Kannst Du das genauer erklären,wieso ein kommender Mindestlohn ein aussergewöhnlicher Kündigungsgrund sein sollte ?
Genauer würde den Rahmen sprengen ( ersatzweise darfst du auch annehmen "Spotte ist zu faul heute..

...)
Eine der höherwertigen, schutzwürdigen Intressen eines AG ist z.B. die "unzumutbare wirtschaftliche Belastung",die er in einem Kündigungsschutzverfahren (falls der Kündigungsschutz greift,was nicht immer der Fall sein muss-Kleinbetriebe) natürlich beweisen muss,das könnte er durch die IHK , ein Wirtschaftsgutachten,seinen langjährigen Steuerberater z.B.
Kann der Betrieb die erhöhten Kosten zweifelsfrei belegt nicht auffangen,droht gar die Pleite anhand klarer Zahlen...hat der AN praktisch Pech gehabt.
Betriebsbedingte Kündigungen um Lohnkosten zu sparen sind fast schon die Regel.
Natürlich ist das Thema weitaus schwieriger und kompakter,als es sich oben liest,könnte sein das du bei der IHK Infomaterial bekommst,wenn's dich interressiert,fragen kost' ja nix.....jedenfalls dürfte jede Gewerkschaft Material dazu haben
Weil ich den Eindruck habe,das die Kündigungen wegen der wirtschaftlichen Lage ausgesprochen wurden,beziehe ich mich jetzt nur auf diesen einen Grund.Natürlich hat ein AG mehrere Möglichkeiten eine "betriebsbedingte Kündigung" auszusprechen.....
.....kann man nur hoffen,das er nicht alle Fallstricke kennt oder keinen verdammt guten Berater hat......auf jeden Fall Anwalt--> Kündigungsschutzklage,denn dann muss der AG Beweise bringen oder die Kündigung ist wegen inhaltlicher Fehler angreifbar,bei kleineren Betrieben keine Seltenheit...
