Wegen Probearbeit nicht zu Termin erschienen - AG nennen?

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G

Gelöschtes Mitglied 63394

Gast
Hallo zusammen,
ich sitze in einem kleinen Dilemma und würde gerne eure Meinung dazu lesen.
Ich hatte am Montag ein Vorstellungsgespräch und war am Tag darauf dort zum Probearbeiten. Dummerweise hatte ich an diesem Tag auch einen Termin beim JC (aktuelle berufliche Situation besprechen und Abgabe EGV ).
Eine Sanktion ist mir wohl sicher, da ich mich nicht vorher gemeldet habe. Ich möchte mein Fehlen trotzdem durch die Probearbeit begründen, den AG aber (noch) nicht nennen da noch keine Entscheidung gefallen ist. Habe mich dort selbstständig ohne VV beworben und ich will nicht dass das JC dort nachfragt.
Wie würdet Ihr handeln, wenn die SB den Namen der Firma wissen will? Einfach dazu schweigen oder bin ich zur Auskunft verpflichtet?

Die EGV habe ich noch nicht abgegeben, da ich noch keinen Bewilligungsbescheid erhalten habe.. wo wir beim nächsten Problem wären. Vor paar Monaten hat mein Vater mir mit Geld ausgeholfen, damit ich die KFZ-Steuer bezahlen kann. Das JC erwartet nun eine Stellungnahme zu der Einzahlung. Können die dadurch den Antrag ablehnen oder hätte es irgendwelche Nachteile für mich wenn ich dies angebe. Ich habe sonst kein Einkommen und bereits Schulden bei der Krankenkasse.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe
 
Hi :)

logischerweise würde das JC den AG gerne wissen wollen - ABER -
Du hast ein anderes Problem -> Probearbeit ohne Genehmigung.
 
Du hast also noch keine "Vollversorgung" durch das JC ?
Bewilligung fehlt noch?
Bist also ALGII -"Frischling"?

Nun - dann dürften die sich mit den Pflichten etwas schwer tun - denn auch die EGV ist nicht unterschrieben, aus der sich dann Sanktionsgrundlagen ergeben könnten.
Sowas unterschreibt man also besser nicht.

Wenn der AG selbst kontaktet wurde, würde ich den Namen der Firma auch nicht nennen.
Im Übrigen DARF eine Behörde (ob Jugendamt oder Jobcenter etc.) nicht einfach einen Arbeitgeber kontakten: Datenschutz!
und auch "Wahrung des Sozialgeheimnisses".

Der potenzielle AG würde durch eine solche Nachfrage erfahren, welchen sozialen Status du hast: "Hartzler". ;-)

Des Weiteren muss man sich auch immer mal klar machen, dass man auch in einer vielleicht misslichen Lage ohne Job ein Mensch mit einem RÜCKGRAT ist und nicht im Kindergarten, wo Sachbearbeiter bei potenziellen und selbst ausgesuchten Arbeitgebern anrufen und nachfragen! Sowas unbedingt verbitten.

Die "Probearbeit" könnte man vielleicht mit einem "2. Gespräch und Betriebsbesichtigung" oder so "umschreiben" - oder du hast dich eben an dem Tag da vorgestellt. Schließlich "ehrt" dich das, wenn du dich umgehend selbst bemüht.

Lass dir nicht deinen Schneid abkaufen!

Solange dir niemand vom JC schriftlich auf den Zeiger geht, würde ich erstmal die Füße still halten.

WIE hast du den Termin zum Gespräch erhalten? Persönlich? Mit der Post? Solche Einladungen ohne Nachweis können auch leicht mal verloren gehen.

Wenn dein Vater dir das Geld für die KfZ-Versicherung "zweckgebunden" und "geliehen" hat, so halte das mal unbedingt mit ihm schriftlich fest. Dann darf da keiner dran.
Im Übrigen dient der Erhalt des KfZ ja auch der Flexibilität bei der Jobsuche.
 
Da hier jeder mitlesen kann, will ich nicht zu viel erzählen..
Noch habe ich keine Bewilligung erhalten. Ich habe letztes Jahr schon ALG2 bezogen, was aber erst gekürzt und dann gestrichen wurde. U.a. weil ich mich nicht auf vorgeschlagene ZAF Angebote beworben habe sondern nur auf feste VV und eigens gesuchte Stellen. Ich gebe zu, ich hätte es geschickter anstellen können mit Negativbewerbungen, Fahrtkosten etc. Leider lese ich hier noch nicht so lange mit.
Das mit der Genehmigung war mir vorher nicht bewusst. Naja wenn sich nach langer Suche endlich eine Chance für eine attraktive Stelle bietet denkt man auch nicht direkt daran.
Der JC Termin wurde mir schon beim Erstgespräch genannt und die Einladung fand ich Montag Nachmittag im Briefkasten, als ich vom Vorstellungsgespräch zurück kam. Werde es auch so an den SB weitergeben und den versäumten Termin wohl mit einer längeren Betriebsbesichtigung erklären. Was er daraus macht werde ich dann ja sehen.

Ich hoffe das Jobcenter bzw. Amtsgericht, falls es zu einer Pfändung kommen sollte, sieht es mit der Flexibilität genauso. Ich wohne in einer Kleinstadt wo man zwar was zu Essen/Trinken bekommt.. aber mit Jobs sieht es in der Umgebung eher schlecht aus.
Könnt Ihr mir vielleicht noch eine Formulierungshilfe oder Beispiel für die Stellungnahme geben? Oder gibt es hier evtl Vorlagen im Forum?
 
