CoachCarter79
Neu hier...
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 28 Januar 2019
- Beiträge
- 2
- Bewertungen
- 0
Hallo, ich habe letzte Woche meine Prüfung abgelegt und bei mir war die Agentur für Arbeit der Kostenträger. Auf Nachfrage zur Weiterbildungsprämie wurde mir eine Absage mit folgender Begründung erteilt.
bezüglich Ihrer Anfrage zur Weiterbildungsprämie nach §131A Sozialgesetzbuch drittes Buch (SGB III) muss ich Ihnen leider eine Absage erteilen.
Ausfolgendem Grund:
Mit Bescheid vom 21.10.2014 wurde bei Ihnen festgestellt, dass Sie die besonderen Hilfen zur beruflichen Eingliederung benötigen (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben §112 SGBIII ff.).
Mit Schreiben vom 03.02.17 wurde mitgeteilt, dass Sie die Umschulung im Berufsförderungswerk Weser-Ems in Bookholzberg absolvieren können. Hier handelt es sich um eine Einrichtung der beruflichen Rehabilitation (§51 des neunten Sozialgesetzbuches).
Anspruch auf Förderung nach §131A SGB III haben nur Personen, die nach §81 SGB III gefördert worden sind. Dies trifft in Ihrem Fall somit nicht zu. Aus diesem Grunde haben Sie auch keinen Anspruch die von Ihnen geforderte Weiterbildungsprämie.
Kann mir jemand sagen, ob das so korrekt ist? Ich hatte zwar auch Recht in meiner Ausbildung, aber das verwirrt mich ein wenig.
bezüglich Ihrer Anfrage zur Weiterbildungsprämie nach §131A Sozialgesetzbuch drittes Buch (SGB III) muss ich Ihnen leider eine Absage erteilen.
Ausfolgendem Grund:
Mit Bescheid vom 21.10.2014 wurde bei Ihnen festgestellt, dass Sie die besonderen Hilfen zur beruflichen Eingliederung benötigen (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben §112 SGBIII ff.).
Mit Schreiben vom 03.02.17 wurde mitgeteilt, dass Sie die Umschulung im Berufsförderungswerk Weser-Ems in Bookholzberg absolvieren können. Hier handelt es sich um eine Einrichtung der beruflichen Rehabilitation (§51 des neunten Sozialgesetzbuches).
Anspruch auf Förderung nach §131A SGB III haben nur Personen, die nach §81 SGB III gefördert worden sind. Dies trifft in Ihrem Fall somit nicht zu. Aus diesem Grunde haben Sie auch keinen Anspruch die von Ihnen geforderte Weiterbildungsprämie.
Kann mir jemand sagen, ob das so korrekt ist? Ich hatte zwar auch Recht in meiner Ausbildung, aber das verwirrt mich ein wenig.