Was sind Wohnungsbeschaffungskosten ?

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bert62

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Hallo,

in einem Schreiben der ARGE steht was von evtl. Übernahme von Kaution-, Umzugs und Wohnungsbeschaffungskosten.

Was sind Wohnungsbeschaffungskosten (auser Kaution und Umzug) in diesem Sinne?

Gibt es einen Paragraphen, der das regelt ?

P.S. Ich habe keinen Grad der Schwerbehinderung.

Danke
 

wolliohne

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1. VIP Nutzergruppe
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Wie der Name schon sagt

alles was zur Wohnung gehört inkl. Maklerkosten.

Und immer schriftl.Beantragen wie:
Genossenschaftsanteile,evtl.doppelte Mietzahlungen,Zeitungen,Telefon,Anzeige aufgeben,Fahrtkosten /Reisekosten zur Wohngs. Besichtigung,Renovierung,Abstandszahlungen etc.

Alles dokumentieren und der Behörde in Rechnung stellen,aber die Zustimmung über den Umzug/wechsel "vorher" einholen,weil sonst gibts gar nichts !
 
E

ExitUser

Gast
Hallo Bert62,

die Übernahme der Umzugskosten ist in § 22 Abs. 3 SGB II geregelt. (sinngleich § 29 Abs. 1 S. 7 und 8 SGB XII).

Vergiß nicht, nach einem eventuellen Umzug die Übernahme der Umzugsfolgekosten zu beantragen: Telefon ummelden, Ausweise ändern lassen, etc. Da kommt ein hübsches Sümmchen zusammen.

Viele Grüße,
angel
 
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