Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Ich bin derzeit freiberuflich tätig, aber ich kann mit meinem Einkommen meine Ausgaben nicht decken. Daher möchte ich eine Weiterbildung (IT) in Anspruch nehmen.
Dazu war ich bei der Agentur für Arbeit, und dort sagte man mir, dass eine Weiterbildung für mich in grundsätzlich in Frage kommen würde.
Da es sich dabei um eine Vollzeitweiterbildung handelt, müsste ich meine jetzige freiberufliche Tätigkeit allerdings minimieren und dann wäre ich auf eine Aufstockung angewiesen.
Bei der Agentur für Arbeit sagte man mir dann alerdings, dass in diesem Fall das JobCenter für mich zuständig wäre. Wenn ich ALG II , bzw. eine Austockung beantrage, würde auch die Weiterbildung nur über das JobCenter laufen.
Da eine Weiterbildung ohne Ausstockung für mich nicht möglich ist, bin ich dann zum JobCenter gegangen und habe dort mein Anliegen geschildert. Daraufhin wurde mir gesagt, dass diese Information nicht richtig ist.
Wer hat nun recht?
Ich habe in 2 Wochen einen Termin beim JobCenter, bei dem ich alle geforderten Dokumente abgeben muss, damit der Antrag bearbeitet werden kann.
Jetzt lese ich überall im Internet, dass es fast unmöglich ist, eine Weiterbildung vom JobCenter zu bekommen. Wenn ich die Weiterbildung nun nicht bekomme, habe ich dann auch keine Chance mehr bei der Agentur für Arbeit eine solche zu beantragen? (in diesem Fall müsste ich mir dann irgendwie Geld leihen, um in der Zeit der Weiterbildung meinen Lebensunterhalt finanzieren zu können)
Sollte ich mir noch vor dem nächsten Termin beim JobCenter, doch vorsichtshalber den Bildungsschein bei der Agentur für Arbeit holen, und erst danach die Aufstockung beim JobCenter beantragen? Oder ist das sowieso nicht möglich?
Ich hoffe, jemand kann meine Fragen beantworten.
Ich sage schonmal danke.
ich habe folgendes Problem.
Ich bin derzeit freiberuflich tätig, aber ich kann mit meinem Einkommen meine Ausgaben nicht decken. Daher möchte ich eine Weiterbildung (IT) in Anspruch nehmen.
Dazu war ich bei der Agentur für Arbeit, und dort sagte man mir, dass eine Weiterbildung für mich in grundsätzlich in Frage kommen würde.
Da es sich dabei um eine Vollzeitweiterbildung handelt, müsste ich meine jetzige freiberufliche Tätigkeit allerdings minimieren und dann wäre ich auf eine Aufstockung angewiesen.
Bei der Agentur für Arbeit sagte man mir dann alerdings, dass in diesem Fall das JobCenter für mich zuständig wäre. Wenn ich ALG II , bzw. eine Austockung beantrage, würde auch die Weiterbildung nur über das JobCenter laufen.
Da eine Weiterbildung ohne Ausstockung für mich nicht möglich ist, bin ich dann zum JobCenter gegangen und habe dort mein Anliegen geschildert. Daraufhin wurde mir gesagt, dass diese Information nicht richtig ist.
Wer hat nun recht?
Ich habe in 2 Wochen einen Termin beim JobCenter, bei dem ich alle geforderten Dokumente abgeben muss, damit der Antrag bearbeitet werden kann.
Jetzt lese ich überall im Internet, dass es fast unmöglich ist, eine Weiterbildung vom JobCenter zu bekommen. Wenn ich die Weiterbildung nun nicht bekomme, habe ich dann auch keine Chance mehr bei der Agentur für Arbeit eine solche zu beantragen? (in diesem Fall müsste ich mir dann irgendwie Geld leihen, um in der Zeit der Weiterbildung meinen Lebensunterhalt finanzieren zu können)
Sollte ich mir noch vor dem nächsten Termin beim JobCenter, doch vorsichtshalber den Bildungsschein bei der Agentur für Arbeit holen, und erst danach die Aufstockung beim JobCenter beantragen? Oder ist das sowieso nicht möglich?
Ich hoffe, jemand kann meine Fragen beantworten.
Ich sage schonmal danke.