Hallo in die Runde, ich würde mich über Meinungen und Ratschläge zum Thema Weiterbewilligungsantrag und persönliche Angaben freuen.
Vorgeschichte:
Scheinbar ist mein Folgeantrag seitens des JC auf dem Postwege verloren gegangen, oder wurde gar nicht erst verschickt, jedenfalls ist hier nie etwas angekommen.
Dem telefonischen Ratschlag "der Servicehotline" zu folgen, warten sie mal ab, da kommt noch was, war naiv, denn es kam kein WBA per Post bei mir an.
Ich habe am Dienstag den 5. Juni 2018 den WBA rückwirkend ab Juni 2018 beantragt.
A.
Vor Ort verlangte man einen tagesaktuellen Kontoauszug sowie Kontoauszüge der letzten 3 Monate.
Ich habe alle Unterlagen in Kopie eingereicht und leider nicht gewusst, dass man Teile davon schwärzen kann.
Auf einem Kontoauszug ist ein persönlicher Zahlungseingang von € 150,-- gebucht, den ich nun gegenüber dem JC mit Nachweisen der Herkunft belegen soll.
Es gibt keine Nachweise der Herkunft, ich habe etwas aus meinem privaten Eigentum verkauft - Stichwort ohne erwerbsmäßige Gewinnerbringungsabsicht - reine Vermögensumwandlung.
FRAGE:
- Wie argumentiere ich dem SB den Zahlungseingang?
- Gibt es dabei etwas zu beachten?
- Ist es möglich die Kontoauszüge in Kopie zurückzufordern?
B.
SB fordert mich weiterhin auf PayPal Kontoauszüge ab 12/2017 bis 06/2018 vorzulegen
Frage:
- PayPal Kontoauszüge besitze ich nicht, genügen Screenshots?
- Müssen/bis zu welcher Höhe müssen Zahlungseingänge gerechtfertigt werden?
C.
Aufforderung zur Einreichung einer Telefonnummer/Mobilnummer bis zum 23. Juni 2018, um mich zukünftig schneller erreichen zu können.
Frage:
- Inwieweit "besteht hier eine Verpflichtung zur Mitwirkung"?
D.
Im Grunde habe ich nichts zu verbergen, möchte mir allerdings wegen Unwissenheit keine Komplikationen einfangen, denn ich merke grade, es kommt immer anders, als man denkt....
Frage:
- Gibt es noch etwas zu beachten?
Vielen Dank!

Vorgeschichte:
Scheinbar ist mein Folgeantrag seitens des JC auf dem Postwege verloren gegangen, oder wurde gar nicht erst verschickt, jedenfalls ist hier nie etwas angekommen.
Dem telefonischen Ratschlag "der Servicehotline" zu folgen, warten sie mal ab, da kommt noch was, war naiv, denn es kam kein WBA per Post bei mir an.
Ich habe am Dienstag den 5. Juni 2018 den WBA rückwirkend ab Juni 2018 beantragt.
A.
Vor Ort verlangte man einen tagesaktuellen Kontoauszug sowie Kontoauszüge der letzten 3 Monate.
Ich habe alle Unterlagen in Kopie eingereicht und leider nicht gewusst, dass man Teile davon schwärzen kann.
Auf einem Kontoauszug ist ein persönlicher Zahlungseingang von € 150,-- gebucht, den ich nun gegenüber dem JC mit Nachweisen der Herkunft belegen soll.
Es gibt keine Nachweise der Herkunft, ich habe etwas aus meinem privaten Eigentum verkauft - Stichwort ohne erwerbsmäßige Gewinnerbringungsabsicht - reine Vermögensumwandlung.
FRAGE:
- Wie argumentiere ich dem SB den Zahlungseingang?
- Gibt es dabei etwas zu beachten?
- Ist es möglich die Kontoauszüge in Kopie zurückzufordern?
B.
SB fordert mich weiterhin auf PayPal Kontoauszüge ab 12/2017 bis 06/2018 vorzulegen
Frage:
- PayPal Kontoauszüge besitze ich nicht, genügen Screenshots?
- Müssen/bis zu welcher Höhe müssen Zahlungseingänge gerechtfertigt werden?
C.
Aufforderung zur Einreichung einer Telefonnummer/Mobilnummer bis zum 23. Juni 2018, um mich zukünftig schneller erreichen zu können.
Frage:
- Inwieweit "besteht hier eine Verpflichtung zur Mitwirkung"?
D.
Im Grunde habe ich nichts zu verbergen, möchte mir allerdings wegen Unwissenheit keine Komplikationen einfangen, denn ich merke grade, es kommt immer anders, als man denkt....
Frage:
- Gibt es noch etwas zu beachten?
Vielen Dank!