Minuspunkt
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Hallo,
ich bin ein wenig überfordert, deswegen möchte ich euch um Hilfe bitten.
Zum Sachverhalt: Ich bin durch einen Vermittlungsvorschlag von meinem Jobcenter in Arbeit gekommmen. Diese Arbeit hatte ich Mitte November begonnen. Allerdings bin ich mit der Arbeit an sich und auch mit den Leuten dort nicht klar gekommen. Hab' dann die Reißleine gezogen und zum 2. Januar diesen Jahres gekündigt. Die Bestätigung der Kündigung vom Arbeitgeber hatte ich heute im Briefkasten.
Für Dezember 2018 hatte ich noch anteilig ALG 2 erhalten. Für Januar 2019 wurden die Leistungen vorläufig eingestellt (Bescheid vom Mitte November).
Ja, ich weiß dass ich durch die eigene Kündigung nun eine Sanktion von 30% (bin Ü25) erhalten werde, aber ich konnte einfach nervlich nicht mehr.
Nun frage ich mich: muss ich mich bei der Arbeitsagentur melden (habe keinen Anspruch auf ALG 1, da ja nur eineinhalt Monate in Arbeit) oder doch, wie ich vermute, gleich wieder beim Jobcenter? Muss ich die Kündigung persönlich einreichen oder kann ich das auch schriftlich? Oder reicht eine Veränderungsmitteilung aus? Und muss ich dann einen neuen Antrag auf ALG 2 stellen oder wird dann mein alter ALG 2 Bescheid der noch bis Mai 2019 gelaufen wäre, zur Neuberechnung durch den letzen Lohnzettel und die Sanktion herangezogen?
Ich bedank mich schonmal vorab für eure Hilfe.
ich bin ein wenig überfordert, deswegen möchte ich euch um Hilfe bitten.
Zum Sachverhalt: Ich bin durch einen Vermittlungsvorschlag von meinem Jobcenter in Arbeit gekommmen. Diese Arbeit hatte ich Mitte November begonnen. Allerdings bin ich mit der Arbeit an sich und auch mit den Leuten dort nicht klar gekommen. Hab' dann die Reißleine gezogen und zum 2. Januar diesen Jahres gekündigt. Die Bestätigung der Kündigung vom Arbeitgeber hatte ich heute im Briefkasten.
Für Dezember 2018 hatte ich noch anteilig ALG 2 erhalten. Für Januar 2019 wurden die Leistungen vorläufig eingestellt (Bescheid vom Mitte November).
Ja, ich weiß dass ich durch die eigene Kündigung nun eine Sanktion von 30% (bin Ü25) erhalten werde, aber ich konnte einfach nervlich nicht mehr.
Nun frage ich mich: muss ich mich bei der Arbeitsagentur melden (habe keinen Anspruch auf ALG 1, da ja nur eineinhalt Monate in Arbeit) oder doch, wie ich vermute, gleich wieder beim Jobcenter? Muss ich die Kündigung persönlich einreichen oder kann ich das auch schriftlich? Oder reicht eine Veränderungsmitteilung aus? Und muss ich dann einen neuen Antrag auf ALG 2 stellen oder wird dann mein alter ALG 2 Bescheid der noch bis Mai 2019 gelaufen wäre, zur Neuberechnung durch den letzen Lohnzettel und die Sanktion herangezogen?
Ich bedank mich schonmal vorab für eure Hilfe.
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