Weihnachtsbeihilfe

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soziales

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Hallo Leute habe im Dezember einen Antrag auf eine Weihnachtsbeihilfe gestellt.
die Ablehnung Kam zwei tage später.
meinen Widerspruch dagegen hat man nun auch erwartungsgemäß abgelehnt.
so das mir nun nur noch der weg der Klage bleibt.habe versucht einen Anwalt zu finden der
die klage einreicht leider keinen gefunden der es ohne Pkh .. macht.wollen alle vorher € sehen
nun meine frage kann mir jemand helfen die Klage zu formulieren? Oder kennt jemand im Raume Dortmund-Hamm oder Umgebung einen Anwalt der das Risiko eingeht das man die Pkh . ablehnt.
Hans
 
E

ExitUser

Gast
Hallo Rein formal gesehen braucht es für eine Klage nur eine korrekte Form, so dass ein Gericht überhaupt erkennen kann, worum es geht, und eineiger anderer Sachen, die einleuchtend sind.Du hast jederzeit die Möglichkeit, zum Gericht selbst zu gehen und dort eine Klage selbst kostenlos zu Protokoll zu geben. Das heisst, da sitzt dann ein Rechtspflger und hilt dir dabei, dass es auch rechtgültig ist.

Bei der Sache an sich jetzt : Du kannst dich darauf berufen, dass es zwar im SB nicht vorgesehen ist, aber eine solche Hilfe nicht in der Bezugsgröße der Regelsatzbemessung berücksichtigt worden ist.

Rückschluß? : Der Gesetzgeber wollte sich maßgeblich an der Sozialhilferichtlinie halten, was er hier versäumt hat.
 
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