Was wird mich noch in ALG 1 erwarten? - allgemeine und ungeklärte Fragen dazu

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EKKA

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Hallo zusammen,
ich befinde mich momentan im 4. Monat ALG 1-Bezug, habe einen Anspruch von 12 Monaten auf ALG 1.
Ja, ich bekomme VV vom Arbeitsamt und muss meine Bewerbungsbemühungen dem AA weiterleiten. Auf die Vermittlungsvorschläge bewerbe ich mich, und der Antwortbogen wird auch gleich nach Absenden der Bewerbung an das Arbeitsamt weitergeleitet. Den Antrag auf der Erstattung der Bewerbungskosten beantrage ich monatlich.

Ich habe einige Fragen zum Thema ALG 1 und hoffe ihr könnt mir mit eurer Erfahrung weiterhelfen.

  • Laut EGV habe ich Anspruch auf einen Weiterbildungskurs, falls mein SB meinem Wunschkurs zustimmt. Habe aber keinen Bedarf auf eine Weiterbildung, da mir so ein Weiterbildungskurs nichts nützt, da man nur Anbieter vom kursnet (Arbeitsamt Homepage) auswählen darf und diese sind miserabel. Deswegen habe ich das Angebot auch ausgeschlagen, da ich im technischen Bereich (Entwicklung) weiterarbeiten möchte und mich auf Stelle in diesem Bereich bewerbe.
    Kann mich trotzdem das AA in einen Kurs schicken/verpflichten? Falls ja, verlängert sich dann der Bezug von ALG 1? Erhalte ich dann länger als 12 Monate ALG1 -Bezug?

Außerdem wird in der EGV noch eine kostenlose Teilnahme an einem Bewerbungstraining angeboten. Hab kein Interesse daran, mein SB hat meine Bewerbungsunterlagen gesichtet, nachdem sich eine ZAF (VV ohne RFB ) beim AA über meine mangelhaften und fehlenden Bewerbungsunterlagen (Zeugnisse nicht enthalten – Verweis im Anschreiben auf „Zeugnisse werden im Vorstellungsgespräch vorgelegt“) beschwert hatte.

So meine Frage dazu:

  • Was bedeutet die Teilnahme an einem kostenlosen Bewerbungstraining? Wie lange geht/dauert das? Verlängert sich dadurch der ALG1 -Bezug?
    Und nein, ich habe kein Interesse an Bewerbungstrainings da meine Bewerbung tip top ist.
    Wenn einen das Arbeitsamt zu diesem Kurs zwingt? Was kann oder muss man dort nicht machen?
Darauf hätte ich gerne Antworten.


  • Mit welchen Veranstaltungen vom Arbeitsamt kann ich allgemein noch rechnen? ZAF -Messen im Arbeitsamt?

  • Ich bewerbe mich auf Stellen um aus den Fängen vom Arbeitsamt herauszukommen, aber es dauert halt bis man vom 1. Vorstellungsgespräch bis zum Arbeitsvertrag kommt sehr lange.
    Und dass wollen manche SB nicht verstehen, ab wann machen für gewöhnlich SB Druck, damit der ELO endlich eine Stelle irgendwo bei einer ZAF antritt, nur damit er aus der Statistik herauskommt?
Was sind eure Erfahrungen dazu?

  • Wie oft erhält man eine neue EGV im Bezug von ALG 1? Meine läuft Ende Juli ab und wann kann man mit der Einladung zum Arbeitsamt rechnen um eine neue EGV zu erhalten? Ja, dass ist dann der 7. Monat, bei dem man sobald die Stelle oberhalb des ALG liegt, sofort alle Stellen die einem angeboten werden, auch annehmen muss? Um keine Sperre vom Arbeitsamt zu riskieren, ist das richtig?

Meine letzte Frage lautet: Urlaub genehmigen lassen und rückmelden.
Urlaub heißt bei mir max. 3 Wochen am Stück. Das sind dann 21 Urlaubstage.

