Hallo zusammen,
ich befinde mich momentan im 4. Monat ALG 1-Bezug, habe einen Anspruch von 12 Monaten auf ALG 1.
Ja, ich bekomme VV vom Arbeitsamt und muss meine Bewerbungsbemühungen dem AA weiterleiten. Auf die Vermittlungsvorschläge bewerbe ich mich, und der Antwortbogen wird auch gleich nach Absenden der Bewerbung an das Arbeitsamt weitergeleitet. Den Antrag auf der Erstattung der Bewerbungskosten beantrage ich monatlich.
Ich habe einige Fragen zum Thema ALG 1 und hoffe ihr könnt mir mit eurer Erfahrung weiterhelfen.
Außerdem wird in der EGV noch eine kostenlose Teilnahme an einem Bewerbungstraining angeboten. Hab kein Interesse daran, mein SB hat meine Bewerbungsunterlagen gesichtet, nachdem sich eine ZAF (VV ohne RFB ) beim AA über meine mangelhaften und fehlenden Bewerbungsunterlagen (Zeugnisse nicht enthalten – Verweis im Anschreiben auf „Zeugnisse werden im Vorstellungsgespräch vorgelegt“) beschwert hatte.
So meine Frage dazu:
Meine letzte Frage lautet: Urlaub genehmigen lassen und rückmelden.
Urlaub heißt bei mir max. 3 Wochen am Stück. Das sind dann 21 Urlaubstage.
Verzeiht mir meine vielen Fragen!
Vielen Dank für eure Unterstützung und Tipps und Ratschläge, die Gold wert sind.
ich befinde mich momentan im 4. Monat ALG 1-Bezug, habe einen Anspruch von 12 Monaten auf ALG 1.
Ja, ich bekomme VV vom Arbeitsamt und muss meine Bewerbungsbemühungen dem AA weiterleiten. Auf die Vermittlungsvorschläge bewerbe ich mich, und der Antwortbogen wird auch gleich nach Absenden der Bewerbung an das Arbeitsamt weitergeleitet. Den Antrag auf der Erstattung der Bewerbungskosten beantrage ich monatlich.
Ich habe einige Fragen zum Thema ALG 1 und hoffe ihr könnt mir mit eurer Erfahrung weiterhelfen.
- Laut EGV habe ich Anspruch auf einen Weiterbildungskurs, falls mein SB meinem Wunschkurs zustimmt. Habe aber keinen Bedarf auf eine Weiterbildung, da mir so ein Weiterbildungskurs nichts nützt, da man nur Anbieter vom kursnet (Arbeitsamt Homepage) auswählen darf und diese sind miserabel. Deswegen habe ich das Angebot auch ausgeschlagen, da ich im technischen Bereich (Entwicklung) weiterarbeiten möchte und mich auf Stelle in diesem Bereich bewerbe.
Kann mich trotzdem das AA in einen Kurs schicken/verpflichten? Falls ja, verlängert sich dann der Bezug von ALG 1? Erhalte ich dann länger als 12 Monate ALG1 -Bezug?
Außerdem wird in der EGV noch eine kostenlose Teilnahme an einem Bewerbungstraining angeboten. Hab kein Interesse daran, mein SB hat meine Bewerbungsunterlagen gesichtet, nachdem sich eine ZAF (VV ohne RFB ) beim AA über meine mangelhaften und fehlenden Bewerbungsunterlagen (Zeugnisse nicht enthalten – Verweis im Anschreiben auf „Zeugnisse werden im Vorstellungsgespräch vorgelegt“) beschwert hatte.
So meine Frage dazu:
- Was bedeutet die Teilnahme an einem kostenlosen Bewerbungstraining? Wie lange geht/dauert das? Verlängert sich dadurch der ALG1 -Bezug?
Und nein, ich habe kein Interesse an Bewerbungstrainings da meine Bewerbung tip top ist.
Wenn einen das Arbeitsamt zu diesem Kurs zwingt? Was kann oder muss man dort nicht machen?
Mit welchen Veranstaltungen vom Arbeitsamt kann ich allgemein noch rechnen? ZAF -Messen im Arbeitsamt?
- Ich bewerbe mich auf Stellen um aus den Fängen vom Arbeitsamt herauszukommen, aber es dauert halt bis man vom 1. Vorstellungsgespräch bis zum Arbeitsvertrag kommt sehr lange.
Und dass wollen manche SB nicht verstehen, ab wann machen für gewöhnlich SB Druck, damit der ELO endlich eine Stelle irgendwo bei einer ZAF antritt, nur damit er aus der Statistik herauskommt?
- Wie oft erhält man eine neue EGV im Bezug von ALG 1? Meine läuft Ende Juli ab und wann kann man mit der Einladung zum Arbeitsamt rechnen um eine neue EGV zu erhalten? Ja, dass ist dann der 7. Monat, bei dem man sobald die Stelle oberhalb des ALG liegt, sofort alle Stellen die einem angeboten werden, auch annehmen muss? Um keine Sperre vom Arbeitsamt zu riskieren, ist das richtig?
Meine letzte Frage lautet: Urlaub genehmigen lassen und rückmelden.
Urlaub heißt bei mir max. 3 Wochen am Stück. Das sind dann 21 Urlaubstage.
- Was muss man bei Feiertage beachten, falls diese in meinen Urlaub fallen sollten? Zählt dass Wochenende (Samstag und Sonntag) auch dazu?
Wie gehe ich da am besten vor? Muss ich den Antrag für Urlaub schriftlich einreichen? Wer genehmigt mir den Urlaub und wann erhalte ich dann bescheid, ob ich in Urlaub gehen kann?
Wenn ich aus dem Urlaub zurückkehre, muss man sich dann wieder beim Arbeitsamt zurückmelden? Welche Regelungen gibt es?
Verzeiht mir meine vielen Fragen!
Vielen Dank für eure Unterstützung und Tipps und Ratschläge, die Gold wert sind.

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