Wechsel von ALG I auf ALG II und anstehende Operation

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miatha

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Servus zusammen,

nachdem ich im Sommer 2016 happy war und quasi über Nacht eine Arbeitsstelle bekommen habe, wars Mitte November 2017 damit schon wieder vorbei. :(
Nach ALG I , auf welches ich nur für 6 Monate Anspruch habe/hatte, darf ich nun wieder ALG II beantragen.

Da ich natürlich meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zum derzeitigen Stand gering sind, habe ich Ende 2017 eine Therapie gegen meine Adipositas begonnen. Also nicht nur deswegen, aber auch. Nun bin ich am Ende der Therapie, habe die Bewilligung der Krankenkasse und werde Anfang Mai operiert. Je nach Heilungsverlauf kann die Rekonvalenz-Zeit durchaus 3-4 Wochen dauern, könnte also in den Beginn der ALG II Zeit rein reichen.

So treten mir 2 Fragen auf:
- kann mir das JC die lange Nase zeigen, weil ich vielleicht zum Leistungsbeginn nicht arbeitsfähig bin -> Antrag ablehnen und zum Sozialamt (Grundsicherung ) schicken?

Ach und wie ist das mit der Zahlung ALG1 für Mai, dass kommt ja Ende Mai erst. Wird dass für Juni angerechnet oder ist das unerheblich, weil ja eben noch im Mai? Ich weiß es nicht mehr, bin damals direkt von ALH zu H4 "umgerechnet" worden...

lg
Claudia
 
Hallo miatha,

Nach ALG I , auf welches ich nur für 6 Monate Anspruch habe/hatte, darf ich nun wieder ALG II beantragen.

Warum wirst du nicht AU geschrieben, wenn du bald eine OP vor dir hast mit weiterer Arbeits-Unfähigkeit ???

Bei Beginn einer AU noch VOR dem Ablauf deines ALGI -Anspruches hast du zunächst mal Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse ... sobald dein ALGI abgelaufen ist.

Hartz 4 kann also noch warten, bis du wirklich wieder gesund und Vermittlungsfähig bist ...
Das Krankengeld ist dann vom Betrag her genau so hoch wie aktuell dein ALGI .

Da ich natürlich meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zum derzeitigen Stand gering sind, habe ich Ende 2017 eine Therapie gegen meine Adipositas begonnen. Also nicht nur deswegen, aber auch. Nun bin ich am Ende der Therapie, habe die Bewilligung der Krankenkasse und werde Anfang Mai operiert.

Da dürfte ja auch die KK zunächst mal keine Schwierigkeiten machen bei einer AU -Bescheinigung, warum willst du auf Krankengeld verzichten, das du bekommen kannst, diese Frage könnte man dir auch beim JC stellen.

Je nach Heilungsverlauf kann die Rekonvalenz-Zeit durchaus 3-4 Wochen dauern, könnte also in den Beginn der ALG II Zeit rein reichen.

Das kann dir dann zunächst mal egal sein, ob das da rein reicht oder nicht, deinen Antrag auf ALGII brauchst du dann erst zu stellen wenn klar ist, dass du wieder gesund bist und die AU -Bescheinigung bald beendet wird vom behandelnden Arzt.

- kann mir das JC die lange Nase zeigen, weil ich vielleicht zum Leistungsbeginn nicht arbeitsfähig bin -> Antrag ablehnen und zum Sozialamt (Grundsicherung ) schicken?

Das JC kann dich zur KK schicken (wollen), die werden sich aber "quer stellen" wenn dein ALGI bereits abgelaufen ist, denn Anspruch auf Krankengeld hast du NUR so lange, wie du noch ALGI beziehst ... bzw. auch noch danach wenn du ohne Unterbrechung dann weiter AU geschrieben wirst.

Nach § 146 SGB III erfolgt die Abgabe an die KK zur Krankengeld-Zahlung nach 6 Wochen durchgehender AU , es sei denn so viel ALGI -Anspruch hast du bei Beginn der AU NICHT mehr, dann muss die KK die Leistung von Krankengeld früher übernehmen.

Deine AU MUSS also zwingend noch beginnen während du im ALGI -Bezug bist (sonst bist du nicht mehr für Krankengeld versichert) ... dann darfst du erst mal "in Ruhe " krank sein und bekommst Krankengeld. :idea:

Ach und wie ist das mit der Zahlung ALG1 für Mai, dass kommt ja Ende Mai erst.

ALGI wird immer rückwirkend gezahlt für den abgelaufenen Monat, Krankengeld (danach) ebenso, das hängt dann von deinen Arztbesuchen ab (du brauchst immer eine Verlängerung deiner AU vom Arzt dafür), Hartz 4 wird im Voraus gezahlt ... wie es dir schon erklärt wurde.

Wie lange wirst du denn noch ALGI bekommen ???

Genaue Berechnungen dann besser erst wenn man genauere Daten dafür hat.
Das JC darf dich allgemein wegen einer (vorübergehenden) Arbeits-Unfähigkeit NICHT ablehnen, du solltest aber zunächst deinen möglichen Anspruch auf Krankengeld nutzen.

MfG Doppeloma
 
Hallo miatha,

Warum wirst du nicht AU geschrieben, wenn du bald eine OP vor dir hast mit weiterer Arbeits-Unfähigkeit ???

Bei Beginn einer AU noch VOR dem Ablauf deines ALGI -Anspruches hast du zunächst mal Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse ... sobald dein ALGI abgelaufen ist.
Daran hatte ich ehrlich gesagt auch schon gedacht. Heute mal mit meiner Hausärztin reden.

Aber: ALG 1 endet am 30.05., Krankengeld wäre bei der 6 Wochenfrist erst ab dem 04.06. - bei dir lese ich das so, als ob die Kasse per 01.06. bereits einspringt? (Bzgl der vielleicht aufkommenden Frage "warum hast du dir nicht früher gedanken gemacht": Bewilligung der OP und Termin habe ich erst letzte Woche erhalten ;))
 
Ich antworte mir mal selbst, da ich auf der krankenkasse nachgefragt habe:

Ab dem Tag, wo kein Leistungsanspruch der Agentur für Arbeit mehr besteht - in meinem Fall also 01.06. - springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein.

Somit verzichte ich auf den Antrag auf ALG II vorerst und werde nach meiner OP in aller Ruhe genesen und wieder auf die Füße kommen.

Danke @Doppeloma und @dagobert1 für die Info!
 
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