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VipAir78
Gast
Hallo zusammen,
folgende Problematik:
ich musste am 14.4.09 eine Haftstrafe antreten. Nach Mitteilung an die ARGE haben die mich zum 15.4. dann auch aus der BG herausgenommen und die entsprechenden Berechnungen dann nur für meine Frau und die Kinder durchgeführt.
Am 10.07.2009 hat man mich dann wieder entlassen und ich bin samt Entlassungsschein zur ARGE um mich wieder anzumelden.
Da ich im offenen Vollzug war, durfte ich auch arbeiten, was bedeutet, das ich neben Lohnleistungen der JVA auch etwas Überbrückungsgeld in die Hand bekam.
Folgendes Problem nun:
Der erste Änderungsbescheid zeigt mich nun als Mitglied der BG ab dem 01.08.2009 und man hat das Ü-Geld als Einkommen eingerechnet. Was zur Folge hatte, das es weniger Geld im August gab.
Ds habe ich dann bei einem persönlichen Besuch der ARGE bemängelt und auch dazu erwähnt, das ich nicht ert seit dem 01.08.09 wieder daheim bin, sondern schon seit dem 10.07.09.
Man gab mir mit auf den Weg, das es geprüft wird, und ich dann entsprechend Post bekomme. bei einer Unterzahlung würde dann auch das fehlende Geld mit auf den Weg gebracht werden.
So nun ist der Bescheid da, aber auch da wieder, ich gehöre erst seit dem 01.08. der BG an.
Ich habe mal versucht, ein wenig die Ansprüche für den Monat Juli auseinander zu nehmen und so zu erfahren, wie hoch der gesamte Anspruch wäre. Dabei komme ich zu einem Ergebnis, das ich bzw. wir, unter Berücksichtigung des Ü-Geldes, knapp 55 Euro zuviel erhalten haben.
Was soll ich nun tun?
Soll ich zutr ARGE gehen, und das bemängeln, im Wissen das ich zurückzahlen muss. Oder soll ich das ganze nun so lassen und mich freuen, das die sich verrechnet haben?
VIelen Dank euch
folgende Problematik:
ich musste am 14.4.09 eine Haftstrafe antreten. Nach Mitteilung an die ARGE haben die mich zum 15.4. dann auch aus der BG herausgenommen und die entsprechenden Berechnungen dann nur für meine Frau und die Kinder durchgeführt.
Am 10.07.2009 hat man mich dann wieder entlassen und ich bin samt Entlassungsschein zur ARGE um mich wieder anzumelden.
Da ich im offenen Vollzug war, durfte ich auch arbeiten, was bedeutet, das ich neben Lohnleistungen der JVA auch etwas Überbrückungsgeld in die Hand bekam.
Folgendes Problem nun:
Der erste Änderungsbescheid zeigt mich nun als Mitglied der BG ab dem 01.08.2009 und man hat das Ü-Geld als Einkommen eingerechnet. Was zur Folge hatte, das es weniger Geld im August gab.
Ds habe ich dann bei einem persönlichen Besuch der ARGE bemängelt und auch dazu erwähnt, das ich nicht ert seit dem 01.08.09 wieder daheim bin, sondern schon seit dem 10.07.09.
Man gab mir mit auf den Weg, das es geprüft wird, und ich dann entsprechend Post bekomme. bei einer Unterzahlung würde dann auch das fehlende Geld mit auf den Weg gebracht werden.
So nun ist der Bescheid da, aber auch da wieder, ich gehöre erst seit dem 01.08. der BG an.
Ich habe mal versucht, ein wenig die Ansprüche für den Monat Juli auseinander zu nehmen und so zu erfahren, wie hoch der gesamte Anspruch wäre. Dabei komme ich zu einem Ergebnis, das ich bzw. wir, unter Berücksichtigung des Ü-Geldes, knapp 55 Euro zuviel erhalten haben.
Was soll ich nun tun?
Soll ich zutr ARGE gehen, und das bemängeln, im Wissen das ich zurückzahlen muss. Oder soll ich das ganze nun so lassen und mich freuen, das die sich verrechnet haben?
VIelen Dank euch