  • Was muss man bei Feiertage beachten, falls diese in meinen Urlaub fallen sollten? Zählt dass Wochenende (Samstag und Sonntag) auch dazu?
    Wie gehe ich da am besten vor? Muss ich den Antrag für Urlaub schriftlich einreichen? Wer genehmigt mir den Urlaub und wann erhalte ich dann bescheid, ob ich in Urlaub gehen kann?
    Wenn ich aus dem Urlaub zurückkehre, muss man sich dann wieder beim Arbeitsamt zurückmelden? Welche Regelungen gibt es?

Verzeiht mir meine vielen Fragen!
Vielen Dank für eure Unterstützung und Tipps und Ratschläge, die Gold wert sind. :idea:
 
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Gast1

Gast
Hi EKKA,

Laut EGV habe ich Anspruch auf einen Weiterbildungskurs, falls mein SB meinem Wunschkurs zustimmt. Habe aber keinen Bedarf auf eine Weiterbildung, da mir so ein Weiterbildungskurs nichts nützt, da man nur Anbieter vom kursnet (Arbeitsamt Homepage) auswählen darf und diese sind miserabel. Deswegen habe ich das Angebot auch ausgeschlagen, da ich im technischen Bereich (Entwicklung) weiterarbeiten möchte und mich auf Stelle in diesem Bereich bewerbe.
Kann mich trotzdem das AA in einen Kurs schicken/verpflichten?

Alles ist denkbar.

Falls ja, verlängert sich dann der Bezug von ALG 1? Erhalte ich dann länger als 12 Monate ALG1 -Bezug?

So weit ich weiß, verlängert sich die Dauer des ALG-Bezugs um die Hälfte der Zahl der Tage, die jemand an einem Weiterbildungskurs teilnimmt. Ob das bei Abbruch einer solchen Weiterbildung auch der Fall ist, weiß ich nicht.

Die Verlängerung der Bezugdauer von ALG I gilt aber nicht für Bewerbungsmaßnahmen, so weit ich weiß.

Hier kannst Du Dir eine Arbeitsanweisung der Bundesagentur für Arbeit zu diesem Thema durchlesen:

https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/dok_ba014613.pdf

Was bedeutet die Teilnahme an einem kostenlosen Bewerbungstraining? Wie lange geht/dauert das?

Diese Maßnahmen dauern unterschiedlich lang.

Verlängert sich dadurch der ALG1 -Bezug?

So weit ich weiß nicht.

Wenn einen das Arbeitsamt zu diesem Kurs zwingt? Was kann oder muss man dort nicht machen?

Lies Dich hierzu bitte im Unterforum "Weiterbildung/Umschulung/Sinnlose Maßnahmen" ein auf

https://www.elo-forum.org/weiterbildung-umschulung-sinnlose-massnahmen/

Achte dort darauf, dass es dort sowohl Threads zu ALG I wie auch ALG II gibt. Die dortigen Themen zu ALG II solltest Du besser auch zur Kenntnis nehmen, weil es gewisse Gemeinsamkeiten zwischen Bewerbungsmaßnahmen für Bezieher von ALG I und ALG II gibt.

Mit welchen Veranstaltungen vom Arbeitsamt kann ich allgemein noch rechnen? ZAF -Messen im Arbeitsamt?

Ja.

Ich bewerbe mich auf Stellen um aus den Fängen vom Arbeitsamt herauszukommen, aber es dauert halt bis man vom 1. Vorstellungsgespräch bis zum Arbeitsvertrag kommt sehr lange.
Und dass wollen manche SB nicht verstehen, ab wann machen für gewöhnlich SB Druck, damit der ELO endlich eine Stelle irgendwo bei einer ZAF antritt, nur damit er aus der Statistik herauskommt?

Das weiß ich nicht, kommt wohl auf den Einzelfall und den jeweiligen SB an.

