Ich hab meinem Schützling (U 25) Anfang letzten Jahres geraten, wegen der Sperrandrohung zwar hinzugehen zur Maßnahme, aber da nichts zu unterschreiben. Nicht verweigern, aber man hat das Recht vor Unterschrift zu prüfen.
Das haben viele Maßnahmeträger nicht gerne, daß man die erst einmal - wie die EGV - mitnehmen will. (Ohne Unterschrift bekommt der Maßnahmeträger kein Geld vom Amt, hab ich hier im Forum gelesen)
Es passiert des öfteren, daß man dann gesagt bekommt, daß man nach Hause gehen muß, wenn man nicht sofort unterschreibt.
Sollte man nicht, denn das wäre Abbruch und Sperre sicher.
Verlang vorher ein Schreiben, daß man dich ablehnt und nach Hause schickt, weil du erst prüfen willst, bevor du entscheidest, ob du unterschrebst.
Wenn sie das nicht wollen:
Dableiben - und weiter drauf bestehen, daß man Zeit bekommt, alle Papiere prüfen zu lassen, die man unterschreiben soll.
Sprechen die dann ein Hausverbot aus, ists gut. Sollten sie dann mit der Polizei durchsetzen damit du Zeugen hast.
Dann hast du nicht abgebrochen - bei meinem Schützling gabs dann keine Sperre.
Du mußt dich entscheiden: Unterschreiben oder nicht - und evtl. gegen eine Sperre klagen.
Das ist meines Wissens die einzige Möglichkeit.
Laut SGB II war es bis 01.04.201 so daß sanktioniert wurde wenn man die EGV nicht unterschrieb.
Da viele Richter einem aber immer wieder das Recht auf vorherige Prüfung zugestanden, mußte das SGB II geändert werden.
Es gibt in D Vertragsfreiheit - und da muß zumindest Zeit zum Prüfen eingeräumt werden, bevor man einen Vertrag unterschreibt!
Schau dir auch mal das Urteil S11 AS 3464/09 ER an...