Manchmal kommen Briefe nicht immer gleich Montags ... sondern auch mal einen Tag später und wenn nix im Ersttermin schriftlich festgehalten wurde, kann man vor lauter Aufregung und Existenznöten auch mal so eine mündliche Einladung "vergessen" oder verwechseln ...

Von was für einer Pfändung sprichst du?
Was konkretes? Oder noch ein "Kopfgespenst", was du tunlichst vertreiben solltest, damit der Kopf für das Wesentliche parat steht!

Mach Dir über Formulierungen erst dann Gedanken, wenn du zu solchen aufgefordert wirst!
Vielleicht hast du Glück mit diesem Arbeitgeber - höre mal nach!
 
Hi, das mit dem "Probearbeiten" ist doch nicht so schlimm. Ich habe damals bei der Abteilungsleitung von der Agentur für Arbeit nachgefragt und die wussten auch, um welche Firma es ging. Sie sagte, dass das schon geht, aber nicht länger als 2 Tage, da es genau genommen in den Bereich Schwarzarbeit fällt. Da kneifen die gerne mal ein Auge zu, damit du dich wieder in der Anstellung befindest. Ausserdem kannst du auch sagen, dass es sich um einen Kennenlerntag handelte.

Du könntest auch sagen, dass es dir sehr leid tut und du den Termin vergessen hast.

Ich persönlich finde Firmen, die Probearbeiten verlangen unprofessionell. Und eigentlich ist es auch kein richtiges Arbeiten. Du sitzt neben einem Mitarbeiter und schaust du, was diese dort tun.

In Bezug auf dein Auto würde ich einfach ehrlich sein. Sag' denen die Wahrheit. Du hattest kein Geld, um dein Auto zu bezahlen. Daher hat dir dein Vater ausgeholfen. Des Weiteren ist ein Auto auch eine Möglichkeit zur Arbeit zu gelangen. Du wärst dadurch erheblich eingeschränkt und könntest dich nur auf Stellen bewerben, die nicht so weit entfernt sind.

VG
Schnitte
 
Hi :)

logischerweise würde das JC den AG gerne wissen wollen - ABER -
Du hast ein anderes Problem -> Probearbeit ohne Genehmigung.

Einer Genehmigung bedarf es dort nicht! Nur eine Meldung an das Jobcenter das man von bis dem Arbeitgeber ein kostenloses Probearbeiten gewährt. Diese Meldung per Fax mit Sendebericht an das Jobcenter. Die Meldung ausdrucken und bei sich tragen für eine eventuelle Kontrolle durch den Zoll. Selbst wenn SB dies noch nicht eingetragen hat, kommt man dennoch nicht in die Bedrängnis des Schwarzarbeiten bzw. Sozialbetrug.

Allerdings ist selbst dies nicht durch den Threadsteller erfolgt.
 
Okay dann weiß ich jetzt was in Zukunft zu tun ist, wenn mir eine Probearbeit angeboten wird. Bin auch der Meinung, dass die Probezeit dafür ausreicht. Da ich aber kein Arbeitszeugnis von meinem letzten AG habe, kam der Chef wohl auf die Idee mit dem Probetag. Hätte ich abgelehnt oder das Jobcenter erwähnt, könnte es sich mit der Einstellung vielleicht schon erledigt haben. Da sich noch niemand gemeldet hat, werde ich da Montag mal nachhaken.

Von was für einer Pfändung sprichst du?
Was konkretes? Oder noch ein "Kopfgespenst", was du tunlichst vertreiben solltest, damit der Kopf für das Wesentliche parat steht!

Pfändung daher weil ich aktuell die KV nicht bezahlen kann und schon 5 Monate im Rückstand bin. Bis jetzt habe ich nur ein Schreiben von der Krankenkasse, dass die Zahlung diesen Monat fällig wird. Werde erstmal versuchen eine Ratenzahlung zu vereinbaren und hoffen, dass es mit der ALG Bewilligung nicht allzu lange dauert.

Hab gesehen, dass es zum Thema Schulden hier noch einen eigenen Bereich gibt. Sollte es wirklich ernst werden, werde ich dort ggf. noch einen Thread auf machen.
 
Und wieder einmal frage ich mich, wieso das andere Leute alles hin bekommen. Seit 5 Monaten keine KV bezahlt? Wovon hat man denn gelebt in der Zeit. Als AN ist man über die Anstellung und Abführung durch den AG versichert, als Arbeitsloser durch ALG-I oder II. Also was läuft da wirklich ab. Woran hapert es, dem JC die Tatsache des zweck gebundenen Zuflusses durch den Vater zu erklären? Bereits im letzten Jahr sanktioniert worden wegen fehlendem Menüwunsch. Fragen über Fragen. Vogel Strauss? Nicht böse sein, aber Mama und Papa sind nicht mehr zuständig. Dafür haben wir gekämpft mit 18 unser Leben selbst in die Hand nehmen zu können und nicht mehr an Mamas und Papas Hand zu laufen. Also bitte einmal im Leben jetzt aufräumen und die Baustellen beseitigen.
 
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