Rudi
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Wie es der Titel schon beschreibt habe ich einen Weiterbewilligungsantrag eingereicht, und das nicht zum ersten mal.
Nun bekomme ich ihn mit einem Schreiben zurück in dem es heisst das meine Frau auch unterschreiben soll um abschliessend über meinen Antrag entscheiden zu können.
Die SBin hat tatsächlich einfach auf der rechten Seite des Antrags den vorgedruckten Text, da wo der Antragsteller normalerweise als gesetzlicher Vertreter unterschreiben soll, durchgestrichen und den Platz darüber mit einem Marker makiert.
Gleichzeitig droht Sie wieder damit die Zahlungen ganz zu versagen wenn ich / wir Ihrer Aufforderung nicht nachkommen. Sie beruft sich natürlich "mal wieder" auf die Mitwirkungspflichten das man auf Verlangen "Beweismittel" vorzulegen hat bzw. alle Tatsachen anzugeben hat. Ich frage mich ernsthaft was die Unterschrift meiner Frau damit zu tun hat. ?
Das ist doch jetzt aus meiner Sicht pure Schikane denn ich kenne keine Gesetzesänderung die das erforderlich macht, auch auf der Homepage der Arbeitsagentur hab ich nichts dahingehendes gefunden.
Ich muss noch dazu sagen das ich mit dieser SBin der Leistungsabteilung schon mehrfach Ärger hatte und deswegen auch schon bei Gericht war und Recht bekommen habe, auch in zwei anderen Angelegenheiten hat uns das Gericht schon Recht gegeben.
Ich frage mich die ganze Zeit was Sie damit bezwecken bzw. erreichen will wenn meine Frau als Mitglied meiner BG
den Weiterbewilligungsantrag unterschreibt.
Für eure Meinungen und Anregungen bin ich wie immer dankbar.
Nun bekomme ich ihn mit einem Schreiben zurück in dem es heisst das meine Frau auch unterschreiben soll um abschliessend über meinen Antrag entscheiden zu können.
Ich habe das komplette Anschreiben, zusammengebastelter Vordruck der für was ganz anderes benutzt wird, mal unten angehangen.Es fehlen folgende Nachweise:
Unterschrift aller Erwachsenen BG Mitglieder auf dem Hauptantrag und Anlage EK
(Hier: Unterschrift von Frau .............
Die SBin hat tatsächlich einfach auf der rechten Seite des Antrags den vorgedruckten Text, da wo der Antragsteller normalerweise als gesetzlicher Vertreter unterschreiben soll, durchgestrichen und den Platz darüber mit einem Marker makiert.

Gleichzeitig droht Sie wieder damit die Zahlungen ganz zu versagen wenn ich / wir Ihrer Aufforderung nicht nachkommen. Sie beruft sich natürlich "mal wieder" auf die Mitwirkungspflichten das man auf Verlangen "Beweismittel" vorzulegen hat bzw. alle Tatsachen anzugeben hat. Ich frage mich ernsthaft was die Unterschrift meiner Frau damit zu tun hat. ?
Das ist doch jetzt aus meiner Sicht pure Schikane denn ich kenne keine Gesetzesänderung die das erforderlich macht, auch auf der Homepage der Arbeitsagentur hab ich nichts dahingehendes gefunden.
Ich muss noch dazu sagen das ich mit dieser SBin der Leistungsabteilung schon mehrfach Ärger hatte und deswegen auch schon bei Gericht war und Recht bekommen habe, auch in zwei anderen Angelegenheiten hat uns das Gericht schon Recht gegeben.
Ich frage mich die ganze Zeit was Sie damit bezwecken bzw. erreichen will wenn meine Frau als Mitglied meiner BG
den Weiterbewilligungsantrag unterschreibt.
Für eure Meinungen und Anregungen bin ich wie immer dankbar.
