Hallo,
also ich bin nun seit 2011 zu Hause bzw. nicht mehr Erwerbstätig auf Grund meiner ganzen Erkrankungen. Lebe zur Zeit von Hartz IV. Nun war ich im Jahr 2018 bei einer Reha, habe da eine VMO gemacht mit psychischer Begleitung bzw. Behandlung. Leide seit 2011 an Depressionen mit Suizidversuch, Panik- u. Angststörungen, dazu noch andere Erkrankungen. Seitdem komme ich aus dieser Schiene nicht mehr raus, bin auch in Behandlung deswegen. Habe auch schon einige Therapien gemacht usw. Da wurde mir immer wieder bestätigt, das ich auf Grund dieser ganzen Sachen nicht mehr arbeiten kann bzw. erwerbsunfähig bin. Hatte schon einmal einen EMR-Antrag gestellt 2013 gestellt diesbezüglich, der wurde auch abgelehnt. Habe auch da Widerspruch eingelegt. Wurde zum Gutachter in ein anderes Bundesland von der DRV geschickt. Diese Begutachtung von Psychologen dauerte 3 std. mit körperlicher Untersuchung. Mein Mann durfte bei dieser Begutachtung nicht dabei sein, obwohl ich das gewünscht hatte.
Bei dieser Begutachtung kam raus, das ich vollschichtig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tauglich bin. Obwohl dieses nicht so war. Zu dieser Zeit hatte ich nicht die Nerven und auch nicht die Kraft vor's Sozialgericht zu ziehen und zu klagen.
Nun habe ich nach der Reha 2018 wieder die Bestätigung bekommen von den Reha-Ärzten das ich nicht Erwerbsfähig bin und wurde AU entlassen. Im Nov. 2018 hatte ich eine AHB, weil mir ein gutartiger Gehirntumor raus operiert wurde. Die AHB wurde in einer Neurologischen Rehaklinik durchgeführt. Auch hier wurde ich AU entlassen und es wurde geschrieben: " .... Zum Entlassungszeitpunkt bestehen weiterhin relevante körperliche und psychokognitive Einschränkungen ( Sensibilitätsstörungen, Gleichgewichtsstörungen, Belastbarkeitsminderung ,Schwindelsymptomatik, Schlafstörungen, eine allgemeine Kraftminderung, Schmerzsymptomatik durch Fibromyalgie). Somit ist die Leistungsfähigkeit in der letzten Tätigkeit und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht gegeben. "
Daraufhin stellte ich einen erneuten Antrag auf EMR, der wurde jetzt wieder abgelehnt. Mit der Begründung, weil ich die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt habe.Habe in den letzten 5Jahren die 36 Pflichtbeiträge nicht eingezahlt. Wie den auch, wenn ich von Hartz IV lebe und das JC seit 2011 diese Beiträge nicht mehr zahlt an die DRV.
Dadurch wurde erst garnicht geprüft ob ich erwerbsgemindert bin.
Was ist mit den Beiträgen die ich seit der Lehre eingezahlt habe? Werden die nicht berücksichtigt?
Nun werde ich erstmal Widerspruch einlegen.
Wie soll ich den Widerspruch schreiben, hat einer eine Idee?
Gruß
Pauline
also ich bin nun seit 2011 zu Hause bzw. nicht mehr Erwerbstätig auf Grund meiner ganzen Erkrankungen. Lebe zur Zeit von Hartz IV. Nun war ich im Jahr 2018 bei einer Reha, habe da eine VMO gemacht mit psychischer Begleitung bzw. Behandlung. Leide seit 2011 an Depressionen mit Suizidversuch, Panik- u. Angststörungen, dazu noch andere Erkrankungen. Seitdem komme ich aus dieser Schiene nicht mehr raus, bin auch in Behandlung deswegen. Habe auch schon einige Therapien gemacht usw. Da wurde mir immer wieder bestätigt, das ich auf Grund dieser ganzen Sachen nicht mehr arbeiten kann bzw. erwerbsunfähig bin. Hatte schon einmal einen EMR-Antrag gestellt 2013 gestellt diesbezüglich, der wurde auch abgelehnt. Habe auch da Widerspruch eingelegt. Wurde zum Gutachter in ein anderes Bundesland von der DRV geschickt. Diese Begutachtung von Psychologen dauerte 3 std. mit körperlicher Untersuchung. Mein Mann durfte bei dieser Begutachtung nicht dabei sein, obwohl ich das gewünscht hatte.
Bei dieser Begutachtung kam raus, das ich vollschichtig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tauglich bin. Obwohl dieses nicht so war. Zu dieser Zeit hatte ich nicht die Nerven und auch nicht die Kraft vor's Sozialgericht zu ziehen und zu klagen.
Nun habe ich nach der Reha 2018 wieder die Bestätigung bekommen von den Reha-Ärzten das ich nicht Erwerbsfähig bin und wurde AU entlassen. Im Nov. 2018 hatte ich eine AHB, weil mir ein gutartiger Gehirntumor raus operiert wurde. Die AHB wurde in einer Neurologischen Rehaklinik durchgeführt. Auch hier wurde ich AU entlassen und es wurde geschrieben: " .... Zum Entlassungszeitpunkt bestehen weiterhin relevante körperliche und psychokognitive Einschränkungen ( Sensibilitätsstörungen, Gleichgewichtsstörungen, Belastbarkeitsminderung ,Schwindelsymptomatik, Schlafstörungen, eine allgemeine Kraftminderung, Schmerzsymptomatik durch Fibromyalgie). Somit ist die Leistungsfähigkeit in der letzten Tätigkeit und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht gegeben. "
Daraufhin stellte ich einen erneuten Antrag auf EMR, der wurde jetzt wieder abgelehnt. Mit der Begründung, weil ich die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt habe.Habe in den letzten 5Jahren die 36 Pflichtbeiträge nicht eingezahlt. Wie den auch, wenn ich von Hartz IV lebe und das JC seit 2011 diese Beiträge nicht mehr zahlt an die DRV.
Dadurch wurde erst garnicht geprüft ob ich erwerbsgemindert bin.
Was ist mit den Beiträgen die ich seit der Lehre eingezahlt habe? Werden die nicht berücksichtigt?
Nun werde ich erstmal Widerspruch einlegen.
Wie soll ich den Widerspruch schreiben, hat einer eine Idee?
Gruß
Pauline