Weiterbildung bei Agentur für Arbeit - Anspruch auf ALG2?

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Schrank

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Hallo Leute,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Leider habe ich meinen Master abbrechen müssen. Schon vor Monaten stand ich mit der Agentur deswegen in Kontakt. Nun hat man mir die Möglichkeit gegeben, eine Weiterbildung zu beginnen, die auch in Kürze anfangen wird. Aufgrund meines Studiums habe ich keinen Anspruch auf ALG1 . Das hat mir die Sachbearbeiterin auch deutlich gemacht. Jedoch hat sie mir "unter uns" mit auf den Weg gegeben, dass ich ALG2 beantragen sollte, sobald die Weiterbildung begonnen habe. Würde ich das vorher machen, würde der Bildungsgutschein hinfällig werden, da ja die Zuständigkeit von der Agentur hin zum Jobcenter wechseln würde.

Hat jemand von euch Erfahrung mit dieser Frage? Kann ich tatsächlich nach Beginn der Weiterbildung einfach ALG2 beantragen und so finanzielle Unterstützung währenddessen bekommen? Einkommen habe ich keines.

Über Antworten würde ich mich freuen!
 

DVD2k

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Ich war vor Jahren in einer ähnlichen Situation und man wollte mir den Bildungsgutschein wieder wegnehmen, da ich ALG II bekam, hatte auch keinen Anspruch auf ALG I .

Meine Anwältin hatte mir damals klar mitgeteilt, dass diese Einschränkung so nicht zulässig ist.

Sobald die Weiterbildung angefangen wurde, ist sie auch voll zu übernehmen, auch wenn man dann ALG II bezieht.

Also mach wie es dir gesagt wurde, Weiterbildung beginnen, und dann ALG II beantragen.
Alternativ kannst du auch bereits jetzt mit Wirkung zum tt.mm.yyyy den Antrag auf ALG II stellen.
Wann genau soll denn diene Weiterbildung beginnen?
 

Schrank

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Ich war vor Jahren in einer ähnlichen Situation und man wollte mir den Bildungsgutschein wieder wegnehmen, da ich ALG II bekam, hatte auch keinen Anspruch auf ALG I .


Hey, danke für die schnelle Rückmeldung. Die Weiterbildung beginnt noch diese Woche. Bisher habe ich (für den laufenden Monat) keine finanziellen Probleme, da ich mich erst gestern exmatrikuliert habe und Anfang des Monats noch ein letztes Mal von meinem Studienkredit "speisen" durfte.

Mein Plan wäre, kurz nach Beginn der Weiterbildung (also bspw. Anfang nächster Woche) den Antrag einzureichen. Ich habe Angst, dass wenn ich das jetzt schon mache, die Zuständigkeit also vor Beginn der Weiterbildung schon auf das Jobcenter übergeht und man mir deshalb die Teilnahme verwehrt. Die Sachbearbeiterin der Agentur hat mir hingegen zugesichert, dass sie die Weiterbildung durchfinanziert, auch wenn ich kurz danach zum Jobcenter wechsele.

Ich habe etwas Angst davor, dass das JC plötzlich sagen könnte, dass ich ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müsse und deshalb die Weiterbildung nicht machen kann...
 

DVD2k

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Dann kannst du auch noch diese Woche (sobald die Weiterbildung begonnen wurde, ist für so etwas kaum noch Zeit)
zum JC gehen aber darauf achten, dass als Antragsstellung der 01.02.2018 vermerkt wird.

Ich habe etwas Angst davor, dass das JC plötzlich sagen könnte, dass ich ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müsse und deshalb die Weiterbildung nicht machen kann...
Diese Angst ist unbegründet. das JC darf dir die Weiterbildung nicht verbieten. Im Gegenteil, die Weiterbildung schützt dich sogar vor Vermittlungsvorschlägen, Maßnahmen des JC und sogar vor eine EGV , da du der Vermittlung aufgrund der Weiterbildung nicht zur Verfügung stehst.
Mir wollte man damals während der Umschulung eine EGV per VA reindrücken, die wurde noch im Widerspruchsverfahren in der Luft zerrissen, aber aufgrund der beantragten aufschiebenden Wirkung beim SG gab auch der Richter seinen eindeutigen Senf dazu. Stichwort offensichtliche Rechtswidrigkeit.

Vertrag beim Träger schon unterschrieben?
 

Schrank

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Dann kannst du auch noch diese Woche (sobald die Weiterbildung begonnen wurde, ist für so etwas kaum noch Zeit)
zum JC gehen aber darauf achten, dass als Antragsstellung der 01.02.2018 vermerkt wird.

Danke für den Tipp, leider hat das JC heute schon zu und die Weiterbildung beginnt bereits morgen früh. Ich wohne aber sehr günstig zwischen Weiterbildungsort und JC , sodass ich in den nächsten Tagen den Antrag stellen kann.

Diese Angst ist unbegründet. das JC darf dir die Weiterbildung nicht verbieten. Im Gegenteil, die Weiterbildung schützt dich sogar vor Vermittlungsvorschlägen, Maßnahmen des JC und sogar vor eine EGV , da du der Vermittlung aufgrund der Weiterbildung nicht zur Verfügung stehst.
Mir wollte man damals während der Umschulung eine EGV per VA reindrücken, die wurde noch im Widerspruchsverfahren in der Luft zerrissen, aber aufgrund der beantragten aufschiebenden Wirkung beim SG gab auch der Richter seinen eindeutigen Senf dazu. Stichwort offensichtliche Rechtswidrigkeit.

Vertrag beim Träger schon unterschrieben?

Danke, dass du mir die Angst (ein wenig) genommen hast. :D Ja, die Unterlagen sind alle vollständig. Habe die Anmeldung vom Träger, die Bewilligung von AfA etc.
 
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