Was tun, wenn der ALG II Bescheid eine Kürzung bekannt gibt?

Leser in diesem Thema...

Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich hier melden...

Karola

Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
3 Nov 2008
Beiträge
82
Bewertungen
36
Hallo,

ich habe einen Bescheid erhalten, indem angekündigt wurde, dass die Miete um 50 € gekürzt wird.
Habe Widerspruch eingereicht. Nun wird die Miete nur noch um 20 € gekürzt.

Widerspruch ist nicht mehr zulässig. Aber Klage beim Sozialgericht einreichen darf ich.

Welche Paragraphen kann ich zur Begründung meiner Klage angeben?

Herzliche Grüße
Karola
 
Hallo Karola - und willkommen im Forum,

warum wurde deine Miete gekürzt ? Unangemessen hohe Kosten, zuviele qm - ein bischen ausführlichere Infos wären hilfreich !

Wenn du kannst, stelle hier doch einmal den Kürzungsbescheid und deinen Widerspruch ein -

Grüße - Emma
 
Hi,

auch wichtig zu wissen ist die Frage, ob Ihr (korrekt) dazu aufgefordert worden seid, Eure womöglich unangemessenen KdU (Kosten der Unterkunft) zu senken - zur Not durch Umzug.

Also: Ist eine Senkungsaufforderung erfolgt?

Shearing
 
Hallo,
Ja, ich hatte eine Aufforderung die Mietkosten zu senken, weil diese nicht mehr angemessen seien.
Man hat mir geschrieben, dass ich nicht umzuziehen brauche, dafür sollten mir 50 € Unterkunftskosten gekürzt werden. Das ist schon sehr viel Geld!
Dagegen habe ich mich gewehrt. Habe mich aber bereit erklärt, in eine Sozialwohnung zu ziehen, wenn mir eine vom Wohnungsamt zugeteilt werden sollte.

Angemerkt sei: die jetzige Wohnung war eine Sozialwohnung, die Sozialbindung ist inzwischen abgelaufen ...

Ein Angebot für eine Sozialwohnung habe ich vom Sozialamt - klar ... immer noch nicht bekommen.

Inzwischen beträgt die Kürzung der Unterkunftskosten nur noch 20 € - dennoch mir fehlt jeder Cent.

Und trotzdem will ich dagegen angehen.

Gruß
Karola

Meine Unterlagen kann ich hier nicht einstellen, weil ich keinen Scanner besitze.
 
Also Karola, da du es, wie du schreibst, schriftlich hast, dass ein Umzug nicht nötig ist, hat die Agentur auch deine vollen Unterkunftskosten zu tragen (wenn die Wohnung von der Größe her angemessen ist !)- zumindest für die nächsten 6 Monate - und wenn bis dahin keine entsprechend angemessene Wohnung zu finden ist, sogar noch länger. Deine Suche nach einer geeigneten Wohnung natürlich immer entsprechend dokumentieren :icon_idee:

Erstaunlich ist, dass hier von der Agentur bei dir stufenweise gekürzt wird (erst 50, dann 20 Euro :icon_neutral:)- wie wurde dies begründet ? Hier scheint die Agentur mit dir ein Spielchen zu spielen :confused:

Ich würde so vorgehen - geh zum Amtsgericht, hol dir einen Beratungshilfeschein und mach dich auf zu einem Anwalt für Sozialrecht - muss an deinem Wohnort doch zu finden sein, oder ??

Grüße - Emma
 
Hallo Emma,

Du schreibst: "zumindest für die nächsten 6 Monate..."

Kleine Korrektur: "Bis zu sechs Monate", ein kleiner, aber nicht zu unterschätzender Unterschied!

Also: Immer den Bescheid ganz genau studieren!

Gruß von
Shearing
 
Hi Shearing - genau das meinte ich, habe mich wohl falsch ausgedrückt - diese - bis zu 6 Monate - sind immer erweiterbar, wenn die Voraussetzungen vorliegen !!!!

Grüße - Emma
 
Wie immer:
Umzug fordern.
Die Idee mit dem Selbstbehalt wird von Jobcenter so verstanden, dass mit dem monatlichen Betrag die gesamte KdU bewilligt wurde. Nachforderungen bei BK wird Jobcenter dann verweigern, Rückerstattungen aber trotzdem kassieren.
Das kann sich ein Gehartzter nicht leisten.

Sozialwohnung heisst nur Kostenmiete. Die kann wesentlich höher ausfallen als die marktübliche Miete.
 
Hallo alle zusammen,

habe vergessen zu schreiben, dass die 6 Monate schon vorbei sind. Die Jobcenter hat vor Beginn der 6 Monatsfrist angekündigt 50 € zu kürzen. Habe widersprochen und gesagt, dass ich umziehen würde.
Nun werden mir nur 20 € vom monatlichen Hartz IV Geld einbehalten!

Eigentlich wollte ich dagegen angehen. So wie ich das sehe, gibt es keine Möglichkeit dagegen zu klagen, oder?

Gut eine Wohnung selbst suchen, es gibt keine günstigen Wohnungen. Die Wohnungsmieten ziehen ja zur Zeit mächtig an.

Herzliche Grüße
Sharon
 
Hi Sharon,


als ich das gelesen habe:
"Eigentlich wollte ich dagegen angehen. "

da kam mir doch sofort Folgendes in den Sinn: "Ein Jammer...."

Als ich dann auch noch das lesen musste:
"es gibt keine günstigen Wohnungen. "

da fiel mir erst recht nix mehr zu ein, Du scheinst es, sorry, alles nicht so ernst zu nehmen...(Zitat: "habe vergessen zu schreiben...") - ok. auch eine Möglichkeit, sich mit Hartz-IV auseinanderzusetzen...:icon_sleep:

Zitat:
"So wie ich das sehe, gibt es keine Möglichkeit dagegen zu klagen, oder?"

Tja, habe ich noch nie gehört, in solch einem Fall, wo der Leistungsbezieher eine Frist - womöglich ohne Not - hat ablaufen lassen, hier noch eine Klage erfolgreich durchgebracht hat.

Wogegen soll man auch klagen, die Jobcenter hat ja keinen Fehler gemacht; wenn überhaupt Du, indem Du den Bescheid der Absenkung hast wirksam werden lassen bzw. keinerlei Suchbemühungen durchgezogen hast, so wie es in der Senkungsaufforderung wahrscheinlich von Dir gefordert wurde.

Wenn überhaupt, solltest Du dir nochmal die Senkungsaufforderung anschauen, ob die auch korrekt ausgefallen ist. Sollten sich dort Formfehler finden, dann könnte evtl. ein "Überprüfungsantrag " in Betracht kommen, da bin ich aber überfragt, ob dieser nicht bereits verwirkt ist (gilt für Form- und sachliche Fehler in Bescheiden - vier Jahre rückwirkend, Senkungsaufforderung ist aber kein "Bescheid").

Da bleibt mir nur ein Rat: Jetzt erst recht mit Volldampf einen Job suchen, dass Du die Wohnung doch noch behalten und finanzieren kannst - und gleichzeitig noch mal eine Beratungsstelle aufsuchen, um den Fall doch noch mal ganz von vorne aufzurollen.
Shearing
 
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich hier melden...
Zurück
Oben Unten