Hi Sharon,
als ich das gelesen habe:
"Eigentlich wollte ich dagegen angehen. "
da kam mir doch sofort Folgendes in den Sinn: "Ein Jammer...."
Als ich dann auch noch das lesen musste:
"es gibt keine günstigen Wohnungen. "
da fiel mir erst recht nix mehr zu ein, Du scheinst es, sorry, alles nicht so ernst zu nehmen...(Zitat: "habe vergessen zu schreiben...") - ok. auch eine Möglichkeit, sich mit
Hartz-IV auseinanderzusetzen...
Zitat:
"So wie ich das sehe, gibt es keine Möglichkeit dagegen zu klagen, oder?"
Tja, habe ich noch nie gehört, in solch einem Fall, wo der Leistungsbezieher eine Frist - womöglich ohne Not - hat ablaufen lassen, hier noch eine Klage erfolgreich durchgebracht hat.
Wogegen soll man auch klagen, die Jobcenter hat ja keinen Fehler gemacht; wenn überhaupt Du, indem Du den Bescheid der Absenkung hast wirksam werden lassen bzw. keinerlei Suchbemühungen durchgezogen hast, so wie es in der Senkungsaufforderung wahrscheinlich von Dir gefordert wurde.
Wenn überhaupt, solltest Du dir nochmal die Senkungsaufforderung anschauen, ob die auch korrekt ausgefallen ist. Sollten sich dort Formfehler finden, dann könnte evtl. ein "
Überprüfungsantrag " in Betracht kommen, da bin ich aber überfragt, ob dieser nicht bereits verwirkt ist (gilt für Form- und sachliche Fehler in Bescheiden - vier Jahre rückwirkend, Senkungsaufforderung ist aber kein "Bescheid").
Da bleibt mir nur ein Rat: Jetzt erst recht mit Volldampf einen Job suchen, dass Du die Wohnung doch noch behalten und finanzieren kannst - und gleichzeitig noch mal eine Beratungsstelle aufsuchen, um den Fall doch noch mal ganz von vorne aufzurollen.
Shearing