Wie oft erhält man eine neue EGV im Bezug von ALG 1? Meine läuft Ende Juli ab und wann kann man mit der Einladung zum Arbeitsamt rechnen um eine neue EGV zu erhalten?

Wohl kurz vorher. Oder noch früher, wenn Dein SB der Meinung ist, er müsse Dir ne neue EGV mit neuen Inhalten geben. Merke: EGV 's beim Bezug von ALG I lösen keine Sperrzeiten aus, wenn man sich an sie nicht hält. Aber: Die AfA kann eine EGV auch als Verwaltungsakt verordnen (ohne dass Deine Unterschrift dafür notwendig ist), und diese Verwaltungsakte können bei Nichteinhaltung Deiner Pflichten dann sehr wohl zu Sperrzeiten führen.

Ja, dass ist dann der 7. Monat, bei dem man sobald die Stelle oberhalb des ALG liegt, sofort alle Stellen die einem angeboten werden, auch annehmen muss? Um keine Sperre vom Arbeitsamt zu riskieren, ist das richtig?

Jein. Der Vermittlungsvorschlag muss a) zumutbar sein im Sinne des § 140 SGB III, und b) er muss eine Rechtsfolgenbelehrung enthalten. Sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt, wird in der Regel eine Sperrzeit verhängt, wenn der oder die Betroffene sich auf den Vermittlungsvorschlag z. B. nicht bewirbt.

Meine letzte Frage lautet: Urlaub genehmigen lassen und rückmelden.
Urlaub heißt bei mir max. 3 Wochen am Stück. Das sind dann 21 Urlaubstage.

Was muss man bei Feiertage beachten, falls diese in meinen Urlaub fallen sollten? Zählt dass Wochenende (Samstag und Sonntag) auch dazu?

Ja. Die 21 Tage maximal möglicher Ortsabwesenheit umfassen auch Sonn- und Feiertage.

Wie gehe ich da am besten vor? Muss ich den Antrag für Urlaub schriftlich einreichen? Wer genehmigt mir den Urlaub und wann erhalte ich dann bescheid, ob ich in Urlaub gehen kann?

Wenn ich aus dem Urlaub zurückkehre, muss man sich dann wieder beim Arbeitsamt zurückmelden? Welche Regelungen gibt es?

Schau mal hier rein:

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/urlaub-und-umzug
 

EKKA

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Hallo,

mich bringen ein paar Fragen zum Grübeln und hoffe dass Ihr mir weiterhelfen könnt.Falls ich mich wiederhole, es tut mir leid.

Selbst bezahlter freiwilliger Weiterbildungskurs über 2 Monate (findet nur Freitags und Samstags statt)

1.) Ich würde gerne einen Weiterbildungskurs im Herbst machen, dieser geht 2 Monate und findet jeweils Freitags und Samstags statt. Den Kurs würde ich selbst bezahlen, der Veranstaltungsort des Weiterbildungskurses befindet sich weit entfernt von meinem Wohnort statt. D.h. ich müsste die Kosten für den Weiterbildungskurs und die Fahrtkosten selbst bezahlen. Dieser Weiterbildungskurs ist international anerkannt und befindet sich auch nicht im Kursnet-Weiterbildungskursbuch der AfA .
So nun zu meinem Anliegen, wie gehe ich bei der AfA vor? Ich gehe davon aus, dass mir das Arbeitslosengeld 1 für die 2 Monate gekürzt wird, da ich Freitags ab 11 Uhr nicht für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen würde. Ich weiß noch nicht, ob der Kurs aufgrund der Mindestteilnehmerzahl stattfinden wird. Wie lange im Voraus muss/soll ich mit der AfA dazu Kontakt aufnehmen? Soll man es lieber im Gespräch erwähnen oder schriftlich. Mein Wunsch würde ich erst im Herbst äußern, da noch nicht sicher ist, ob ich bis dahin eine Vollzeitstelle gefunden habe.

