Hallo ihr alle
ich habe oben stehende Frage. Oder brauche ich ihn nur in den
Hausbriefkasten zu werfen?
LG Blackrose
Ich werfe nie irgendwas in den Hausbriefkasten oder gebe es einfach so ab.Hallo ihr alle
ich habe oben stehende Frage. Oder brauche ich ihn nur in den
Hausbriefkasten zu werfen?
LG Blackrose
Ich werfe nie irgendwas in den Hausbriefkasten oder gebe es einfach so ab.
Ich mache mir von jedem Schreiben, das an die Arge geht eine Kopie, und lasse mir diese am Schnellschalter abstempeln. IMMER!!!!
Und ich bin mit meiner Vorgehensweise stehts gut gefahren, nicht nur einmal hieß es von Seiten der Arge :
"Das und das haben wir noch nicht von Ihnen erhalten", und ich konnte mit meiner Kopie nachweisen, dass dem nicht so war.
Von Weiterbewilligungsantrag mache ich mir von jeder Seite die ich ausfüllte eine Kopie.
Nicht dass eine SB hinterher fröhlich noch irgendwelche Kreuzchen macht, die ich niemals setzte.
Und dann tacker ich meine Kopien zusammen und knicke links oben die Ecke runter, und genau darauf lass´ ich mir den Arge -und Tagesstempel setzen!!!
Das nennt man beurkunden!;-))
Ich bin meiner sorgsamen, möglicherweise übertrieben anmutenden Vorgehensweise bisher gut gefahren, denn ich weiß, dass die SBs auf den Argen vor nichts zurückschrecken, um uns das Leben noch schwerer zu machen, als es ohnehin schon ist.
LG
Ich danke euch für eure Antworten. Was heisst Schnellschalter?
Das ist meist ein Thresen welche eine Selektionsrampe gleicht. Dort kann man vortreten und seine Sachen abgeben bzw. Sachen beantragen.
Den
gibt es bei uns glaube ich nicht. Da ist nur so ein Pförtner... soll ich das
dem dann geben?
Würde ich nicht unbedingt probieren wollen. Der Pförtner ist Pförtner und kein Arbeitnehmer der ARGE . Fraglich ob das da ankommt wo es hin soll. Ganz zu schweigen von dem Datenschutz dem dieser Mensch sicherlich nicht unterliegen wird.
Einschreiben dauert jetzt zu lange.
Das ist so nicht richtig. Per Einschreiben mit Rückschein ist meist innerhalb eines Tages da, sofern man das Einschreiben nicht an einem Freitag aufgibt. Wäre jetzt sowieso höchste Eisenbahn wegen Karneval.
Ich hatte schon
eine Sachbearbeiterin die meine Papiere nicht angenommen hat.
Darum ja per Einschreiben mit Rückschein. Der Rückschein (rosafarbende Postkarte füllst du aus mit Empfänger (ARGE ) und an wen diese Karte (Nachweis über den Eingang) geschickt werden soll (Dich). Diese erhälst du umgehend nachdem der Postbote das Einschreiben bei der ARGE abgegeben hast. Ach ja. Das Datum an dem du das Schreiben verschickst gilt juristisch m. W. als Abgabe bei der ARGE . Ganz wichtig bei Schreiben die einer Frist unterliegen.
Somit wird dein SB auch nix mehr verweigern können. Denn ein abgelehntes Einschreiben gilt m. E. als angenommen. Kannst es ja auch paralell faxen, jedoch ist das Fax als Nachweis nicht so wasserdicht wie ein Einschreiben mit Rückschein.
Es müsste alles seinen postalischen Weg gehen. Warum ist das bloss alles
so schwierig geworden?
Wieso schwierig? Ist doch in deinem Fall vorteilhaft. Somit kannst du im Notfall alles dokumentieren und nachweisen.
LG Blackrose
Ich danke euch für eure Antworten. Was heisst Schnellschalter? Den
gibt es bei uns glaube ich nicht. Da ist nur so ein Pförtner... soll ich das
dem dann geben? Einschreiben dauert jetzt zu lange. Ich hatte schon
eine Sachbearbeiterin die meine Papiere nicht angenommen hat. Es
müsste alles seinen postalischen Weg gehen. Warum ist das bloss alles
so schwierig geworden?
LG Blackrose
Das Datum an dem du das Schreiben verschickst gilt juristisch als Abgabe bei der ARGE .
Seit wann das denn? Es gilt immer noch das Eingangsdatum, d. h. der Tag, an dem das Schreiben in den Einflussbereich der ARGE gelangt und der auch auf dem Rückschein vermerkt ist.
Die sichere Zustellung von Willenserklärungen4. Einschreiben mit Rückschein
Bei einem Einschreiben mit Rückschein wird das Schriftstück in einer Postfiliale eingeliefert und mit einer rosafarbenen Postkarte (Rückschein) versehen, die auf die Rückseite des Briefes geklebt wird. Auf dieser Postkarte trägt der Absender auf der Vorderseite den Empfänger nebst dessen Adresse und auf der Rückseite seine eigene Anschrift ein. Der Absender erhält auch hier einen Einlieferungsschein mit aufgedrucktem Identcode.
Wird der Brief nunmehr dem Empfänger ausgehändigt, unterschreibt dieser den Rückschein auf dessen Vorderseite (dort, wo die Anschrift des Empfängers eingetragen ist), der Postbote trennt dann den Rückschein vom Brief und sendet diesen Rückschein an den Absender zurück (an die Adresse, die auf der Rückseite des Rückscheins eingetragen ist). Der Absender des Briefes erhält wenige Tage später diesen Rückschein. Auch bei dieser Variante des Einschreibens erhält der Empfänger einen Benachrichtigungsschein, falls er vom Postboten nicht angetroffen werden sollte.
