Eingliederungsvereinbarungen als lästige Routine und Sanktionsgrundlage
Eingliederungsvereinbarungen sind für die meisten Gesprächspartner/-innen eine lästige
Pflicht, die sie erfüllen, weil es vorgeschrieben ist und "controlled" wird. Der Eindruck, dass
es sich bei diesen "Vereinbarungen" um das Ergebnis eines eingehenden Austausch- und
Beratungsprozesses zwischen Klient/-in und persönlichem Ansprechpartner/persönlicher
Ansprechpartnerin handelt, wurde in keinem Interview vermittelt. Das ist auch schon deshalb
kaum möglich, weil bis auf die Mitarbeiter/-innen eines Trägers alle anderen persönlichen
Ansprechpartner/-innen berichteten, dass sie eine Eingliederungsvereinbarung nicht nur mit
allen zu "aktivierenden" Klienten abschließen müssen, sondern, dass dies auch möglichst
rasch nach Antragstellung zu geschehen hat.
Zehn Gesprächspartner/-innen waren der Meinung, Eingliederungsvereinbarungen seien nur
in bestimmten Situationen sinnvoll, zum Beispiel, wenn es um die Teilnahme an kostspieli-
gen Maßnahmen ginge, sechs Gesprächspartner/-innen haben grundlegende Zweifel am
Instrument Eingliederungsvereinbarung geäußert. Sie beanstandeten, dass die Eingliede-
rungsvereinbarungen hauptsächlich oder ausschließlich getroffen würden, um eine Sankti-
onsgrundlage zu haben und dass die Klienten nicht in der Rolle gleichberechtigter Partner
seien.