Mona Lisa
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Hallo!
Da mein Bewillungszeitraum Ende Oktober endet, muß ich bald einen Weiterbewilligungsantrag abgeben.
Früher habe ich einfach die letzte Gehaltsabrechnung dazugelegt bzw. habe eine Einkommensbescheinigung vom AG ausfüllen lassen.
Meine letzte Gehaltsabrechnung für August war jedoch viel niedriger als sonst, da ich bis 12. August drei Monate AU war.
Eine neue Gehaltsbrechnung werde ich erst Mitte Oktober erhalten.
Wenn ich die für August abgebe, müßte ich gleich danach wieder Geld zurückzahlen, da das JC von einem geringeren Gehalt ausgeht.
Soll ich einfach ein kurzes Schreiben zum Antrag legen, daß ich normalerweise das Gehalt wie bis für April bekomme oder merken die von selber, daß mein letztes Gehalt wegen der langen AU geringer ist?
Vielen Dank für Antworten.
Mona Lisa
Da mein Bewillungszeitraum Ende Oktober endet, muß ich bald einen Weiterbewilligungsantrag abgeben.
Früher habe ich einfach die letzte Gehaltsabrechnung dazugelegt bzw. habe eine Einkommensbescheinigung vom AG ausfüllen lassen.
Meine letzte Gehaltsabrechnung für August war jedoch viel niedriger als sonst, da ich bis 12. August drei Monate AU war.
Eine neue Gehaltsbrechnung werde ich erst Mitte Oktober erhalten.
Wenn ich die für August abgebe, müßte ich gleich danach wieder Geld zurückzahlen, da das JC von einem geringeren Gehalt ausgeht.
Soll ich einfach ein kurzes Schreiben zum Antrag legen, daß ich normalerweise das Gehalt wie bis für April bekomme oder merken die von selber, daß mein letztes Gehalt wegen der langen AU geringer ist?
Vielen Dank für Antworten.
Mona Lisa