franzi
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Heute hatte ich als Anhang zu meinem Kontoauszug ein Informationsblatt, welches ich fast weggeworfen hätte, weil ich dachte, es handle sich um Werbung.
Zum Glück habe ich diese "Kundeninformation zur starken Kundenauthentifizierung" dann doch durchgelesen.
Vorab hierzu ein Link der BaFin vom letzten Jahr (nicht aktualisiert):
Starke Kundenauthentifizierung: Neue Pflicht wirkt sich auf Online-Banking und Bezahlen im Internet aus
Hier kommt etwas auf uns zu, was einige von uns vielleicht noch nicht wissen. Bei manchen Banken treten diese Änderungen früher, bei manchen später in Kraft, spätestens jedoch zum Stichtag 14. September 2019.
Es geht um die künftige Abwicklung des Online-Bankings.
Hierbei wird z. B. eine Überweisung nicht mehr nur durch Eingabe der ID sowie des Passworts möglich sein, sondern es wird ein drittes Element, das sog. "Sicherheitsverfahren" erforderlich werden.
Dieses besteht entweder aus einem Fingerabdruck, der Gesichtserkennung oder der Eingabe eines weiteren Passworts.
Für diese drei Zusatz-Elemente ist aus technischen Gründen der Besitz eines Smartphones zwingend erforderlich.
Da es jedoch viele Menschen gibt, die kein Smartphone haben oder es sich schlichtweg nicht leisten können, habe ich heute diesbezüglich eine Email an meine Bank geschrieben.
Telefonisch konnte mir dazu leider niemand genaue Auskunft geben, obwohl ich zwei Mitarbeiter kontaktiert hatte. Die eine Person wusste davon gar nichts, die andere sagte, ihr sei die Kundeninformation nicht bekannt, sie müsse sich erst kundig machen.
Ich fand es seltsam, dass ein Kundenrundbrief versandt wird, ohne dass die Mitarbeiter über dessen Inhalt vorab informiert wurden.
Aus dem Schreiben geht weiters nicht hervor, ob weiterhin eine Überweisung via SMS-Tan (Nutzung mittels eines einfachen Handys), via Chip-Tan (auch bekannt als Smart-Tan, für welches man meist ein eigenes Gerät braucht) ab dem 14. September 2019 noch möglich sein wird oder nicht.
Es ist nicht bekannt, ob man ab September ein weiteres Zusatzgerät für die Anwendung des "Sicherheitsverfahrens" wird kaufen müssen, wenn man ohne Smartphone Überweisungen tätigen möchte, oder ob es darauf hinausläuft, dass man gezwungen sein wird, sich ein Smartphone anzuschaffen, um sich den neuen Anforderungen anzupassen.
Falls jemand von euch dazu schon nähere Infos hat, wäre ich darüber dankbar.
Über weitere Details werde ich berichten, sobald mir diese vorliegen.
Von der Neuregelung betroffen sind übrigens auch Menschen, die eine Kreditkarte verwenden oder die im Einzelhandel bargeldlos bezahlen.
Starke Kundenauthentifizierung: Was ändert sich 2019 für Online-Händler?
Zum Glück habe ich diese "Kundeninformation zur starken Kundenauthentifizierung" dann doch durchgelesen.
Vorab hierzu ein Link der BaFin vom letzten Jahr (nicht aktualisiert):
Starke Kundenauthentifizierung: Neue Pflicht wirkt sich auf Online-Banking und Bezahlen im Internet aus
Hier kommt etwas auf uns zu, was einige von uns vielleicht noch nicht wissen. Bei manchen Banken treten diese Änderungen früher, bei manchen später in Kraft, spätestens jedoch zum Stichtag 14. September 2019.
Es geht um die künftige Abwicklung des Online-Bankings.
Hierbei wird z. B. eine Überweisung nicht mehr nur durch Eingabe der ID sowie des Passworts möglich sein, sondern es wird ein drittes Element, das sog. "Sicherheitsverfahren" erforderlich werden.
Dieses besteht entweder aus einem Fingerabdruck, der Gesichtserkennung oder der Eingabe eines weiteren Passworts.
Für diese drei Zusatz-Elemente ist aus technischen Gründen der Besitz eines Smartphones zwingend erforderlich.
Da es jedoch viele Menschen gibt, die kein Smartphone haben oder es sich schlichtweg nicht leisten können, habe ich heute diesbezüglich eine Email an meine Bank geschrieben.
Telefonisch konnte mir dazu leider niemand genaue Auskunft geben, obwohl ich zwei Mitarbeiter kontaktiert hatte. Die eine Person wusste davon gar nichts, die andere sagte, ihr sei die Kundeninformation nicht bekannt, sie müsse sich erst kundig machen.
Ich fand es seltsam, dass ein Kundenrundbrief versandt wird, ohne dass die Mitarbeiter über dessen Inhalt vorab informiert wurden.
Aus dem Schreiben geht weiters nicht hervor, ob weiterhin eine Überweisung via SMS-Tan (Nutzung mittels eines einfachen Handys), via Chip-Tan (auch bekannt als Smart-Tan, für welches man meist ein eigenes Gerät braucht) ab dem 14. September 2019 noch möglich sein wird oder nicht.
Es ist nicht bekannt, ob man ab September ein weiteres Zusatzgerät für die Anwendung des "Sicherheitsverfahrens" wird kaufen müssen, wenn man ohne Smartphone Überweisungen tätigen möchte, oder ob es darauf hinausläuft, dass man gezwungen sein wird, sich ein Smartphone anzuschaffen, um sich den neuen Anforderungen anzupassen.
Falls jemand von euch dazu schon nähere Infos hat, wäre ich darüber dankbar.
Über weitere Details werde ich berichten, sobald mir diese vorliegen.
Von der Neuregelung betroffen sind übrigens auch Menschen, die eine Kreditkarte verwenden oder die im Einzelhandel bargeldlos bezahlen.
Starke Kundenauthentifizierung: Was ändert sich 2019 für Online-Händler?