nachweisen(z.b.aktuelle kontoauszüge) heißt das jetzt das ich bei ein weiterbewilligungsantrag meine kontoauszüge mitschicken muss??
Nein. Diese Formulierung ist gedacht für den Fall, daß sich was an den dem Amt bekannten Verhältnissen geändert hat, z.B. Miete höher ist, man einen Nebenjob hat, die Oma einem was vererbte, was auch immer Dann muß man das belegen.
Daß da als Beispiel "Kontoauszüge, etc." steht, hat zwar dazu geführt, daß nicht über den eigenen Tellerrand hinausdenkende Amtsmitarbeiter plötzlich immer Kontoauszüge verlangen.
Aber: Das Gesetz verlangt nur beim Erstantrag die Vorlage von Kontoauszügen,- und sonst nicht.
Leider gibt es auch Sozialrichter, die urteilen, getreu dem Grundsatz: "Wem Gott ein Amt gibt, dem gibt er auch Verstand!", daß wenn ein Amtsmitarbeiter zum Weiterbewilligungantrag EXPLIZIT Kontoauszüge sehen will, sie ihm vorzulegen seien.
Das bedeutet: Ich schicke ALLE meine Weiterbewilligungsanträge erstmal ohne beiliegende Kontoauszüge.
Und bisher bekam ich so auch meine Weiterbewilligung.
Wenn, aber nur wenn der Leistungssachbearbeiter Kontoauszüge sehen will, dann soll es sie ausdrücklich selbst bei mir anfordern.