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Hallo zusammen,
mit Einführung des ALG II zum 1.1.2005 wurde bundesweit die Empfehlung ausgesprochen zur Rechtwahrenden Sicherung der Ansprüche Widerspruch gegen die Bewilligungsbescheide einzulegen.
Dabei wurde auf den langen Instanzenweg durch die bundesdeutschen Sozialgerichte verwiesen und angeregt grundsätzliche „verfassungsrechtliche Bedenken“ geltend zu machen, wie z.B. gegen die Eingliederungsvereinbarung, Arbeitsgelegenheiten, Höhe der Regelleistung, Sofortige Vollziehbarkeit, etc.
Dieser Widerspruch sollte bis zum endgültigen Abschluss der letzten gerichtlichen Überprüfung sicherstellen, dass evtl. Nachbesserungen zur Auszahlung an die Widerspruchsführer gelangen.
Aber inzwischen versuchen ARGEn die Widersprüche abzuschließen und somit die Rechtwahrende Sicherung der Ansprüche zu unterlaufen.
Inzwischen sind einige Urteile gefällt worden.
Meine Fragen:
Welche Bereiche sind noch nicht abschließend ausgeurteilt worden?
Welche positiven Entscheidungen, können nunmehr begründet vorgetragen werden?
Wie steht es mit der . . .
Übernahme der Stromkosten als KdU?
Kostenübernahme im Umgangsrecht als Mehraufwand?
Dynamischen Anpassung von Erhöhungen bei Miete und Nebenkosten
etc.
Gibt es irgendwo eine Übersicht über die positiven Nachbesserungen?
lg
mit Einführung des ALG II zum 1.1.2005 wurde bundesweit die Empfehlung ausgesprochen zur Rechtwahrenden Sicherung der Ansprüche Widerspruch gegen die Bewilligungsbescheide einzulegen.
Dabei wurde auf den langen Instanzenweg durch die bundesdeutschen Sozialgerichte verwiesen und angeregt grundsätzliche „verfassungsrechtliche Bedenken“ geltend zu machen, wie z.B. gegen die Eingliederungsvereinbarung, Arbeitsgelegenheiten, Höhe der Regelleistung, Sofortige Vollziehbarkeit, etc.
Dieser Widerspruch sollte bis zum endgültigen Abschluss der letzten gerichtlichen Überprüfung sicherstellen, dass evtl. Nachbesserungen zur Auszahlung an die Widerspruchsführer gelangen.
Aber inzwischen versuchen ARGEn die Widersprüche abzuschließen und somit die Rechtwahrende Sicherung der Ansprüche zu unterlaufen.
Inzwischen sind einige Urteile gefällt worden.
Meine Fragen:
Welche Bereiche sind noch nicht abschließend ausgeurteilt worden?
Welche positiven Entscheidungen, können nunmehr begründet vorgetragen werden?
Wie steht es mit der . . .
Übernahme der Stromkosten als KdU?
Kostenübernahme im Umgangsrecht als Mehraufwand?
Dynamischen Anpassung von Erhöhungen bei Miete und Nebenkosten
etc.
Gibt es irgendwo eine Übersicht über die positiven Nachbesserungen?
lg