WBA eingereicht, vorab Aufhebungsbescheid erhalten...was nun?

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Ren Himself

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Hallo ihr lieben!
Wie in diesem Thread hier bereits erwähnt: https://www.elo-forum.org/alg-ii/190161-weiterbewilligungsantrag-einige-fragen-genau-ausfuellen-miete-einkommen-notwendig.html
habe ich unseren WBA eingereicht.

Dort habe ich alle Einnahmen angegeben und alles wahrheitsgemäß ausgefüllt.

Nun bekam ich einen großen Umschlag vom JC mit Aufhebungsbescheiden. Dies ist natürlich vollkommen richtig, da meine Frau im letzten Jahr eine Arbeitsgemeinschaft an unserer Schule gründete und hierfür bezahlt wurde.

Ich habe nur ein paar wichtige Fragen.

1. Haben die Aufhebungsbescheide einen Einfluss auf unser kommendes ALGII ? Also muss das erst erledigt werden, bevor mein WBA genehmigt oder zumindest bearbeitet werden kann?

2. Da die Summe der Zahlung die wir dem JC zurückgeben müssen für unsere Verhältnisse sehr hoch sind, kann man hier eine Ratenzahlung vereinbaren?

3. Grundsätzlich habe ich die Aufhebungen noch nicht geprüft oder prüfen lassen, gehe aber eigentlich davon aus, dass alles seine Richtigkeit hat. Soll ich dennoch über einen Anwalt alles checken lassen und Widerspruch erheben? Das soll nicht aggressiv wirken, ich muss nur schauen wie ich mit den Kosten und dem noch nicht bewilligten WBA zurecht komme...

4. Laufen WBA , evtl. kommendes ALGII und die Kosten die ich dem JC erstatten muss unabhängig voneinander?

5. Außerdem war ein Bogen zur Angemessenheitsprüfung bzgl. unserer Wohnung mit dabei. Die Wohnung war früher zu groß, wurde aber dennoch übernommen. Kann mir jetzt einer ein Strick daraus drehen? Sollte die Wohnung noch immer zu groß sein, gibt es dann die Möglichkeit den Regelbedarf zu erhalten und den Rest selbst zu übernehmen?
Die Wohnung ist übrigens Teil der Sozialwohnungen in Berlin, was der gesamten Siedlung vor kurzem per Brief mitgeteilt wurde...das ist doch gut, oder?

So...ich danke euch schon einmal fürs Lesen, war jetzt doch eine ganze Menge.

Danke euch!

Liebe Grüße!

Ren
 

ladydi12

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Hallo Ren Himself,

zu Punkt 2 deines Eingangspostings sage ich folgendes:
Eine Ratenzahlung sollte möglich sein, das müßtet ihr aber mit dem Sachbearbeiter entsprechend verhandeln.
Um alle anderen Fragen in deinem Eingangsposting beantworten zu können müßtest du die entsprechenden Schriftstücke anonymisiert hier ins Forum hochladen, damit sich unsere Forenspezies diese mal genauer ansehen und dir dann dazu detailliert etwas sagen zu können.:icon_cool:

meint ladydi12
 

Ren Himself

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So...hier nun endlich die Schriftstücke, die ich erhalten habe...
Ich denke ich habe alle Namen anonymisiert, um welches JC es sich handelt ist ja nicht gravierend und kein Geheimnis.

Ich möchte aber auch betonen, dass ich bisher gute Erfahrungen mit dem JC Spandau gemacht habe.

Jetzt ist eben die Frage, die letzten Leistungen haben wir für Januar erhalten und der Leistungszeitraum ist nun vorbei.
Die Miete wurde bisher immer direkt vom JC an den Vermieter gezahlt...das ist auch unsere größte Sorge. Es geht ganr nicht um die Höhe der Leistungen die wir bekommen, sondern mehr darum, dass die Miete sicher ist.

Schaut bitte einmal über die Briefe...
Ach und nur damit ich nicht ganz wie ein Idiot dastehe, auf den Schreiben ist vermerkt, dass wir auf Anfragen nicht reagiert hätten, das stimmt so nicht ganz. Wir haben auf alle wichtigen Anliegen per Post reagiert...vielleicht war das der Fehler. Kein persönliches Einreichen vor Ort und somit kein Nachweis.

Aber wie gesagt, alles in Ordnung und eigene Schuld!
Ich gehe auch stark davon aus, dass alle Nachzahlungen so korrekt sind, somit möchte ich diese auch begleichen.
Eine komplette Zahlung können wir definitiv nicht leisten...und vor allem, wenn der WBA nicht genehmigt wird, erst recht nicht.

Daher wäre für mich natürlich das beste, wenn man eine angemessene Ratenzahlung anhand der Gesamtsumme aller Zahlungsaufforderungen erstellen könnte und unabhängig davon der WBA bearbeitet und hoffentlich genehmigt wird.

Nun aber die Schriftstücke die dieses Thema betreffen. Entschuldigt die furchtbare Qualität, habe keinen Scanner. =)

Erster Stoß Briefe:


Ich habe absichtlich nicht von jedem Schreiben alle Seiten fotografiert und hoffe die Infos reichen aus. Wenn nicht, bitte kurz Bescheid geben.

Hier der Hinweis, dass die KdU neu berechnet werden müssen und das Schreiben der Senatsverwaltung, dass unserer Wohnung ein Mietzuschuss zusteht, da Sozialwohnung:


Und hier der nächste Schwung Post der heute aktuell eintraf:

Ich hoffe ich habe das mit dem Bilder Upload richtig gemacht und hoffe ebenso ihr könnt mit den Bescheiden etwas anfangen. Ich bin für jeden Ratschlag dankbar!

Und sowieso vielen, vielen Dank für die große Hilfe die ihr leistet...das ist nicht selbstverständlich! DANKE!

Liebe Grüße!

Ren
 

Ren Himself

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Es wäre hilfreich, wenn bei allen Schreiben die Datumsangaben sichtbar sind. Dies kann bei Fristsachen von Bedeutung sein.

Entschuldige bitte! Du hast natürlich recht!
Die erste Ladung Schreiben sind alle erstellt am 18.01.18
Die unteren nachträglichen Schreiben kamen heute und wurden am 19.01.18 erstellt.
 

Ren Himself

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Dank des freundlichen Hinweises von ladydi12, dass die Klarnamen der Sachbearbeiter noch zu lesen waren, hier nochmals die komplett anonymisierten Dokumente.

Vielen Dank für den Hinweis! Ich wollte mich persönlich per Nachricht bedanken, kann dies als Neuling aber noch nicht...daher:

DANKE!
 

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