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Hallo ihr lieben!
Wie in diesem Thread hier bereits erwähnt: https://www.elo-forum.org/alg-ii/190161-weiterbewilligungsantrag-einige-fragen-genau-ausfuellen-miete-einkommen-notwendig.html
habe ich unseren WBA eingereicht.
Dort habe ich alle Einnahmen angegeben und alles wahrheitsgemäß ausgefüllt.
Nun bekam ich einen großen Umschlag vom JC mit Aufhebungsbescheiden. Dies ist natürlich vollkommen richtig, da meine Frau im letzten Jahr eine Arbeitsgemeinschaft an unserer Schule gründete und hierfür bezahlt wurde.
Ich habe nur ein paar wichtige Fragen.
1. Haben die Aufhebungsbescheide einen Einfluss auf unser kommendes ALGII ? Also muss das erst erledigt werden, bevor mein WBA genehmigt oder zumindest bearbeitet werden kann?
2. Da die Summe der Zahlung die wir dem JC zurückgeben müssen für unsere Verhältnisse sehr hoch sind, kann man hier eine Ratenzahlung vereinbaren?
3. Grundsätzlich habe ich die Aufhebungen noch nicht geprüft oder prüfen lassen, gehe aber eigentlich davon aus, dass alles seine Richtigkeit hat. Soll ich dennoch über einen Anwalt alles checken lassen und Widerspruch erheben? Das soll nicht aggressiv wirken, ich muss nur schauen wie ich mit den Kosten und dem noch nicht bewilligten WBA zurecht komme...
4. Laufen WBA , evtl. kommendes ALGII und die Kosten die ich dem JC erstatten muss unabhängig voneinander?
5. Außerdem war ein Bogen zur Angemessenheitsprüfung bzgl. unserer Wohnung mit dabei. Die Wohnung war früher zu groß, wurde aber dennoch übernommen. Kann mir jetzt einer ein Strick daraus drehen? Sollte die Wohnung noch immer zu groß sein, gibt es dann die Möglichkeit den Regelbedarf zu erhalten und den Rest selbst zu übernehmen?
Die Wohnung ist übrigens Teil der Sozialwohnungen in Berlin, was der gesamten Siedlung vor kurzem per Brief mitgeteilt wurde...das ist doch gut, oder?
So...ich danke euch schon einmal fürs Lesen, war jetzt doch eine ganze Menge.
Danke euch!
Liebe Grüße!
Ren
Wie in diesem Thread hier bereits erwähnt: https://www.elo-forum.org/alg-ii/190161-weiterbewilligungsantrag-einige-fragen-genau-ausfuellen-miete-einkommen-notwendig.html
habe ich unseren WBA eingereicht.
Dort habe ich alle Einnahmen angegeben und alles wahrheitsgemäß ausgefüllt.
Nun bekam ich einen großen Umschlag vom JC mit Aufhebungsbescheiden. Dies ist natürlich vollkommen richtig, da meine Frau im letzten Jahr eine Arbeitsgemeinschaft an unserer Schule gründete und hierfür bezahlt wurde.
Ich habe nur ein paar wichtige Fragen.
1. Haben die Aufhebungsbescheide einen Einfluss auf unser kommendes ALGII ? Also muss das erst erledigt werden, bevor mein WBA genehmigt oder zumindest bearbeitet werden kann?
2. Da die Summe der Zahlung die wir dem JC zurückgeben müssen für unsere Verhältnisse sehr hoch sind, kann man hier eine Ratenzahlung vereinbaren?
3. Grundsätzlich habe ich die Aufhebungen noch nicht geprüft oder prüfen lassen, gehe aber eigentlich davon aus, dass alles seine Richtigkeit hat. Soll ich dennoch über einen Anwalt alles checken lassen und Widerspruch erheben? Das soll nicht aggressiv wirken, ich muss nur schauen wie ich mit den Kosten und dem noch nicht bewilligten WBA zurecht komme...
4. Laufen WBA , evtl. kommendes ALGII und die Kosten die ich dem JC erstatten muss unabhängig voneinander?
5. Außerdem war ein Bogen zur Angemessenheitsprüfung bzgl. unserer Wohnung mit dabei. Die Wohnung war früher zu groß, wurde aber dennoch übernommen. Kann mir jetzt einer ein Strick daraus drehen? Sollte die Wohnung noch immer zu groß sein, gibt es dann die Möglichkeit den Regelbedarf zu erhalten und den Rest selbst zu übernehmen?
Die Wohnung ist übrigens Teil der Sozialwohnungen in Berlin, was der gesamten Siedlung vor kurzem per Brief mitgeteilt wurde...das ist doch gut, oder?
So...ich danke euch schon einmal fürs Lesen, war jetzt doch eine ganze Menge.
Danke euch!
Liebe Grüße!
Ren