Hallo liebe Forum-Mitglieder,
Brauche dringend Ratschläge.
Ich beziehe eine dauerhafte volle Erwerbsminderungsrente und habe aufstockende Leistungen nach SGB XII, Kap 4 beantragt.
Unter anderen auch einen erhöhten Regelbedarf nach § 27a SGB XII. Hatte diesbezüglich ein Gespräch beim Gesundheitsamt.
Es lief eine Frase ab sondersgleichen. Ich habe eine Beschwerde gegen das Ablehnungsschreiben vom Gesundheitsamt eingereicht.
Mein Widerspruchsverfahren im SGB XII läuft schon seit Oktober 2017. Immer wieder versucht man, wie man ablehnen kann.
Nun soll ich, weil ich wahrscheinlich als Querulant eingestuft werde mich psychiatrisch untersuchen lassen.
Dürfen die das???
Wie kann ich mich dagegen wehren ohne dass ich mit Leistungseinbußen rechnen muss???
Eine Untätigkeitsklage, dass endlich ein Widerspruchsbescheid erstellt wird, wird wahrscheinlich nichts mehr bringen, da ja eine psychiatrische Untersuchung stattfinden soll???
Was kann ich nun???
Bitte dringend um Ratschläge
Grüße von beimi
Brauche dringend Ratschläge.
Ich beziehe eine dauerhafte volle Erwerbsminderungsrente und habe aufstockende Leistungen nach SGB XII, Kap 4 beantragt.
Unter anderen auch einen erhöhten Regelbedarf nach § 27a SGB XII. Hatte diesbezüglich ein Gespräch beim Gesundheitsamt.
Es lief eine Frase ab sondersgleichen. Ich habe eine Beschwerde gegen das Ablehnungsschreiben vom Gesundheitsamt eingereicht.
Mein Widerspruchsverfahren im SGB XII läuft schon seit Oktober 2017. Immer wieder versucht man, wie man ablehnen kann.
Nun soll ich, weil ich wahrscheinlich als Querulant eingestuft werde mich psychiatrisch untersuchen lassen.
Dürfen die das???
Wie kann ich mich dagegen wehren ohne dass ich mit Leistungseinbußen rechnen muss???
Eine Untätigkeitsklage, dass endlich ein Widerspruchsbescheid erstellt wird, wird wahrscheinlich nichts mehr bringen, da ja eine psychiatrische Untersuchung stattfinden soll???
Was kann ich nun???
Bitte dringend um Ratschläge
Grüße von beimi