G
Gelöschtes Mitglied 28373
Gast
Moin,
folgender Sachverhalt:
Seit August 18 besteht KG-Anspruch, den die KK jedoch ablehnt, stattdessen wurde ALG I bezogen.
Widerspruch ggü. der KK wurde eingereicht, dieser wurde bis heute nicht bearbeitet.
Da das ALG I im Mai ausgelaufen ist, wurde Anfang Mai beim zuständigen SG UTK eingereicht sowie ein Antrag auf einstweilige Anordnung der Zahlung des zustehenden KG (die Rechtslage ist so eindeutig, dass es weh tut...).
Seitdem hat das SG mit einer Eingangsbestätigung geantwortet.
Ich bin mir bzgl. der EA nicht sicher, ob diese überhaupt Erfolg haben kann. Anspruch auf ALG II besteht nicht, da zu viel Vermögen vorhanden ist (wir reden hier von ca. 10.000€, also keine Unsummen) - dieses Vermögen liegt in einem alten Bausparvertrag mit sehr guten Konditionen und einer privaten Rentenversicherung, diese jetzt auflösen zu müssen, weil die KK zu stur ist, um die klare Rechtslage zu erkennen, wäre ziemlich bescheiden.
Versucht haben wir es aber einfach mal, mit der o.g. Begründung.
Für die UTK finde ich einen Monat ohne Regung des SG noch okay, aber bei der EA habe ich eine schnellere Reaktion erwartet (zumal ich ja eh befürchte, dass die Begründung nicht ausreicht). So langsam wird die Kohle echt knapp.
Wie interagiert man mit dem SG? Kann man da Sachstandsanfragen stellen? Gibt es Bearbeitungsfristen für einstweilige Anordnungen?
folgender Sachverhalt:
Seit August 18 besteht KG-Anspruch, den die KK jedoch ablehnt, stattdessen wurde ALG I bezogen.
Widerspruch ggü. der KK wurde eingereicht, dieser wurde bis heute nicht bearbeitet.
Da das ALG I im Mai ausgelaufen ist, wurde Anfang Mai beim zuständigen SG UTK eingereicht sowie ein Antrag auf einstweilige Anordnung der Zahlung des zustehenden KG (die Rechtslage ist so eindeutig, dass es weh tut...).
Seitdem hat das SG mit einer Eingangsbestätigung geantwortet.
Ich bin mir bzgl. der EA nicht sicher, ob diese überhaupt Erfolg haben kann. Anspruch auf ALG II besteht nicht, da zu viel Vermögen vorhanden ist (wir reden hier von ca. 10.000€, also keine Unsummen) - dieses Vermögen liegt in einem alten Bausparvertrag mit sehr guten Konditionen und einer privaten Rentenversicherung, diese jetzt auflösen zu müssen, weil die KK zu stur ist, um die klare Rechtslage zu erkennen, wäre ziemlich bescheiden.
Versucht haben wir es aber einfach mal, mit der o.g. Begründung.
Für die UTK finde ich einen Monat ohne Regung des SG noch okay, aber bei der EA habe ich eine schnellere Reaktion erwartet (zumal ich ja eh befürchte, dass die Begründung nicht ausreicht). So langsam wird die Kohle echt knapp.
Wie interagiert man mit dem SG? Kann man da Sachstandsanfragen stellen? Gibt es Bearbeitungsfristen für einstweilige Anordnungen?