Das Einschreiben mit Rückschein unterliegt im Wesentlichen denselben rechtlichen Schwierigkeiten, die bereits beim Übergabeeinschreiben diskutiert wurden. Selbst wenn aber der Absender seinen Rückschein vom Empfänger unterschrieben zurück erhält, stellt sich die Frage, was hiermit eigentlich bewiesen ist. Letztendlich beweist der unterschriebene Rückschein doch nur, dass dem Empfänger "irgendetwas“ auf dem Postwege zugegangen ist. Dass tatsächlich eine bestimmte Willenserklärung den Empfänger erreicht hat, kann mit dem Rückschein nicht bewiesen werden. Denn dieser lässt keinen unmittelbaren Rückschluss auf den Inhalt des Schreibens zu. Bestreitet der Empfänger daher in einem Prozess, dass in der Rückscheinsendung eine bestimmte Willenserklärung des Absenders enthalten war oder wendet gar ein, in dem Schreiben habe sich ein leeres Blatt Papier befunden, so wird der Absender nunmehr beweisen müssen, dass sich in dem Rückscheinschreiben tatsächlich der von ihm behauptete Inhalt befunden hat. Dieser Nachweis kann nur gelingen, wenn der Absender einen Zeugen benennt, der zunächst Kenntnis vom Inhalt des Schriftstücks genommen hat, dann beim Eintüten des Schriftstücks dabei war (oder dieses selbst eingetütet hat) und die Sendung im Anschluss persönlich zur Post gebracht hat. Andererseits wird man dem Empfänger, der sich auf ein leeres Blatt Papier in der Sendung beruft, prozessual aufgeben müssen, diese Behauptung substantiiert vorzutragen und das Blatt als Beweisstück vorzulegen.
Auch das Einschreiben mit Rückschein begegnet damit in der Praxis einigen Schwierigkeiten, die sich im Wesentlichen mit denen des Übergabeeinschreibens decken.
www.recht.de - Forum Deutsches Recht - ForenWenn es um die förmliche Zustellung im Verwaltungsverfahren geht, dann ist Zustellung per Einschreiben mit Rückschein (exemplarisch für BAyern) gemäß Art.4 VwZVG zulässig.
Zum Nachweis der Zustellung genügt der Rückschein. I.Ü gilt die 3-Tages-Fiktion, es sei denn das Schreiben ist nicht oder später zugegangen. Im Zweifel muss die Behörde den Zugang beweisen.
Für Behörden empfiehlt sich daher immer die Zustellung mittels PZU.
Wie Sie einen Postzustellungsauftrag erstellen
Das ist meist ein Thresen welche eine Selektionsrampe gleicht. Dort kann man vortreten und seine Sachen abgeben bzw. Sachen beantragen.
Zitat von Blackrose
Ich danke euch für eure Antworten. Was heisst Schnellschalter?
Paolo Pinkel
Das ist meist ein Thresen welche eine Selektionsrampe gleicht. Dort kann man vortreten und seine Sachen abgeben bzw. Sachen beantragen.
Blackrose
Dengibt es bei uns glaube ich nicht. Da ist nur so ein Pförtner... soll ich das
dem dann geben?
Bei uns nimmt auch der Pförtner fertige Schreiben, Kopien, Anträge ect. entgegen, und stempelt sie auf Verlangen mit Arge -und Tagesstempel ab. Z.B. dann, wenn sich am Tresen eine kilometerlange Schlange gebildet hat, und es mal wieder nicht weitergeht. Wir haben statt eines Tresens eigentlich nur eine kleine Pförtnerloge, und da passen nur zwei Mann rein:Paolo Pinkel
Würde ich nicht unbedingt probieren wollen. Der Pförtner ist Pförtner und kein Arbeitnehmer der ARGE . Fraglich ob das da ankommt wo es hin soll. Ganz zu schweigen von dem Datenschutz dem dieser Mensch sicherlich nicht unterliegen wird.
Sicher gilt immer das Eingangsdatum Empfänger, nicht das Aufgabedatum bei der Post.Seit wann das denn? Es gilt immer noch das Eingangsdatum, d. h. der Tag, an dem das Schreiben in den Einflussbereich der ARGE gelangt und der auch auf dem Rückschein vermerkt ist.
Hallo ihr alle,
na, dann werde ich es per Einschreiben versuchen. Mit schwierig meinte ich,
ich stand ja schon vor meiner SB , trotzdem musste ich es in den Hausbriefkasten stecken...
Das wäre dir garantiert mit einem Beistand der den Inhalt kennt nicht passiert. Ich hätte dann das Paper grinsend auf dem Schreibtisch des SB abgelegt und ihr/ihm noch einen schönen Tag gewünscht, denn die Aktion es in den Hausbriefkasten zu werfen ist reine Schikane.
Der Posteingangsbearbeiter macht nämlich nix anderes, als die Papiere mit einem Eingangsstempel zu versehen und dann an die/den entsprechenden Mitarbeiter weiterzuleiten. Die Kette hättest du damit übersprungen und sogar zwei Arbeitnehmer entlastet damit sie mehr Zeit haben Kaffee zu trinken oder bei Tschibo Angebote zu studieren.
@ Hamburgeryn,
>Solange da die Stempel auf meiner Kopie drauf sind, ist es mir Wurscht, ob die Arge danach Konfetti aus meinen Unterlagen stanzt<
Der war gut, damit hast Du mich zum Lachen gebracht und der Tag ist gerettet.
Vielen Dank an euch alle. Ich lerne immer mehr dazu...
LG Blackrose
Der Thread ist zwar schon älter aber immer noch aktuell.
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