WBA - ALG2 -> Forderung nach Unterlagen berechtigt?

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Chichi18

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Ich habe vor einer Woche einen WBA gestellt der mir zugesandt wurde.

Heute bekam ich ein weiteres Schreiben mit der Aufforderung folgende Unterlagen einzureichen:

- Mietbescheinigung
- Nebenkostenabrechnung
- Heizkostenabrechnung
- Kontoauszüge

Das mit den Kontoauszügen ist klar. Soweit ich das Schreiben interpretiere nur Auszüge vom Girokonto. Im WBA hatte ich bei VM keine Änderung angekreuzt.

Bei den weiteren Unterlagen geht mir die Hutschnur hoch. Alle geforderten Unterlagen liegen dem JC vor, Nachweise darüber sind vorhanden.

Im Schreiben steht dass ich die Mietbescheinigung nicht einreichen muß, wenn diese nicht älter als 5 Monate ist.

Mit welcher Berechtigung kann das JC die Unterlagen verlangen, obwohl denen die Unterlagen bereits vorliegen?

Wie reagiere ich auf die Aufforderung zur Mitwirkung? Sollte ich auf die vorliegenden Unterlagen verweisen, über deren Abgabe ich Nachweise (Sendebestätigung Fax) habe?
 

erwerbsuchend

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Wie reagiere ich auf die Aufforderung zur Mitwirkung? Sollte ich auf die vorliegenden Unterlagen verweisen, über deren Abgabe ich Nachweise (Sendebestätigung Fax) habe?

Gab es eine gesonderte Erklärung, warum du diese Unterlagen erneut einreichen sollst? Wenn nein, dann würde ich genau so verfahren und das JC darauf hinweisen, dass sie diese Unterlagen bereits erhalten haben. Zur Sicherheit würde ich auch direkt Kopien der Abgabebestätigungen mit beifügen.
 

Chichi18

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Nein gab es nicht.
Könnte das mit dem Datenschutz zu tun haben, bei dem zuständigen JC heisst es immer keine Originale einreichen, Unterlagen werden nach ein paar Wochen gelöscht.
 

RonnyX

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Heute bekam ich ein weiteres Schreiben
Stellst du alle 6 Monate oder alle 12 Monate einen WBA?
Kontoauszüge werden immer von allen Konten verlangt. Wenn du NUR ein Girokonto hast, dann von diesem. Wie viele Monate will man sehen? 3?

Aus der Mietbescheinigung des Vermieters geht hervor, ob du seit dem letzten halben Jahr Mietschulden hast. Wie alt ist nun deine letzte Mietbescheinigung?

Wenn dein JC ein papierloses ist, dann haben die alles im System, weil das Gescannte erhalten bleibt.
Nur die (Papier)-Kopien werden nicht länger als 6 Monate aufbewahrt.

Hast du die Jahresabrechnung 2017 zu Betriebskosten dieses Jahr schon eingereicht?
 

Chichi18

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Alle 12 Monate einen WBA , ist der erste Antrag dieser Art.

Die bisher vorgelegte Mietbescheinigung ist 11 Monate alt. Änderungen an der Kaltmiete gabs keine.

Mietschulden ebenfalls keine.

Die Abrechnung der Betriebskosten liegt seit 6 Monaten vor, eine neue gibts erst in 6 Monaten
 

Chichi18

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Wieso?

DieUnterlagen alle Beträge nachweisen. Abgabe einer Mietbescheinigung ist freiwillig, sofern ich alle Beträge anderweitig nachweisen kann. Die Freiwilligkeit der abgabe der Mietbescheinigung hab ich schriftlich vom Datenschutzbeauftragten des JC .

Und ich kann anhand der damals (noch unwissend) abgegebenen Mietbescheinigung un den restlichen Unterlagen die KDU Beträge nachweisen
 

Morg

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Wie reagiere ich auf die Aufforderung zur Mitwirkung?

Vielleicht würde es an der Stelle auch nicht schaden, wenn du via Brief genau damit argumentierst - und zwar im Sinne von: du bist deinen Mitwirkungspflichten immer nachgekommen und tust es auch weiterhin. Das bedeutet, HÄTTE es Änderungen gegeben, so hättest du diese (deinen Mitwirkungspflichten entsprechend) dem JC unverzüglich mitgeteilt. Da aber keinerlei Änderungen eingetreten SIND, gibt es auch keinen Grund für dich, die ganzen Unterlagen an denen sich nichts geändert hat, ein weiteres mal vorzulegen, um sie neuerlich prüfen zu lassen. Klar: Kontoauszüge ausgeschlossen.

Verrückte Sache, dass die das überhaupt verlangen. Meinen ersten WBA habe ich mitsamt Anlage KdU abgegeben und die wollten die KdU gar nicht annehmen mit dem Argument, das sei doppelt gemoppelter Papierkram (was ja auch stimmt, wenn die Anlage KdU mit dem Hauptantrag bereits eingereicht wurde).


Nebenbei besteht für den Vermieter überhaupt keine Pflicht, diese Mietbescheinigung auszufüllen und das JC kann von dir nicht verlangen Unterlagen vorzuzeigen, welche von Dritten auszufüllen sind - das geht weit über deine Mitwirkungspflichten hinaus.
Oder wie stellen die sich das vor, wenn der Vermieter mal "Nein" sagt? Soll der ELO ihm dann mindestens ein mal jährlich solange auf die Nerven gehen, bis er für den Vermieter irgendwann vollkommen unten durch ist und dieser anfängt nach Gründen zu suchen, um den Mieter rauszuwerfen?

Du kannst denen ja schreiben, dass sie deinen Vermieter direkt kontaktieren möchten, wenn sie die Bescheinigung ach so zwingend brauchen - DIR sind da "leider" die Hände gebunden :biggrin:
 
E

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Gast
Also ich bi mir ziemlich sicher, dassder Vermieter die Mietbescheinigung ausfüllen muss.

Aber das ist hier nicht das Problem. Wenn sich an der Miete nichts geändert hat, ist die Bescheinigung sinnfrei.

Und Ronny, vergiss doch bitte endlich mal den Quatsch mit den Mietschulden!
 

Regensburg

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Zur Mietbescheinigung.
Diese Thema kommt immer wieder vor.

Kurzfassung:
So lange es anders nachgewiesen werden kann, z.B. durch Kontoauszüge ist die Mietbescheinigung freiwillig.

Langfassung:
siehe Anhang von 2013

Quelle:
https://www.elo-forum.org/2293808-post1.html
Anhang
 

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