Schönen Morgen,
ich bin alg2 Empfänger und habe aus meinen persönlichen Beständen meiner doch recht alten Modelleisenbahn, 10 Teile einer Sache bei Ebay verkauft. Der Stückpreis lag bei 2 Euro, man möge es mir nachsehen.
Das ganze habe ich über einen längeren Zeitraum immer wieder mal getan, wegen "Hobbyaufgabe" und weil die Teile nur verstauben.
Jetzt ist es passiert, dass mich an ein Anwalt angeschrieben hat, der mir mitteilte, dass ich demnächst eine Abmahnung unteranderem wegen fehlendem Impressum usw im Briefkasten haben werde.
Auf den Schock, kontaktierte ich ein Anwalt, der mir am Telefon jedoch erst keine Auskunft geben wollte, da man in der Regel dafür natürlich bezahlen muss. Freundlicherweise tat er es dann doch und wies mich daraufhin, dass auch wenn die Abmahnung hinfällig wäre, man im Prinzip auf jeden Fall abwägen muss, ob man die Unterlassungserklärung unterschreibt. Dafür bedarf es aber einen Termin. Weil auch wenn die Abmahnung hinfällig wäre, befreit es im Regelfall nicht von der Unterlassungserklärung.
Jetzt habe ich die Frage, ob ich für so eine anwaltliche Beratung die Beratungshilfe beantragen kann und wie lange dies dauert?
Das Problem ist, solche Abmahnungen seien immer sehr kurz mit Fristen gefasst, in der man auf jeden Fall reagieren sollte, um keine Einstweillige Verfügung zu kassieren. (Das wäre dann richtig teuer). Daher belaufen sich die Fristen auf wenige Tage.
Und dann hätte ich noch die Frage, da mich die Gegenseite persönlich angegangen ist, ob diese von der Beratungshilfe erfährt? Denn ehrlich gesagt, möchte ich mich damit nicht auch noch Blossstellen lassen müssen.
Vielen Dank
Liebe Grüße
ich bin alg2 Empfänger und habe aus meinen persönlichen Beständen meiner doch recht alten Modelleisenbahn, 10 Teile einer Sache bei Ebay verkauft. Der Stückpreis lag bei 2 Euro, man möge es mir nachsehen.
Das ganze habe ich über einen längeren Zeitraum immer wieder mal getan, wegen "Hobbyaufgabe" und weil die Teile nur verstauben.
Jetzt ist es passiert, dass mich an ein Anwalt angeschrieben hat, der mir mitteilte, dass ich demnächst eine Abmahnung unteranderem wegen fehlendem Impressum usw im Briefkasten haben werde.
Auf den Schock, kontaktierte ich ein Anwalt, der mir am Telefon jedoch erst keine Auskunft geben wollte, da man in der Regel dafür natürlich bezahlen muss. Freundlicherweise tat er es dann doch und wies mich daraufhin, dass auch wenn die Abmahnung hinfällig wäre, man im Prinzip auf jeden Fall abwägen muss, ob man die Unterlassungserklärung unterschreibt. Dafür bedarf es aber einen Termin. Weil auch wenn die Abmahnung hinfällig wäre, befreit es im Regelfall nicht von der Unterlassungserklärung.
Jetzt habe ich die Frage, ob ich für so eine anwaltliche Beratung die Beratungshilfe beantragen kann und wie lange dies dauert?
Das Problem ist, solche Abmahnungen seien immer sehr kurz mit Fristen gefasst, in der man auf jeden Fall reagieren sollte, um keine Einstweillige Verfügung zu kassieren. (Das wäre dann richtig teuer). Daher belaufen sich die Fristen auf wenige Tage.
Und dann hätte ich noch die Frage, da mich die Gegenseite persönlich angegangen ist, ob diese von der Beratungshilfe erfährt? Denn ehrlich gesagt, möchte ich mich damit nicht auch noch Blossstellen lassen müssen.
Vielen Dank
Liebe Grüße