Urlaub
2.) Wie gehe ich vor, wenn ich im Sommer 3 Wochen Urlaub vom Arbeitsamt genehmigen lassen möchte? Wie läuft das ab? Muss ich bei meinem SB vor Ort nachfragen und der SB teilt es mir dann innerhalb von einer Woche mit, ob ich in Urlaub gehen darf oder nicht. Muss ich irgendwelche Dokumente dazu unterschreiben? Falls der SB selbst in Urlaub ist, wenn ich meinen Urlaub genehmigen lassen möchte? Wie funktioniert dass dann mit der Telefonhotline? Wer trifft dann die Entscheidung? Wenn ich wieder aus dem genehmigten Urlaub zurückkomme, muss ich mich dann wieder Anwesend beim Arbeitsamt melden? Wie funktioniert dass dann?

Tut mir leid, aus der Broschüre vom Arbeitsamt wurde ich zu diesen Themen nicht schlau, habe die Antwort darauf nicht gefunden.

Vermittlungsvorschläge vom Arbeitsamt während des Urlaubs und Termine für die Vorstellungsgespräche

3.) So, jetzt komm ich zum wichtigsten Teil, der Urlaub wurde vom Arbeitsamt genehmigt und einen Tag vorher erhalte ich VV (mit und ohne RFB ) vorm Arbeitsamt. Ich bewerbe mich natürlich auf die Vermittlungsvorschläge, soll ich dann schon in der Bewerbung an die Adressaten (von den VV ) bereits mitteilen, dass ich die nächsten 3 Wochen im Urlaub bin? Wird mir dann negatives Bewerbungsverhalten vom Arbeitsamt vorgeworfen, obwohl das Arbeitsamt weiß, dass sie mir den Urlaub genehmigten?Wie gehe ich da am besten vor?
Die ZAF oder sonstige Firmen möchten mich aufgrund der Bewerbung kennenlernen und geben mir einen Termin für das Vorstellungsgespräch, bin leider im Urlaub und hab keinen Zugriff auf meinen Briefkasten und weiß daher auch nicht, wer mir Post schickt. Die ZAF beschweren sich beim Arbeitsamt über mein negatives Verhalten. Kann ich deshalb mit einer Sperre meines ALG 1 rechnens? Wie geht man dann vor?

Ja, solche Gedanken kommen mir bei diesem Thema in den Kopf. Vielen Dank im Voraus!
 
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Gast1

Gast
Hi EKKA,

Selbst bezahlter freiwilliger Weiterbildungskurs über 2 Monate (findet nur Freitags und Samstags statt)

Samstags kannst Du machen, was Du willst (und fahren, wohin Du willst), das ist der AfA egal. Aber der Freitag, die damit verbundene Ortsabwesenheit, die ist ein Problem. Die müsstest Du für jeden einzelnen Freitag beantragen, wenn alles korrekt verlaufen soll (was meiner Meinung nach zu empfehlen ist, ansonsten könnten Dir Nachteile entstehen).

Nur kannst Du nicht davon ausgehen, dass man Dir für jeden Freitag die Ortsabwesenheit genehmigt. Oder Du meldest Dich aus dem Bezug immer donnerstags für jeweils einen Freitag ab, dann musst Du Dich aber auch immer wieder in den Bezug neu anmelden.

Wie lange im Voraus muss/soll ich mit der AfA dazu Kontakt aufnehmen? Soll man es lieber im Gespräch erwähnen oder schriftlich. Mein Wunsch würde ich erst im Herbst äußern, da noch nicht sicher ist, ob ich bis dahin eine Vollzeitstelle gefunden habe.

Ich kann Dir da nichts Genaues raten.

