Ich selber wurde vor Jahren etwa 6 Jahre lang von Gutachter zu Gutachter geschickt, ungefähr ab Einführung ALG II.
Ergebnis war auffällig immer: Erwerbsfähigkeit ist so, dass der Auftraggeber nicht zahlen muss.
Fragt mich nicht, wie ich das überstanden habe, im Nachhinein begreife ich erst, was das für eine Belastung ist.
Nach einem Klinikaufenthalt und kurzer Zeit betreutem Wohnen bekam ich dann die befristete Rente, die wurde mit Leistungen nach dem dritten Kapitel SGB XII aufgestockt.
Hatte für mich keine Relevanz weiter gehabt, welches Kapitel. Denn:
Eltern und Kinder gab es nicht.
Schonvermögen war fast nix da.
Auto auch nicht und wurde auch nicht gebraucht.
Ebenso Wohneigentum nicht vorhanden und sonstige Wertgegenstände.
Jetzt ist es aber so, dass generell diese Verbesserungen eingeführt werden, und auch im dritten Kapitel nachgezogen wird.
Gut, genau verstanden habe ich das nicht so alles beim Überfliegen. Macht nix. Freue mich trotzdem.
Prinzipiell ist es so, dass Neu-EM-Rentner wohl oft erst ins dritte Kapitel einsortiert werden.
Bei denen war es zumindest so, dass dann immer die entsprechenden Verwandten angeschrieben wurden, das Auto abgeschafft werden musste und es Schwierigkeiten mit Wohneigentum gab.
Betrifft ja genauso auch die älteren SGB II-Bezieher, die in die vorgezogene Altersrente gedrängt werden.
Ich denke, die Gesetzesänderung hat auch viel mit den Behinderten- und Sozialaktivisten Raul Krauthausen und Unterstützer zu tun.
Edit:
Es dürften dann wegen der weg fallenden Amtsermittlung erhelblich weniger Menschen zu hören bekommen, dass sie zu faul zum Arbeiten wären und den Angehörigen das Amt auf den Hals gehetzt haben. Dem Familienfrieden wäre dann mehr Genüge getan, oder man kann sich leichter aus dem Weg gehen, je nachdem.