Hallo in die Runde,
gibt es eine legale Möglichkeit, Weiterbildungskosten die in der Zukunft anfallen, schon jetzt bei Abgabe der EKS anzugeben (sozusagen als Quasi-Ansparabschreibung) ?
Hintergrund:
Nächstes Jahr im März möchte ich mehrere Weiterbildungskurse besuchen, um meinen Kunden Leistungsfähigkeit zu signalisieren. Es ist insofern stinkwichtig, da hiervon auch die Überlebensfähigkeit der jungen Existenz abhängt.
Nächste Woche muss ich meine abschließende EKS abgeben. Das Geld für die bevorstehende Weiterbildung ist auf dem Geschäftskonto drauf. Wenn mir aber nun alles als Einkommen angerechnet wird, weiß ich nicht ob von Januar - Februar soviele Aufträge kommen, dass ich davon die Bildungskosten bezahlen könnte.
Hat jemand hiermit Erfahrungen ?
Grüße Ostlutz
gibt es eine legale Möglichkeit, Weiterbildungskosten die in der Zukunft anfallen, schon jetzt bei Abgabe der EKS anzugeben (sozusagen als Quasi-Ansparabschreibung) ?
Hintergrund:
Nächstes Jahr im März möchte ich mehrere Weiterbildungskurse besuchen, um meinen Kunden Leistungsfähigkeit zu signalisieren. Es ist insofern stinkwichtig, da hiervon auch die Überlebensfähigkeit der jungen Existenz abhängt.
Nächste Woche muss ich meine abschließende EKS abgeben. Das Geld für die bevorstehende Weiterbildung ist auf dem Geschäftskonto drauf. Wenn mir aber nun alles als Einkommen angerechnet wird, weiß ich nicht ob von Januar - Februar soviele Aufträge kommen, dass ich davon die Bildungskosten bezahlen könnte.
Hat jemand hiermit Erfahrungen ?
Grüße Ostlutz