JobcenterAffe
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Folgender Fall:
Mein ALG-2-Anspruch war bis zum 31.08. befristet. Hatte ca. 6 Wochen vorher einen Weiterbewilligungsantrag zugeschickt bekommen.
Fristen, bis wann man den abgeben sollte, wurden konkret keine genannt. Man sollte bei weiterer Arbeitslosigkeit nur "vor Ablauf" den Antrag stellen.
Saumselig wie ich bin, gab ich den WBA dann am 30.08. ab. Nun kam "natürlich" zum 01.09. keine Überweisung.
Frage: Wie lange kann sich "das Amt" Zeit lassen, bis es mir das Geld überweist?
Es kam jetzt eine Aufforderung, ich solle noch diese und jene Unterlagen zuschicken. U.a. Müllabfuhrbescheid samt der obligatorischen Schnüffel-Attacken des Amts ("Kontoauszüge der letzten 6 Monate").
Ich mein', wenn ich meinen Antrag rechtzeitig (also vor Auslaufen) eingereicht habe, könnten sie doch einfach unter Vorbehalt die alte Leistung weiter überweisen, und bei eventueller Überzahlung die bei der nächsten Auszahlung verrechnen.
Aber scheinbar ist das alles zu "gerecht" gedacht.
Wie ist das mit der Weiterzahlung nun rechtlich?
Mein ALG-2-Anspruch war bis zum 31.08. befristet. Hatte ca. 6 Wochen vorher einen Weiterbewilligungsantrag zugeschickt bekommen.
Fristen, bis wann man den abgeben sollte, wurden konkret keine genannt. Man sollte bei weiterer Arbeitslosigkeit nur "vor Ablauf" den Antrag stellen.
Saumselig wie ich bin, gab ich den WBA dann am 30.08. ab. Nun kam "natürlich" zum 01.09. keine Überweisung.
Frage: Wie lange kann sich "das Amt" Zeit lassen, bis es mir das Geld überweist?
Es kam jetzt eine Aufforderung, ich solle noch diese und jene Unterlagen zuschicken. U.a. Müllabfuhrbescheid samt der obligatorischen Schnüffel-Attacken des Amts ("Kontoauszüge der letzten 6 Monate").
Ich mein', wenn ich meinen Antrag rechtzeitig (also vor Auslaufen) eingereicht habe, könnten sie doch einfach unter Vorbehalt die alte Leistung weiter überweisen, und bei eventueller Überzahlung die bei der nächsten Auszahlung verrechnen.
Aber scheinbar ist das alles zu "gerecht" gedacht.
Wie ist das mit der Weiterzahlung nun rechtlich?