Hallo Forum,
kurz zu mir: 33, noch in elterlicher Wohnung lebend, Studium letztes Jahr abgeschlossen, keinerlei Einkommen, nun auf Jobsuche.
Hartz4 habe ich Ende Februar 2015 beantragt, nachdem meine Ersparnisse aufgebraucht waren. So lange habe ich auch mietfrei bei meinen Eltern in der Wohnung gelebt. Zeitgleich mit der Antragstellung habe ich angefangen den kopfteiligen Anteil der Miete zu bezahlen. Da wir weder einen Untermietvertrag haben, noch einen machen wollen, haben wir dem JC gegenüber in 2 Schreiben erklärt, dass eine mündliche Vereinbarung diesbezüglich besteht und weiterhin keinerlei Unterhalt geleistet wird (was auch der Fall ist!). Das hat meinem SB nicht als Nachweis gereicht. Knapp 7 Wochen nach Antragsabgabe habe ich schließlich einen vorläufigen Bescheid erhalten, jedoch ohne KdU . Nach Zahlungseingang habe ich meinen Mietanteil bar bezahlt und die Quittungen darüber dem JC vorgelegt. Nebenbei wurden von meinen Eltern Auskünfte zu Einkommen und Vermögen verlangt, die aber unter Berufung darauf, dass keinerlei Unterhalt geleistet wird oder geleistet werden muss, verweigert wurden.
Mein SB hat den vorläufigen Bescheid auch 3 Wochen nach Erhalt der Mietquittungen nicht geändert, also habe ich dagegen Widerspruch eingelegt.
Die SB der Widerspruchsstelle hat mir auf Nachfrage mitgeteilt, dass Sie von der Mietzahlung und den Nichtunterhaltsleistungen "nicht überzeugt" sei und möchte deshalb, dass ich ihr mittels der Kontoauszüge für das gesamte Jahr 2014 (H4 erst ab Februar 2015 beantragt!) nachweise, dass ich auch in dieser Zeit (wie evtl. von mir angegeben) zwar mietfrei gelebt habe, aber zumindest
meine Lebenshaltungskosten selbst getätigt habe.
Dazu nun folgende Fragen:
1. Darf das JC das? (Meine Kontoauszüge geben übrigens über geleisteten Unterhalt keinerlei Auskunft, weil zwar meine Rechnungen über das Konto beglichen wurden, aber die sonstigen alltäglichen Ausgaben über noch vor 2014 angelegte Barreserven abgehandelt wurden).
2. Welche Möglichkeiten habe ich hier noch?
3. Muss ich das Widerspruchsverfahren abwarten, um vor das SG zu gehen? Mittlerweile beziehe ich seit 4 Monaten H4 und habe die Miete vom Regelsatz bezahlt. Ich verhungere dadurch nicht sofort, aber habe seit 4 Monaten auch nur den halben Regelsatz zum Leben.
Wäre ein Eilantrag vor Gericht trotz meiner langen Geduld möglich, oder würde mir gerade meine Geduld und deren Verzögerungen mir nachteilig ausgelegt?
4. Inwieweit sind ich und meine Eltern ggb. dem JC oder ggfs dem SG rechenschaftspflichtig über den Zeitraum (es geht hier um über ein Jahr!) vor dem H4-Antrag? Der SB in der Widerspruchsstelle meinte zu mir, dass es ihm und ggfs. auch dem Gericht gegenüber um meine generelle Glaubwürdigkeit geht.
Sorry für den halben Roman.. Ich hoffe jemand weiß guten Rat.
PS: Noch eine Ergänzung: Bei Antragsabgabe habe ich eine Haushaltsgemeinschaft angeben, jedoch stets mündlich und schriftlich deutlich gemacht, dass es sich dabei um keine Wirtschaftsgemeinschaft handelt, sondern ich eigenständig lebe und wirtschafte.
kurz zu mir: 33, noch in elterlicher Wohnung lebend, Studium letztes Jahr abgeschlossen, keinerlei Einkommen, nun auf Jobsuche.
Hartz4 habe ich Ende Februar 2015 beantragt, nachdem meine Ersparnisse aufgebraucht waren. So lange habe ich auch mietfrei bei meinen Eltern in der Wohnung gelebt. Zeitgleich mit der Antragstellung habe ich angefangen den kopfteiligen Anteil der Miete zu bezahlen. Da wir weder einen Untermietvertrag haben, noch einen machen wollen, haben wir dem JC gegenüber in 2 Schreiben erklärt, dass eine mündliche Vereinbarung diesbezüglich besteht und weiterhin keinerlei Unterhalt geleistet wird (was auch der Fall ist!). Das hat meinem SB nicht als Nachweis gereicht. Knapp 7 Wochen nach Antragsabgabe habe ich schließlich einen vorläufigen Bescheid erhalten, jedoch ohne KdU . Nach Zahlungseingang habe ich meinen Mietanteil bar bezahlt und die Quittungen darüber dem JC vorgelegt. Nebenbei wurden von meinen Eltern Auskünfte zu Einkommen und Vermögen verlangt, die aber unter Berufung darauf, dass keinerlei Unterhalt geleistet wird oder geleistet werden muss, verweigert wurden.
Mein SB hat den vorläufigen Bescheid auch 3 Wochen nach Erhalt der Mietquittungen nicht geändert, also habe ich dagegen Widerspruch eingelegt.
Die SB der Widerspruchsstelle hat mir auf Nachfrage mitgeteilt, dass Sie von der Mietzahlung und den Nichtunterhaltsleistungen "nicht überzeugt" sei und möchte deshalb, dass ich ihr mittels der Kontoauszüge für das gesamte Jahr 2014 (H4 erst ab Februar 2015 beantragt!) nachweise, dass ich auch in dieser Zeit (wie evtl. von mir angegeben) zwar mietfrei gelebt habe, aber zumindest
meine Lebenshaltungskosten selbst getätigt habe.
Dazu nun folgende Fragen:
1. Darf das JC das? (Meine Kontoauszüge geben übrigens über geleisteten Unterhalt keinerlei Auskunft, weil zwar meine Rechnungen über das Konto beglichen wurden, aber die sonstigen alltäglichen Ausgaben über noch vor 2014 angelegte Barreserven abgehandelt wurden).
2. Welche Möglichkeiten habe ich hier noch?
3. Muss ich das Widerspruchsverfahren abwarten, um vor das SG zu gehen? Mittlerweile beziehe ich seit 4 Monaten H4 und habe die Miete vom Regelsatz bezahlt. Ich verhungere dadurch nicht sofort, aber habe seit 4 Monaten auch nur den halben Regelsatz zum Leben.
Wäre ein Eilantrag vor Gericht trotz meiner langen Geduld möglich, oder würde mir gerade meine Geduld und deren Verzögerungen mir nachteilig ausgelegt?
4. Inwieweit sind ich und meine Eltern ggb. dem JC oder ggfs dem SG rechenschaftspflichtig über den Zeitraum (es geht hier um über ein Jahr!) vor dem H4-Antrag? Der SB in der Widerspruchsstelle meinte zu mir, dass es ihm und ggfs. auch dem Gericht gegenüber um meine generelle Glaubwürdigkeit geht.
Sorry für den halben Roman.. Ich hoffe jemand weiß guten Rat.
PS: Noch eine Ergänzung: Bei Antragsabgabe habe ich eine Haushaltsgemeinschaft angeben, jedoch stets mündlich und schriftlich deutlich gemacht, dass es sich dabei um keine Wirtschaftsgemeinschaft handelt, sondern ich eigenständig lebe und wirtschafte.