GoldenMerlin
Ganz Neu hier...
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- 28 Jan 2022
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Hallo an alle
,
ich bin neu hier und jetzt auf der Suche nach dem richtigem Weg um alles einigermaßen richtig zu machen , da ich zum Sommer hin Hartz 4 beantragen muss, durch Klage gegen die Deutsche Rentenversicherung. Ich bin weiblich und 53 Jahre alt.
Zurzeit bekomme ich noch Arbeitlosengeld welches dann im Sommer ausläuft.Durch den medizinischen Dienst des Arbeitsamtes bin ich schon bei Antragstellung, als geringfügig belastbar eingestuft worden, also leichte Tätigkeiten mit Einschränkungen ( Pförtner o. Ä. ), aber für 6 Stunden.
Von meiner Arbeitvermittlerin ist nie was gekommen, sie sagte das sie mir keine Arbeit anbieten kann.
Nach 78 Wochen Krankheit bin ich ausgesteuert worden,somit Bezug von #Arbeitlosengeld. Mein Arbeitsverhälniss ruht ist noch nicht gekündigt.Bei meinem Arbeitgeber habe ich schon nur noch 6 Stunden gearbeitet,da ich mehr körperlich nicht schaffte.
Nach Aussteuerung habe ich Erwerbslosenrente beantragt , es kam eine Ablehnung , das ich noch 6 Stunden arbeiten könnte. Meine Zeiten sind lückenlos.
Mit Anwältin Wiederspruch eingelegt, die Zeit ging ins Land, irgendwann Einladung zum Gutachter , nun kam die Wiedespruchsablehnung, das ich zwar gesundheitlich eingeschränkt sei, aber leichte Tätigkeiten mit Einschränkungen mit 6 Stunden ausüben kann.
Ich habe vor ein paar Tagen beim Jobcenter angerufen ,weil ich gerne schon mal wissen möchte ,was die alles für unterlagen haben möchten usw. ich schilderte dort meine Situation. Die Dame sagte das ich zu den üblichen Unterlagen dann auch den Rentenantrag, den Wiederspruch und die Klage mit einreichen solle.
Ist das dann so rechtens und habe ich dadurch eventuell einen kleinen Bonus , das ich mit irgendwelchen Maßnahmen, Aufforderungen und Stellenangeboten verschont bleibe ?
Sollte ich mich im Vorfeld schon mal um 450 Euro Jobs oder Midijobs bemühen ( eventuell auch bei meinem noch Arbeitgeber), oder beginnen,wenn der Hartz 4 Bezug dann beginnt um dem Jobcenter was vorzuweisen ( möchte natürlich auch das weiter irgendwie Beiträge auf mein Rentenkonto kommen), oder soll ich lieber erstmal die Füße stillhalten und abwarten was das Jobcenter dann von mir möchte bzw. verlangt aufgrund der Gutachten mit meinen Einschränkungen und der Klage gegen die #DRV ?
Wie ist der richtige Weg hierbei um nicht wirklich was falsch zu machen ?
Grüße GoldenMerlin
ich bin neu hier und jetzt auf der Suche nach dem richtigem Weg um alles einigermaßen richtig zu machen , da ich zum Sommer hin Hartz 4 beantragen muss, durch Klage gegen die Deutsche Rentenversicherung. Ich bin weiblich und 53 Jahre alt.
Zurzeit bekomme ich noch Arbeitlosengeld welches dann im Sommer ausläuft.Durch den medizinischen Dienst des Arbeitsamtes bin ich schon bei Antragstellung, als geringfügig belastbar eingestuft worden, also leichte Tätigkeiten mit Einschränkungen ( Pförtner o. Ä. ), aber für 6 Stunden.
Von meiner Arbeitvermittlerin ist nie was gekommen, sie sagte das sie mir keine Arbeit anbieten kann.
Nach 78 Wochen Krankheit bin ich ausgesteuert worden,somit Bezug von #Arbeitlosengeld. Mein Arbeitsverhälniss ruht ist noch nicht gekündigt.Bei meinem Arbeitgeber habe ich schon nur noch 6 Stunden gearbeitet,da ich mehr körperlich nicht schaffte.
Nach Aussteuerung habe ich Erwerbslosenrente beantragt , es kam eine Ablehnung , das ich noch 6 Stunden arbeiten könnte. Meine Zeiten sind lückenlos.
Mit Anwältin Wiederspruch eingelegt, die Zeit ging ins Land, irgendwann Einladung zum Gutachter , nun kam die Wiedespruchsablehnung, das ich zwar gesundheitlich eingeschränkt sei, aber leichte Tätigkeiten mit Einschränkungen mit 6 Stunden ausüben kann.
Ich habe vor ein paar Tagen beim Jobcenter angerufen ,weil ich gerne schon mal wissen möchte ,was die alles für unterlagen haben möchten usw. ich schilderte dort meine Situation. Die Dame sagte das ich zu den üblichen Unterlagen dann auch den Rentenantrag, den Wiederspruch und die Klage mit einreichen solle.
Ist das dann so rechtens und habe ich dadurch eventuell einen kleinen Bonus , das ich mit irgendwelchen Maßnahmen, Aufforderungen und Stellenangeboten verschont bleibe ?
Sollte ich mich im Vorfeld schon mal um 450 Euro Jobs oder Midijobs bemühen ( eventuell auch bei meinem noch Arbeitgeber), oder beginnen,wenn der Hartz 4 Bezug dann beginnt um dem Jobcenter was vorzuweisen ( möchte natürlich auch das weiter irgendwie Beiträge auf mein Rentenkonto kommen), oder soll ich lieber erstmal die Füße stillhalten und abwarten was das Jobcenter dann von mir möchte bzw. verlangt aufgrund der Gutachten mit meinen Einschränkungen und der Klage gegen die #DRV ?
Wie ist der richtige Weg hierbei um nicht wirklich was falsch zu machen ?
Grüße GoldenMerlin