Hallo,
wir sind zwei Freunde, die zusammen leben wollen, da wir sehr viel zusammen unternehmen/arbeiten. Am besten in 2 Zimmern in einer WG , oder auch in 2-Zimmer Wohnungen als eigene WG . Leider haben wir seit Monaten nichts gefunden, obwohl ich konstant nach Wohnungen suche. Stecke im Zwischenmiete-Alptraum Fest und muss alle 2-6 Wochen umziehen.
Oft gibt es aber Angebote, die zumindest für den Anfang kein Problem wären:
- 2 Zimmer Wohnung "WG ungeignet", wegen Durchgangszimmer.
- 1 Zimmer Wohnungen
- Große WG Zimmer mit extra Schlafsofa/Stockbett/Matratze
(Kenn viele die in teuren Städten so leben!)
Da wir (ich) beide Alg II beziehen/bzw zur Aufstockung des Mini-Jobs auch (hoffentlich) kurzzeitig beziehen möchten habe ich gelesen man würde uns in allen der 3 Beispielen als Bedarfsgemeinschaft eingestufen. Wir stehen aber nicht finanziell für einander ein und sind auch kein Paar, deshalb habe ich davor immer bisher einen Bogen gemacht. Was es aber eigentlich genau bedeutet und für folgen hat, weiß ich nicht genau.
Eigentlich würde ja der Staat Geld sparen, wenn Leute ohne Kürzungen zusammen ziehen könnten. Da zwei einzelne Wohnungen teurer sind.
Vor allem bei der übernahme der Mietskosten sehe ich da Probleme. Wir hätten eine viel größere Auswahl wenn wir uns 1-Zimmer Wohnungen teilen könnten, da diese meist zu teuer sind um sie als ALG II Bezieher alleine anzumieten.
Kann man einziehen ohne automatisch eine 2er-BG zu werden (bisher bin ja nur ich Bezieher)? Oder wird man dann direkt zwangsweise als 2er-BG eingestuft und kriegt plötzlich Abzüge?
Im Beispiel:
Wir sehen eine große 1 1/2 Zimmer Wohnung, die 650€ (also 325 p.P) kostet. 325€ würde bei mir als angemessen gelten. Aber wenn es dann plötzlich als BG eingestuft wird, dann gilt ca. 500€ maximum bei einer 2er BG . Was würde passieren? Würde der Einzug erlaubt werden?
Außerdem: Wieviel Euro bekommt man weniger wenn man als Bedarfsgemeinschaft aka "eheähnliche Partnerschaft" eingestuft wird und was sind andere Nachtteile? (Und: Wenn man dann in z.B 2 Monaten in eine passende Wohnung umzieht steckt man wahrscheinlich noch immer in der BG fest, oder?).
Viele Fragen. Vielen Dank!
wir sind zwei Freunde, die zusammen leben wollen, da wir sehr viel zusammen unternehmen/arbeiten. Am besten in 2 Zimmern in einer WG , oder auch in 2-Zimmer Wohnungen als eigene WG . Leider haben wir seit Monaten nichts gefunden, obwohl ich konstant nach Wohnungen suche. Stecke im Zwischenmiete-Alptraum Fest und muss alle 2-6 Wochen umziehen.
Oft gibt es aber Angebote, die zumindest für den Anfang kein Problem wären:
- 2 Zimmer Wohnung "WG ungeignet", wegen Durchgangszimmer.
- 1 Zimmer Wohnungen
- Große WG Zimmer mit extra Schlafsofa/Stockbett/Matratze
(Kenn viele die in teuren Städten so leben!)
Da wir (ich) beide Alg II beziehen/bzw zur Aufstockung des Mini-Jobs auch (hoffentlich) kurzzeitig beziehen möchten habe ich gelesen man würde uns in allen der 3 Beispielen als Bedarfsgemeinschaft eingestufen. Wir stehen aber nicht finanziell für einander ein und sind auch kein Paar, deshalb habe ich davor immer bisher einen Bogen gemacht. Was es aber eigentlich genau bedeutet und für folgen hat, weiß ich nicht genau.
Eigentlich würde ja der Staat Geld sparen, wenn Leute ohne Kürzungen zusammen ziehen könnten. Da zwei einzelne Wohnungen teurer sind.
Vor allem bei der übernahme der Mietskosten sehe ich da Probleme. Wir hätten eine viel größere Auswahl wenn wir uns 1-Zimmer Wohnungen teilen könnten, da diese meist zu teuer sind um sie als ALG II Bezieher alleine anzumieten.
Kann man einziehen ohne automatisch eine 2er-BG zu werden (bisher bin ja nur ich Bezieher)? Oder wird man dann direkt zwangsweise als 2er-BG eingestuft und kriegt plötzlich Abzüge?
Im Beispiel:
Wir sehen eine große 1 1/2 Zimmer Wohnung, die 650€ (also 325 p.P) kostet. 325€ würde bei mir als angemessen gelten. Aber wenn es dann plötzlich als BG eingestuft wird, dann gilt ca. 500€ maximum bei einer 2er BG . Was würde passieren? Würde der Einzug erlaubt werden?
Außerdem: Wieviel Euro bekommt man weniger wenn man als Bedarfsgemeinschaft aka "eheähnliche Partnerschaft" eingestuft wird und was sind andere Nachtteile? (Und: Wenn man dann in z.B 2 Monaten in eine passende Wohnung umzieht steckt man wahrscheinlich noch immer in der BG fest, oder?).
Viele Fragen. Vielen Dank!