Weiß jemand, was als Proband/Medizinischer Proband im ALG2-Bezug zu beachten ist? Wer hat Tips?

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bastian82

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Hallo liebe Elos!

Als Proband bzw. medizinischer Proband stellt man sich für medizinische Untersuchungen zur Verfügung und erhält einmalige Aufwandsentschädigungen.

Wir hatten eine solche Thematik 2010 bereits, doch in diesem Jahr traf ich einen Bekannten, der meinte, er müsse seine Einnahmen versteuern.

Ob er einmalig Proband war weiß ich nicht. Allerdings muss man zwischen allen Probandentätigkeiten drei Monate pausieren.

Zum Geld verdienen also untauglich.
Bei Thrombozytenspenden bekommt der SPender eine Aufwandsentschädigung.


Welche neuen Urteile bzgl. Proband als ALG II und Steuern/ALG II gibt es?

Selbst im Finanzamt ist man sich nicht einig.
Im Netz findet man kaum eine zufriedenstellende Antwort.

Gibt es hier Fachmänner?
Oft sind die Tätigkeiten nur abends oder morgens, sodass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann.

a) Gibt es die Aufwandsentschädigung auf das ALGII oder statt des ALG II , da man der Allgmeinheit vielleicht, der Pharmaindustrie aber mit Sicherheit etwas gutes tut?
b) Wie oft darf man Proband sein, ohne dass man dem Jobcenter bzw. der Steuer dafür noch abdrücken muss?

Herzliche Grüße, Bastian
 

Birgit63

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AW: Proband/Medizinischer Proband, ALG & Steuern

Wieso ist man als Proband zum Geld verdienen untauglich? Ich war auch schon Proband und das bei einem Vollzeitjob. Hab für die Arzttermine immer Überstunden abgebummelt bzw. Urlaub genommen. Und dann verstehe ich deine Frage nicht, ob es vom JC noch eine Aufwandsentschädigung bekommt? Wofür? Die bekommt man doch von dem Institut. Ob diese allerdings als Einkommen angerechnet werden darf, weiß ich nicht. Aber sie darf natürlich Bewerbungsbemühungen bzw. Vorstellungsgespräche und Maßnahmen nicht behindern.
 

Curt The Cat

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Moinsen bastian82 ...!

Ich war mal so frei und hab' den Titel Deines Fadens etwas abgerundet. Ein ganzer Satz oder eine vollständige Frage ist immer freundlich und soviel Zeit muß sein - ergänzend verweise ich auch auf die Forenregel #11
[FONT=Arial,Wide Latin]11. Themen/Threads erstellen
[/FONT]
[FONT=Arial,Wide Latin]Beim Erstellen neuer Themen/Threads ist darauf zu achten, eine aussagekräftige Überschrift zu wählen. Themen mit nichtssagenden, allgemeinen Überschriften, oder wie z.B. Alle Reinschauen!!! oder Hilfeee!!! oder [/FONT]Proband/Medizinischer Proband, ALG & Steuern[FONT=Arial,Wide Latin], sowie Topics mit irreführenden Angaben werden von den Moderatoren i.d.R ohne Ankündigung entfernt!
[/FONT]
Unser TechAdmin hat sich die Mühe gemacht und den Editor für die Überschrift auf 110! Zeichen erweitert. Da passt deutlich mehr als ein bis drei Worte rein ...

Erhellendes zum Thema findet man auch hier ... ->klick

Ich wünsche Dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt hier im Forum.


:icon_wink:
 

Seepferdchen 2010

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@bastian82

lies mal hier in diesem Urteil
LSG München, Urteil v. 05.12.2012 – L 16 AS 1049/11


Leitsatz:
1. Eine für die Teilnahme an einer Medikamentenstudie gezahlte Entschädigung stellt Einkommen gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II dar, das auf die Leistungen nach dem SGB II anzurechnen ist. Neben den mit der Erziehlung des Einkommens verbundenen Aufwendungen ist davon lediglich die Versicherungspauschale gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 Alg II-V abzusetzen. (amtlicher Leitsatz)

Quelle:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2013-N-66363?hl=true
 

bastian82

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gbgb

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Interessant auch, dass in dem Urteil auch auf eine quasi erzieherische Komponente der Anrechnung Bezug genommen wird, und diese letztlich im Interesse des HE erfolgt:

Dass auch Einkommen, das unter Betreiben eines sog. Raubbaus an der Gesundheit erzielt wird, wie jedes andere Einkommen anzurechnen ist, hat das BVerwG in einer Entscheidung vom 24.06.1976 festgestellt (V C 39.74), vgl. auch Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge über den Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Sozialhilfe, 2007, RdNr. 11). Das BVerwG hat dies vor allem damit begründet, dass die Anrechnung als das beste Mittel erscheine, um im Interesse des Leistungsempfängers eine die Gesundheit schädigende Erwerbstätigkeit zu unterbinden. Diese Argumentation ist auch auf den vorliegenden Fall zu übertragen. Gerade wenn der Kläger wiederholt an Studien teilnimmt, die geeignet sind, seine Gesundheit langfristig zu schädigen, kommt er außerdem seiner Verpflichtung, seine Arbeitskraft dauerhaft für seinen Lebensunterhalt einzusetzen, nicht nach.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2013-N-66363?hl=true
 

erwerbsuchend

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Das Urteil aus Post 6 klingt ja fast wie bei der Bw, wo es verboten ist, seine Kampfkraft absichtlich zu schädigen, zumindest war das zu Zeiten der aktiven Wehrpflicht so. Also soll der Elo schön seine Arbeitskraft erhalten, aber für welche Arbeit denn?

Gleichzeitig wäre zu klären, ob der Punkt "gesundheitsschädigende Tätigkeit" sich nur auf medizinische Studien stützt oder ob dieser auch für alle anderen Tätigkeiten gilt, die die geistige und körperliche Gesundheit des Elo schädigen können.
 

faalk

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Wie schön, dass beim BVerwG jetzt schon Mediziner sitzen, dass selbige sich so was wie "Gesundheit schädigend" rausnehmen können. Sollen sich auf das konzentrieren, was sie studiert haben und nicht auf das Anderer.
 
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