Weiterbewilligungsantrag und wie sich verhalten

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Baller111

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Hallo,
habe eine Aufforderung zur Mitwirkung bekommen. Sachverhalt: Weiterbewilligungsantrag wurde mir zugeschickt. Habe alles soweit ausgefüllt was von Nöten ist. Habe dann die Anlage " VM " zurückbekommen, weil ich noch Angaben dazu machen soll. Zuvor muss ich sagen, dass ich ein separates Schreiben zum Weiterbewilligungsantrag mit beigefügt habe, wonach sich " KEINE " Leistungsrelevante Änderungen und oder Lebensveränderte Verhältnisse, ergeben haben.

Jetzt soll ich in der Anlage " VM " unter " Folgende Vermögenswerte im in- und / oder Ausland sind vorhanden:
3. Konten und Geldanlagen
3.1 Konten zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs ( z.B. Girokonto, PayPal )

Angaben machen. ? Sorry, aber ich kann das nicht eindeutig verstehen. Soll man nun Konten die man angeblich ( was ich nicht habe ) im Ausland hat angeben ? Ist das auf " Ausland " bezogen oder wie darf ich das verstehen ??

Zusätzlich soll ich " Nachweise " erbringen ??

Unter Punkt 3.2 Bargeld

Soll ich " Nachweise " von " Spareinlagen " erbringen die nie vorhanden waren. Da gebe ich an, dass es keine gibt. Ist das so richtig ?

Danke
 
C

ckl1969

Gast
Jetzt soll ich in der Anlage " VM " unter " Folgende Vermögenswerte im in- und / oder Ausland sind vorhanden:
3. Konten und Geldanlagen
3.1 Konten zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs ( z.B. Girokonto, PayPal )

Angaben machen. ? Sorry, aber ich kann das nicht eindeutig verstehen. Soll man nun Konten die man angeblich ( was ich nicht habe ) im Ausland hat angeben ? Ist das auf " Ausland " bezogen oder wie darf ich das verstehen ??

Sorry, aber wenn du das schon nicht eindeutig verstehst, solltest du dir beim Ausfüllen des Antrages evtl. helfen lassen oder deinen Antrag vor Abgabe vollständig prüfen lassen.

und/oder bedeutet in dem Fall:

nur Inland
Hast du nur ein Konto in Deutschland, gibst du dieses an
Hast du mehrere Konten in Deutschland, gibst du alle an

Nur Ausland
(oder) Hast du ein Konto (Konten) im Ausland, gibst du dieses (diese) an.

Inland und Ausland
(und) Hast du Konte(n) im In- und Ausland, gibst du diese an.



Soll ich " Nachweise " von " Spareinlagen " erbringen die nie vorhanden waren. Da gebe ich an, dass es keine gibt. Ist das so richtig ?

Danke

Da gibst du an, (falls es auch wirklich so ist!!!!) dass du keine hast. Entweder Kreuz an die passende Stelle oder du schreibst n.v.
 

Baller111

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Vielen Dank,
war mir jetzt wirklich nicht sicher. Dennoch da schon längst aktenkundig, wissen die Dum...s von JC , meine Kontoangaben und müssten nicht noch einmal nachfragen. Soviel ich weiß §78b SGB X Datenvermeidung und Datensparsamkeit … :icon_hihi:
 

Optierer

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Weiterbewilligungsantrag

Arbeitslosengeld II ist keine rentenähnliche Zahlung, sondern eine bedarfsabhängige Sozialleistung. Wenn der Bewilligungszeitraum abgelaufen ist, wird die Bedürftigkeit neu geprüft. Das kann - wie meistens - eher kurz und schmerzlos sein, aber eben auch mal mehr oder weniger ins Detail gehen.
 

Baller111

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Arbeitslosengeld II ist keine rentenähnliche Zahlung, sondern eine bedarfsabhängige Sozialleistung. Wenn der Bewilligungszeitraum abgelaufen ist, wird die Bedürftigkeit neu geprüft. Das kann - wie meistens - eher kurz und schmerzlos sein, aber eben auch mal mehr oder weniger ins Detail gehen.

Das ist richtig. Dennoch, wenn sich nichts, aber auch gar nichts geändert hat, und man eh alle Daten von einem, dazu das denen noch schriftlich mit teilt, gibt es für mich keinen Sinn, nochmaliges, längst aktenkundiges nochmals wieder zu käuen. § 78B SGB X, Datenvermeidung.
Möchte dieses Thema hier jetzt auch nicht ausarten zu lassen.
 

RonnyX

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Jetzt soll ich in der Anlage " VM " unter " Folgende Vermögenswerte im in- und / oder Ausland sind vorhanden:
3. Konten und Geldanlagen
3.1 Konten zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs ( z.B. Girokonto, PayPal )
Angaben machen. ?
Das JC kann leider mit deinem separaten Schreiben nichts anfangen. Die scannen die Formulare ein und mit den dortigen Angaben rechnen und bewilligen dann weiterhin Leistungen.
Wenn du keine Konten im Ausland und auch kein Sparkonto hast, lässt du dort frei. Dann brauchst du natürlich auch keine Nachweise bringen.
Dann brauchst du auch nicht extra schreiben, dass nichts davon vorhanden ist.

Bargeld hast du in der Tasche. Da kannst du eine Summe angeben. Die wird nicht die gleiche sein wie im letzten Antrag.

Datenvermeidung ist ok.
Nach dem Abgleich mit dem letzten Antrag werden die Daten vernichtet. Das JC hat dann nur die Daten aus dem akt. WBA und entspr. Anlagen.
 
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