LilaSpinne
Elo-User*in
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- 17 März 2012
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Ein zweites Mal am heutigen Tag grüße ich die werte ELO-Community!
Vor mir liegt gerader der ALG2-Weiterbewilligungsantrag, Anlage EK. *grübel
Ich frage mich jetzt, ob ich dort ggf. auch vermerken muss, dass mir das Jobcenter während meiner aktuellen Vollzeit-Umschulung monatlich Fahrkosten überweist und dass das Berufsförderungswerk mir für die Praktikumstage jeweils 3,80€ Verpflegungsgeld auszahlt (statt des Mittagessens in der Kantine des BFW).
Es gibt dort den Punkt 5 "Aufwendungen durch das Arbeitsverhältnis, die nicht vom Arbeitgeber oder Dritten erstattet werden" -> Eigentlich gibt es ja in dem Sinne kein Arbeitsverhältnis...
Aber.. Punkt 5c: Werden Zuschüsse zu den Fahrkosten von Dritten (Arbeitgeberzuschuss, Fahrkostenbeihilfe) gewährt? -> Dort würde ich mit "ja" antworten wollen und auf die Fahrkostenerstattung der Agentur für Arbeit verweisen, die ich monatlich erhalte.
Aber²... Punkt 5e: Haben Sie sonstige Aufwendungen durch das Arbeitsverhältnis (welches es ja nicht gibt...) (z.B. doppelte Haushaltsführung)? -> eigentlich würde ich dort mit "nein" antworten, allerdings weiß ich nicht, ob das Jobcenter dann nachträglich meckern könnte, da ich ja monatlich an meinen Praxistagen, das Mittagsgeld vom BFW bekomme. Im Normalfall esse ich dort mittags in der Kantine. Bin ich jedoch im Praxisbetrieb muss ich mich ja selbst verpflegen... Für den Juli bekam ich so 22,80€ vom BFW überwiesen (3,80*6Tage Praktikum), weil ich ja nicht dort essen konnte. Fahrkosten müssen für's Praktikum nicht ergänzt werden, das deckt die Monatskarte ab.
Hatte auf Ausfüllhinweise und Google gehofft, aber Fehlanzeige
Vielleicht klärt mich ein Kundiger hier im Forum auf, wäre sehr dankbar dafür.
Gruß,
die antragswillige LilaSpinne
Vor mir liegt gerader der ALG2-Weiterbewilligungsantrag, Anlage EK. *grübel
Ich frage mich jetzt, ob ich dort ggf. auch vermerken muss, dass mir das Jobcenter während meiner aktuellen Vollzeit-Umschulung monatlich Fahrkosten überweist und dass das Berufsförderungswerk mir für die Praktikumstage jeweils 3,80€ Verpflegungsgeld auszahlt (statt des Mittagessens in der Kantine des BFW).
Es gibt dort den Punkt 5 "Aufwendungen durch das Arbeitsverhältnis, die nicht vom Arbeitgeber oder Dritten erstattet werden" -> Eigentlich gibt es ja in dem Sinne kein Arbeitsverhältnis...
Aber.. Punkt 5c: Werden Zuschüsse zu den Fahrkosten von Dritten (Arbeitgeberzuschuss, Fahrkostenbeihilfe) gewährt? -> Dort würde ich mit "ja" antworten wollen und auf die Fahrkostenerstattung der Agentur für Arbeit verweisen, die ich monatlich erhalte.
Aber²... Punkt 5e: Haben Sie sonstige Aufwendungen durch das Arbeitsverhältnis (welches es ja nicht gibt...) (z.B. doppelte Haushaltsführung)? -> eigentlich würde ich dort mit "nein" antworten, allerdings weiß ich nicht, ob das Jobcenter dann nachträglich meckern könnte, da ich ja monatlich an meinen Praxistagen, das Mittagsgeld vom BFW bekomme. Im Normalfall esse ich dort mittags in der Kantine. Bin ich jedoch im Praxisbetrieb muss ich mich ja selbst verpflegen... Für den Juli bekam ich so 22,80€ vom BFW überwiesen (3,80*6Tage Praktikum), weil ich ja nicht dort essen konnte. Fahrkosten müssen für's Praktikum nicht ergänzt werden, das deckt die Monatskarte ab.
Hatte auf Ausfüllhinweise und Google gehofft, aber Fehlanzeige
Vielleicht klärt mich ein Kundiger hier im Forum auf, wäre sehr dankbar dafür.
Gruß,
die antragswillige LilaSpinne