Urlaub
2.) Wie gehe ich vor, wenn ich im Sommer 3 Wochen Urlaub vom Arbeitsamt genehmigen lassen möchte? Wie läuft das ab? Muss ich bei meinem SB vor Ort nachfragen und der SB teilt es mir dann innerhalb von einer Woche mit, ob ich in Urlaub gehen darf oder nicht. Muss ich irgendwelche Dokumente dazu unterschreiben? Falls der SB selbst in Urlaub ist, wenn ich meinen Urlaub genehmigen lassen möchte? Wie funktioniert dass dann mit der Telefonhotline? Wer trifft dann die Entscheidung?

Mein persönlicher Wissensstand ist, dass man/frau die beabsichtigte Ortsabwesenheit ca. 14 Tage vor Beginn der Ortsabwesenheit beantragen sollte. Ich würde dem zuständigen Arbeitsvermittler einen entsprechenden, selbst formulierten Antrag auf schriftlichem Wege zukommen lassen. Wenn dieser erkrankt oder im Urlaub ist, wird es sicherlich einen ihn vertretenden Arbeitsvermittler für diese Zeit geben. Lasse Dir die Erlaubnis der Ortsabwesenheit schriftlich geben (wegen: siehe unten).

Ob Du in Verbindung mit Deinem Antrag auf Ortsabwesenheit was unterschreiben musst? Weiß ich nicht, glaube ich nicht.

Beachte bitte, wenn Du im Sommer 21 Kalendertage erlaubt ortsabwesend bist, dann hast Du keinen Anspruch mehr auf weitere Tage der Ortsabwesenheit im gleichen Kalenderjahr (siehe oben wegen den Freitagen, die Du für Deine Weiterbildung benötigst).

Ich verlinke Dir mal die so genannte Erreichbarkeitsanordnung, das ist das Regelwerk, das die Ortsabwesenheiten für Arbeitslose regelt:

https://www3.arbeitsagentur.de/web/...378539.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378542#ID0EV

Wenn ich wieder aus dem genehmigten Urlaub zurückkomme, muss ich mich dann wieder Anwesend beim Arbeitsamt melden?

Das kann sein, muss aber nicht. Kommt wohl auf die jeweilige AfA oder Arbeitsvermittler an.

Vermittlungsvorschläge vom Arbeitsamt während des Urlaubs und Termine für die Vorstellungsgespräche

3.) So, jetzt komm ich zum wichtigsten Teil, der Urlaub wurde vom Arbeitsamt genehmigt und einen Tag vorher erhalte ich VV (mit und ohne RFB ) vorm Arbeitsamt. Ich bewerbe mich natürlich auf die Vermittlungsvorschläge, soll ich dann schon in der Bewerbung an die Adressaten (von den VV ) bereits mitteilen, dass ich die nächsten 3 Wochen im Urlaub bin? Wird mir dann negatives Bewerbungsverhalten vom Arbeitsamt vorgeworfen, obwohl das Arbeitsamt weiß, dass sie mir den Urlaub genehmigten?Wie gehe ich da am besten vor?

Ich würde im Bewerbungsschreiben erwähnen, dass Du von <Datum> bis <Datum> im von der AfA genehmigten Urlaub bist, dann kann Dir nichts passieren.

Die ZAF oder sonstige Firmen möchten mich aufgrund der Bewerbung kennenlernen und geben mir einen Termin für das Vorstellungsgespräch, bin leider im Urlaub und hab keinen Zugriff auf meinen Briefkasten und weiß daher auch nicht, wer mir Post schickt. Die ZAF beschweren sich beim Arbeitsamt über mein negatives Verhalten. Kann ich deshalb mit einer Sperre meines ALG 1 rechnens? Wie geht man dann vor?

Wenn Dir die AfA eine Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sperrzeit zuschickt, dann verweist Du auf die (Dir schriftlich vorliegende) Bewilligung Deiner Ortsabwesenheit für besagten Zeitraum, und dann darf Dir gegenüber die AfA keine Sperrzeit verhängen.
 
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