Hallo,
in einem Schreiben der ARGE steht was von evtl. Übernahme von Kaution-, Umzugs und Wohnungsbeschaffungskosten.
Was sind Wohnungsbeschaffungskosten (auser Kaution und Umzug) in diesem Sinne?
Gibt es einen Paragraphen, der das regelt ?
P.S. Ich habe keinen Grad der Schwerbehinderung.
Danke
in einem Schreiben der ARGE steht was von evtl. Übernahme von Kaution-, Umzugs und Wohnungsbeschaffungskosten.
Was sind Wohnungsbeschaffungskosten (auser Kaution und Umzug) in diesem Sinne?
Gibt es einen Paragraphen, der das regelt ?
P.S. Ich habe keinen Grad der Schwerbehinderung.
Danke