Ich habe vor einer Woche einen WBA gestellt der mir zugesandt wurde.
Heute bekam ich ein weiteres Schreiben mit der Aufforderung folgende Unterlagen einzureichen:
- Mietbescheinigung
- Nebenkostenabrechnung
- Heizkostenabrechnung
- Kontoauszüge
Das mit den Kontoauszügen ist klar. Soweit ich das Schreiben interpretiere nur Auszüge vom Girokonto. Im WBA hatte ich bei VM keine Änderung angekreuzt.
Bei den weiteren Unterlagen geht mir die Hutschnur hoch. Alle geforderten Unterlagen liegen dem JC vor, Nachweise darüber sind vorhanden.
Im Schreiben steht dass ich die Mietbescheinigung nicht einreichen muß, wenn diese nicht älter als 5 Monate ist.
Mit welcher Berechtigung kann das JC die Unterlagen verlangen, obwohl denen die Unterlagen bereits vorliegen?
Wie reagiere ich auf die Aufforderung zur Mitwirkung? Sollte ich auf die vorliegenden Unterlagen verweisen, über deren Abgabe ich Nachweise (Sendebestätigung Fax) habe?
Heute bekam ich ein weiteres Schreiben mit der Aufforderung folgende Unterlagen einzureichen:
- Mietbescheinigung
- Nebenkostenabrechnung
- Heizkostenabrechnung
- Kontoauszüge
Das mit den Kontoauszügen ist klar. Soweit ich das Schreiben interpretiere nur Auszüge vom Girokonto. Im WBA hatte ich bei VM keine Änderung angekreuzt.
Bei den weiteren Unterlagen geht mir die Hutschnur hoch. Alle geforderten Unterlagen liegen dem JC vor, Nachweise darüber sind vorhanden.
Im Schreiben steht dass ich die Mietbescheinigung nicht einreichen muß, wenn diese nicht älter als 5 Monate ist.
Mit welcher Berechtigung kann das JC die Unterlagen verlangen, obwohl denen die Unterlagen bereits vorliegen?
Wie reagiere ich auf die Aufforderung zur Mitwirkung? Sollte ich auf die vorliegenden Unterlagen verweisen, über deren Abgabe ich Nachweise (Sendebestätigung Fax) habe?