Weiterbewilligung Alg2 und ich werde aufgefordert Übergangsgeld zu beantragen, rückwirkend möglich?

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Laya999

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Hallo,

Ich war vom 12. Juli bis zum 10. August in einer medizinischen Reha. Das habe ich dem Fallmanager vor der Reha auch ordnungsgemäß mitgeteilt.Da in den Rehaunterlagen etwas von Übergangsgeld stand habe ich bei der Drv nachgefragt,was das sei und ob es für mich relevant sei. Mir wurde gesagt,dass ich beim Alg2 Bezug kein Übergangsgeld beantragen müsse. Das Alg2 Geld laufe normal weiter. Auch mein Fallmsnager bestätigte mir es so.

Mein Alg2 Antrag läuft am 31.09.aus und ich habe rechtzeitig einen Weiterbewillungsantrag gestellt. Daraufhin schrieb mir die Sb letzte Woche,sie benötige Nachweise in welchem Zeitraum ich in der Reha war und ob ich Übergangsgeld bekommen hätte. Ich schickte Ihr umgehend die Bestätigung des Zeitraums ( lag sowieso schon vor) und den Bewilligungsbescheid der Reha.

Nun bekomme ich heute wieder Post der Sb mit folgendee Aufforderung:

" Nach Prüfung Ihrer eingereichten Unterlagen teulen wir mit,dass Sie bitte umgehend Übergangsgeld beantragen. Bitte reichen Sie uns einen Nachweis ein,dass Sie Übergangsgeld beantragt haben"

Wie kann ich das verstehen? Haben die Drv und der Fallmanager mir vor der Reha falsche Auskünfte gegeben? Die Reha ist vorbei; für was soll ich jetzt Übergangsgeld beantragen?

Mittlerweile ärgere ich mich,dass ich diese Reha gemacht habe. Es kam nicht viel dabei rum und gestern bekam ich den kompletten Entlassungsbericht der Reha, welcher sehr viele Fehler enthält. Aber das nur so am Rande.

Ich habe Angst,am 1. 10 ohne Geld dazustehen. Vielleicht kann mir jemand helfen,ob es wirklich stimmt,dass ich Übergangsgeld rückwirkend beantragen muss.

Ich danke Euch im Voraus für Euere Mühe!
 

Doppeloma

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Hallo Laya999,

Mir wurde gesagt,dass ich beim Alg2 Bezug kein Übergangsgeld beantragen müsse. Das Alg2 Geld laufe normal weiter. Auch mein Fallmsnager bestätigte mir es so.

Es wurde mal wieder alles "nur gesagt" und NICHTS schriftlich verlangt, dass man es jetzt wenigstens nachweisen könnte ... :icon_neutral:

" Nach Prüfung Ihrer eingereichten Unterlagen teulen wir mit,dass Sie bitte umgehend Übergangsgeld beantragen. Bitte reichen Sie uns einen Nachweis ein,dass Sie Übergangsgeld beantragt haben"

Welche Rechtsgrundlagen werden von deiner SB dafür genannt, in welchem Zusammenhang hast du denn die mündlichen Auskünfte dazu bekommen nur telefonisch oder gab es einen Termin beim JC vor der Reha ?

Wie kann ich das verstehen? Haben die Drv und der Fallmanager mir vor der Reha falsche Auskünfte gegeben?

Es rächt sich eben immer wieder wenn man mündlichen Aussagen vertraut, besonders wenn es um Geld geht.
War es ein Termin bei deiner SB muss es ja einen Gesprächsvermerk dazu geben, den würde ich dann anfordern als Nachweis dafür was man dir dazu gesagt hat.

Die Reha ist vorbei; für was soll ich jetzt Übergangsgeld beantragen?

Das kann dir wohl nur die DRV beantworten, ob man dir wenigstens schriftlich bestätigen mag, dass du gar keinen Anspruch auf Übergangsgeld hattest, im Prinzip sollte den JC -SB das aber auch bekannt sein.

Aus meiner Sicht ist das JC aber nicht berechtigt den WBA ab Oktober deswegen zurück zu halten, da hast du ja auf jeden Fall Anspruch auf ALGII , da bist du ja NICHT in Reha.

Eine Rückforderung (wegen Überzahlung) müsste schon schriftlich (als Bescheid) erfolgen, wenn man meint, dass du (während der Reha) Geld von einem anderen Kostenträger erhalten haben sollst ...

MfG Doppeloma
 

Dark Vampire

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Da kennt sich wohl eine SB nicht so aus damit, war bei meiner ersten Reha genauso dass die Dame von der Leistungsabteilung hinterher damit kam, war aber nach einem Telefonat mit dieser Dame und Zusendung des Blattes von der DRV dass wegen H4 kein Ü-Geld gibt zufriedengestellt.

Bei den weiteren Rehas kam nie wieder eine Aufforderung dazu.
 
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