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ExitUser
Gast
Hallo,
im Netz konnte ich keine konkreten Informationen finden.
Meine Frage lautet:
Muss bei einem WBA ohne Änderungen ein aktueller oder von den letzten 3 Monaten Kontoauszüge zur Einsicht (Kopie) vorgelegt werden oder ist es ausreichend, einen aktuellen Kontoauszug vorzulegen?
Ist es ebenfalls möglich, statt den Auszügen vom Onlinekonto die Umsatzanfrage - Druckansicht zu verwenden? Bisher nahm ich die letztere Variante, da diese weniger Papier usw. benötigt, die Umwelt etwas mehr entlastet, wobei die Bank mit dem S um die Ecke auf einmal nichts mehr "absegnen" möchte und ich solle es so versuchen. Es geht unter anderem darum, dass mir nicht unnötig Kosten für den Antrag entstehen und auf einer Umsatzanfrage - Druckansicht sind genauso die Posten enthalten, die auf etlichen Auszügen ebenfalls vorhanden wären.
Vielen Dank.
im Netz konnte ich keine konkreten Informationen finden.
Meine Frage lautet:
Muss bei einem WBA ohne Änderungen ein aktueller oder von den letzten 3 Monaten Kontoauszüge zur Einsicht (Kopie) vorgelegt werden oder ist es ausreichend, einen aktuellen Kontoauszug vorzulegen?
Ist es ebenfalls möglich, statt den Auszügen vom Onlinekonto die Umsatzanfrage - Druckansicht zu verwenden? Bisher nahm ich die letztere Variante, da diese weniger Papier usw. benötigt, die Umwelt etwas mehr entlastet, wobei die Bank mit dem S um die Ecke auf einmal nichts mehr "absegnen" möchte und ich solle es so versuchen. Es geht unter anderem darum, dass mir nicht unnötig Kosten für den Antrag entstehen und auf einer Umsatzanfrage - Druckansicht sind genauso die Posten enthalten, die auf etlichen Auszügen ebenfalls vorhanden wären.
Vielen Dank.