WBA - Kontoauszüge - PayPal - Telefonnummer

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teamelo

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Hallo in die Runde, ich würde mich über Meinungen und Ratschläge zum Thema Weiterbewilligungsantrag und persönliche Angaben freuen.


Vorgeschichte:
Scheinbar ist mein Folgeantrag seitens des JC auf dem Postwege verloren gegangen, oder wurde gar nicht erst verschickt, jedenfalls ist hier nie etwas angekommen.

Dem telefonischen Ratschlag "der Servicehotline" zu folgen, warten sie mal ab, da kommt noch was, war naiv, denn es kam kein WBA per Post bei mir an.



Ich habe am Dienstag den 5. Juni 2018 den WBA rückwirkend ab Juni 2018 beantragt.


A.
Vor Ort verlangte man einen tagesaktuellen Kontoauszug sowie Kontoauszüge der letzten 3 Monate.

Ich habe alle Unterlagen in Kopie eingereicht und leider nicht gewusst, dass man Teile davon schwärzen kann.

Auf einem Kontoauszug ist ein persönlicher Zahlungseingang von € 150,-- gebucht, den ich nun gegenüber dem JC mit Nachweisen der Herkunft belegen soll.

Es gibt keine Nachweise der Herkunft, ich habe etwas aus meinem privaten Eigentum verkauft - Stichwort ohne erwerbsmäßige Gewinnerbringungsabsicht - reine Vermögensumwandlung.


FRAGE:
- Wie argumentiere ich dem SB den Zahlungseingang?
- Gibt es dabei etwas zu beachten?
- Ist es möglich die Kontoauszüge in Kopie zurückzufordern?



B.
SB fordert mich weiterhin auf PayPal Kontoauszüge ab 12/2017 bis 06/2018 vorzulegen

Frage:
- PayPal Kontoauszüge besitze ich nicht, genügen Screenshots?
- Müssen/bis zu welcher Höhe müssen Zahlungseingänge gerechtfertigt werden?



C.
Aufforderung zur Einreichung einer Telefonnummer/Mobilnummer bis zum 23. Juni 2018, um mich zukünftig schneller erreichen zu können.

Frage:
- Inwieweit "besteht hier eine Verpflichtung zur Mitwirkung"?



D.
Im Grunde habe ich nichts zu verbergen, möchte mir allerdings wegen Unwissenheit keine Komplikationen einfangen, denn ich merke grade, es kommt immer anders, als man denkt....

Frage:
- Gibt es noch etwas zu beachten?



Vielen Dank!
:)
 

Couchhartzer

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- Wie argumentiere ich dem SB den Zahlungseingang?
Mit den Angaben die du dazu ja auch hier bereist nennst (Privatverkauf / Vermögensumwandlung).

- Gibt es dabei etwas zu beachten?
Ja.
Nämlich, dass die Angaben wahrheitsgemäß sind.

- PayPal Kontoauszüge besitze ich nicht, genügen Screenshots?
In der Regel lässt sich im PayPal-Konto auch eine Umsatzübersicht generieren / ausdrucken.
Ob dein JC / dein SB Screenshots ggf. auch anerkennen würde, kann keiner der Nutzer hier wissen.

- Müssen/bis zu welcher Höhe müssen Zahlungseingänge gerechtfertigt werden?
Möglichst jeder, denn auf eine bestimmte Höhe kommt es nicht an sondern ausschliesslich darauf, wo und von wem das Geld herstammt.

- Inwieweit "besteht hier eine Verpflichtung zur Mitwirkung"?
Eine Telefonnummer / Handynummer muss und sollte niemals angegeben werden und fällt auch nicht ansatzweise unter die Mitwirkungspflicht, da das Gesetz ausschliesslich vorschreibt postalisch-schriftlich erreichbar zu sein
 
G

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Menü - Aktivitäten - Transaktionsliste - Transaktionsliste exportieren - Berichte

Dort kannst Du Dich dann austoben und alles was das Herz begehrt als PDF ausdrucken.
 

teamelo

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Vielen Dank für die Unterstützung!


Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wurden mir nun für den Zeitraum Juni 2018 - Mai 2019 bewilligt.


Trotzdem wurde ich mit einem zweiten Schreiben - gleiches Tagesdatum - aufgefordert:

- PayPal Kontoauszüge der letzten 6 Monate einzureichen?



Deshalb meine Frage:

- In wie weit bin ich verpflichtet PayPal Kontoauszüge der letzten 6 Monate einzureichen, wenn für Girokonto Auszüge eine Zeitspanne von 3 Monaten festgesetzt ist?



- Es wurden keine gesetzlichen Grundlagen genannt
- Es bestanden/bestehen keine Unregelmäßigkeiten



Die Vorlage der Auszüge kann meines Wissens nach nicht verlangt werden, wenn die Aufforderung ohne konkreten Antrag oder Anlass erfolgt oder wenn der Sachverhalt durch andere ebenso geeignete Mittel aufgeklärt werden könnte und dies einen geringeren Aufwand erfordert, analog zum Prinzip der Datenvermeidung und Datensparsamkeit - § 78b SGB X.



Bisher bin ich allen Aufforderungen immer umgehend nachgekommen, mM nach gibt es keinen zwingend erforderlichen Grund, der Rechtssprechung zu folgen......


Auszug: https://www.iag-gelsenkirchen.de/co...Führen_einer_Leistungsakte_und_Fachakte_1.pdf

Kontoauszüge (regelmäßig der letzten 3 Monate) können nach Rechtssprechung des BSG v. 19.09.2008 (Az: B 14 AS 45/07 R ) angefordert und zur Akte genommen werden
(NUR WENN ZWINGEND ERFORDERLICH)
 
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