Hallo Etrax,
vorweg auf das verpasste Schreiben zur Kostensenkungsaufforderung ist kein
Widerspruch möglich, nur auf den weiter gewährten
SGB II-Bescheid mit den gekürzten
KdU . Die
KSA ist nur als Hinweis- und Warnfunktion zu sehen und damit geht schon mal viel kostbare Zeit der Handlungsunfähigkeit den Bach runter.
Nun hast du einen Ü-Antrag gestellt, um wieder in ein Klageverfahren zu gelangen.
Ich habe mal eine recht simple aber vermutlich komplizierte Frage. Mir wurde, wie
hier nachzulesen ist, die Mietzahlung um quasi 40% gesenkt. Seitdem lebe ich von Verkäufen meines Eigentums und durch Einsparung beim Regelsatz - also beispielsweise nur noch an drei Tagen die Woche essen statt an allen Tagen und einfach hoffen, dass ich nichts weiter ausgeben muss.
Hungern für die Miete ... du musst einen langen Atem mitbringen ... hast du den Vermieter zu dieser Problematik kontaktiert bzw. hälst ihn auf dem Laufenden (Sozialer Dienst integriert bei den Vermietern z. B. Genossenschaften, städt. WBG)?
Zur Zeit läuft aufgrund dieser Kürzung ein Verfahren vor dem Sozialgericht, das jetzt erst mal "ruhend gestellt" wurde, da mehrere Verfahren zu den Vorgaben der Jobcenter aufgelaufen sind.
In dieser existenziellen Angelegenheit ist das "ruhend gestellte
SG -Verfahren" nicht zielführend.

Das ist als sehr bedenklich zu betrachten. Um was für mehrere Verfahren handelt es sich denn noch? Letztendlich kann es auch um die konkreten Folgen der Rechtsversagung gehen.
Im Einstweilige Rechtschutz geht es um die *Einzelfallprüfung* und der Anspruch muss gesichert werden! Der *vorläufige Anspruch* ist zumindest bis das Hauptsacheverfahren eröffnet wird vom
JC zu zahlen.
Es ist nicht zumutbar, dass du kurz vor dem Rauswurf durch den Vermieter stehen musst (auflaufende Mietschuldendifferenzen), um dass das
JC vorläufig die
KdU übernimmt.
Hinweislich:
https://www.grundsicherungs-handbuch.de/Handbuch/Kosten-der-Unterkunft/kosten-der-unterkunft.html Ich suche jetzt also seit über 16 Monaten (vielleicht schon länger) eine Wohnung und jeder Antrag auf Umzug wurde vom Amt abgelehnt, auch wenn die Wohnungen nur 10% über den Vorgaben des Jobcenters lagen - aber ohne Zustimmung kann ich leider nicht umziehen, da ich den Rest meines Hausrates nicht auf den Schultern tragen kann und die Vermieter mich auslachen, wenn ich die Kaution nicht bezahlen kann.
Die Wohnungssuch-Dokumentation ist monatlich schriftlich nachweisbar beim
JC einzureichen, um den absehbaren "Nicht-Erfolg" zu dokumentieren.

In welchem Bundesland bist du denn beheimatet?
Jetzt die eigentlich simple Frage:
Was passiert, wenn mein Vermieter mich vor die Tür setzt oder ich einfach weiterhin keine Wohnung finde?
Ganz simpel, Wohnungslosigkeit (d. h. du kannst noch bei Familienangehörigen/Bekannten unterkommen) oder Obdachlosigkeit (zugewiesenen Schlafplatz abends rin und frühmorgens wieder uff de Straße mit Drehtüreffekt oder Brückenpfeiler Nr. 2010).
Das ist zu individuell (auch wenn erst jetzt im Beitrag #4 gefunden und gelesen):
https://www.elo-forum.org/kdu-miete-untermiete/186938-antrag-mietschuldenuebernahme-stellen-weiteres-vorgehen.html):
-Wie ist der tatsächliche Verlauf?
-Wie setzt sich deine Miete zusammen:
(Grundmiete/Kaltmiete, Betriebskosten, Heizkosten)?
-Was wurde als "
JC -Angmessenheit" präsentiert; zu welchen
JC -
KdU -Anforderungen?
-Hat der Vermieter schon negativ reagiert (Kündigung der Wohnung/Räumungsklage)?
-Wieviel Mietschulden sind denn bereits aufgelaufen?
Bei 2 Bruttowarmmieten ist es brenzlig.
-Laufen Mahngebühren auf?
-Wie alt bist du, krank, schwerbehindert, da spielen verschieden Sachen eine existenzielle Rolle.
Insgesamt müssten alle negativen Folgen finanzieller, sozialer, gesundheitlicher oder sonstiger Art, die drohen, berücksichtigt werden, die ein Verlust gerade der konkreten Wohnung für dich hat.
Stell' ein chronologisches Konzept zusammen und besprich' das kontinuierlich mit deiner Anwältin, denn das ist ein zu komplexes und spitzfindiges Roulettspiel - auch der Einstweilige Rechtschutz (
SG -Eilverfahren). Es ist dann
PKH (Prozesskostenhilfeantrag) mit allen notwendigen Unterlagen in Kopie erforderlich.
Falls sich einiges wiederholen, überschneiden sollte, dann bitte nicht aufregen, denn das Rumwuseln in den Rubriken erschwert die Lesearbeit.