sinnloserquatsch
Elo-User*in
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hallo
ich bin vor 2 monaten mit meiner ausbildung zum maurer fertig geworden und bin seit dem arbeitslos wegen starken rücken problemen.
ich war bei meinem SB von der agentur für arbeit und ich habe ihm die ituation geschildert und habe ihm gesagt dass ich den beruf nicht mehr weiter machen will und kann wegen meinem rücken.
er hat mir stellenangebote gesschick obwohl ich den beruf nich weitermachen werde und kann und sagte du kannst dir ja welche anschauen falls die dir zusprechen
darauf hin hat mein SB mich gefragt was ich denn sonst machen will und ich habe ihm vorgeschlagen eine weiterbildung zum baumaschienenführer zu machen und mein SB hat mir darauf hin vorgesschlagen das sich mich darüber erkundige.
das habe ich dann gemacht und bin zum entsschluss gekommen dass ich es machen will und muss einem bildungsgutschein bekommen damit ich an der fortbildung teilnehmen kann da ich grade ALG1 bekomme.
die fortbildung fängt am 26.11 an und mein SB will jetzt dass ich in eine bewerbungmaßnahme gehe sonst sagt er "muss" er mir den bildungsgutsschein nicht ausstellen wie er sagt "eine hand wäscht die andere".
ich bin krankgeschrieben bis mitte november weil ich zurzeit jeden 2. tag zur krankengymnastik gehe und noch orthopäden termine habe
und meine frage kann er mir den bildungsgutschein einfach so deswegen ablehnen weil ich nicht in seine bewerbungmaßnahme gehe und wenn ja was kann ich dagegen machen
ich bin vor 2 monaten mit meiner ausbildung zum maurer fertig geworden und bin seit dem arbeitslos wegen starken rücken problemen.
ich war bei meinem SB von der agentur für arbeit und ich habe ihm die ituation geschildert und habe ihm gesagt dass ich den beruf nicht mehr weiter machen will und kann wegen meinem rücken.
er hat mir stellenangebote gesschick obwohl ich den beruf nich weitermachen werde und kann und sagte du kannst dir ja welche anschauen falls die dir zusprechen
darauf hin hat mein SB mich gefragt was ich denn sonst machen will und ich habe ihm vorgeschlagen eine weiterbildung zum baumaschienenführer zu machen und mein SB hat mir darauf hin vorgesschlagen das sich mich darüber erkundige.
das habe ich dann gemacht und bin zum entsschluss gekommen dass ich es machen will und muss einem bildungsgutschein bekommen damit ich an der fortbildung teilnehmen kann da ich grade ALG1 bekomme.
die fortbildung fängt am 26.11 an und mein SB will jetzt dass ich in eine bewerbungmaßnahme gehe sonst sagt er "muss" er mir den bildungsgutsschein nicht ausstellen wie er sagt "eine hand wäscht die andere".
ich bin krankgeschrieben bis mitte november weil ich zurzeit jeden 2. tag zur krankengymnastik gehe und noch orthopäden termine habe
und meine frage kann er mir den bildungsgutschein einfach so deswegen ablehnen weil ich nicht in seine bewerbungmaßnahme gehe und wenn ja was kann ich dagegen machen
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