Hallo
ich habe letzte Woche nach einigem Kämpfen und dem üblichen prozedre(Psychol. Dienst) einen Bildungsgutschein erhalten. Leider ist dieser auf Vollzeit für 6 Mon ausgestellt. Mein ausdrücklicher Wunsch war Teilzeit, weil ich noch tägl. eine Nebenjob von ca. 3 Std. an sechs Tagen ausübe und meine pflegebedürftige Mutter (z.Zt. Pflegestufe I Stufe II ist beantragt) ca. 10 Std. wöchentlich pflege (ärztliches Attest hierüber liegt ARGE vor).
Meine AV hat mir gesagt das ich doch meinen Nebenjob kündigen solle, Weiterbildung ginge vor. Schriftlich wollte Sie mir das jedoch nicht bestätigen.
Der Bildungsgutschein ist in die EGV aufgenommen worden. 1. unter ARGE unterstützt Sie mit folgenden Leistungen Bildungsgutschein 2. unter Bemühungen von Frau W. Sie suchen sich eine Weiterbildungsmassnahme innerhalb des Gültigkeitszeitraums.(2 Monate)
Mein Einwand das ich, wenn ich dieses von den Zeiten her nicht realisieren könne, ja sanktioniert werden kann wurde mit dem Zitat " Ich kann den Bildungsgutschein und EGV auch zerreißen und Sie bekommen dann die von Ihnen gewünschte Weiterbildung nicht" abgetan. Unter diesem Druck habe ich die EGV dann unterschrieben. (weiß ganz blöd und habe auch keinen Zeugen dabei gehabt, aber passiert).
War dann diese Woche beim Teamleiter der ebenfalls meinte ich müsste entweder mit meinem Nebenjob klarkommen ("andere gehen auch nebenher arbeiten") oder eben kündigen, meine Mutter sollte ich im Altenheim unterbringen. Ich soll Ihm jetzt nach langen Verhandlungen ein Angebot von einem Bildungsträger bringen das in Teilzeit nicht merklich länger dauert als in Vollzeit. Dieses gibt es leider nicht. Teilzeit ist um ein Drittel länger. Ich brauche also einen Bildungsgutschein der über 9 Mon in Teilzeit läuft.
Was kann ich machen??
Kann ich gegen die EGV widersprechen??
Schriftlich eine neuen Bildungsgutschein beantragen??
Liebe Grüße
ich habe letzte Woche nach einigem Kämpfen und dem üblichen prozedre(Psychol. Dienst) einen Bildungsgutschein erhalten. Leider ist dieser auf Vollzeit für 6 Mon ausgestellt. Mein ausdrücklicher Wunsch war Teilzeit, weil ich noch tägl. eine Nebenjob von ca. 3 Std. an sechs Tagen ausübe und meine pflegebedürftige Mutter (z.Zt. Pflegestufe I Stufe II ist beantragt) ca. 10 Std. wöchentlich pflege (ärztliches Attest hierüber liegt ARGE vor).
Meine AV hat mir gesagt das ich doch meinen Nebenjob kündigen solle, Weiterbildung ginge vor. Schriftlich wollte Sie mir das jedoch nicht bestätigen.
Der Bildungsgutschein ist in die EGV aufgenommen worden. 1. unter ARGE unterstützt Sie mit folgenden Leistungen Bildungsgutschein 2. unter Bemühungen von Frau W. Sie suchen sich eine Weiterbildungsmassnahme innerhalb des Gültigkeitszeitraums.(2 Monate)
Mein Einwand das ich, wenn ich dieses von den Zeiten her nicht realisieren könne, ja sanktioniert werden kann wurde mit dem Zitat " Ich kann den Bildungsgutschein und EGV auch zerreißen und Sie bekommen dann die von Ihnen gewünschte Weiterbildung nicht" abgetan. Unter diesem Druck habe ich die EGV dann unterschrieben. (weiß ganz blöd und habe auch keinen Zeugen dabei gehabt, aber passiert).
War dann diese Woche beim Teamleiter der ebenfalls meinte ich müsste entweder mit meinem Nebenjob klarkommen ("andere gehen auch nebenher arbeiten") oder eben kündigen, meine Mutter sollte ich im Altenheim unterbringen. Ich soll Ihm jetzt nach langen Verhandlungen ein Angebot von einem Bildungsträger bringen das in Teilzeit nicht merklich länger dauert als in Vollzeit. Dieses gibt es leider nicht. Teilzeit ist um ein Drittel länger. Ich brauche also einen Bildungsgutschein der über 9 Mon in Teilzeit läuft.
Was kann ich machen??
Kann ich gegen die EGV widersprechen??
Schriftlich eine neuen Bildungsgutschein beantragen??
Liebe Grüße