Was passiert eigentlich, wenn die KdU gekürzt wurde und man trotzdem keine Wohnung findet?

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Etrax

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Ich habe mal eine recht simple aber vermutlich komplizierte Frage. Mir wurde, wie hier nachzulesen ist, die Mietzahlung um quasi 40% gesenkt. Seitdem lebe ich von Verkäufen meines Eigentums und durch Einsparung beim Regelsatz - also beispielsweise nur noch an drei Tagen die Woche essen statt an allen Tagen und einfach hoffen, dass ich nichts weiter ausgeben muss.

Zur Zeit läuft aufgrund dieser Kürzung ein Verfahren vor dem Sozialgericht, das jetzt erst mal "ruhend gestellt" wurde, da mehrere Verfahren zu den Vorgaben der Jobcenter aufgelaufen sind.

Ich suche jetzt also seit über 16 Monaten (vielleicht schon länger) eine Wohnung und jeder Antrag auf Umzug wurde vom Amt abgelehnt, auch wenn die Wohnungen nur 10% über den Vorgaben des Jobcenters lagen - aber ohne Zustimmung kann ich leider nicht umziehen, da ich den Rest meines Hausrates nicht auf den Schultern tragen kann und die Vermieter mich auslachen, wenn ich die Kaution nicht bezahlen kann.

Jetzt die eigentlich simple Frage:

Was passiert, wenn mein Vermieter mich vor die Tür setzt oder ich einfach weiterhin keine Wohnung finde?
 
G

Gast1

Gast
Etrax, ich würde das Sozialgericht bitten, eine so genannte einstweilige Anordnung gegenüber dem Jobcenter zu erwirken, die das Jobcenter dazu verpflichtet Deine kompletten Mietkosten so lange weiterzuzahlen, bis in Deinem Verfahren bzgl. der abgesenkten Mietkosten das Sozialgericht eine Entscheidung gefällt hat.
 
E

ExitUser

Gast
hast du eine Kosten - Senkungsaufforderung vom JC erhalten? Falls ja, von wann und binnen welcher Frist? Bitte das Kostenschreiben hier einstellen, falls du eines hast.

Wichtig ist, sich ständig um eine neue Whg zu bemühen und das auch irgendwie zu belegen. Ich schneid aus meinem mittwöchlichen Käsblatt die 4-7 Wohnungsanzeigen aus und kleb die auf einen Zettel. Mehr ist halt hier nicht in dieser Stadt frei.

Was passiert, wenn mein Vermieter mich vor die Tür setzt
dann war er nicht nett oder geduldig genug oder so. Wer bitteschön kennt deinen Vermieter??

oder ich einfach weiterhin keine Wohnung finde?
dann gehts dir wie x-millionen anderen Leuten hierzulande auch. Dafür gibts dann Wege, aber so weit bist du ja noch nicht, wenn ich das richtig verstanden habe?

schlaraffenland meinte:
das Sozialgericht bitten
:icon_lol:
 
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Helga40

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Meine KdU ist nicht mit den Richtlinien vereinbar. Das Jobcenter würde gerne, dass ich eine Wohnung finde, wo die Bruttokaltmiete bei 318€ liegt (letzte Erhebung der Mieten durch das JC 2014). Jede Wohnung im Bereich 45-70qm hier beginnt bei mindestens 350€ (Miete), die Nebenkosten liegen im Durchschnitt bei 80€ und Heizkosten ab 80-100€.
Also tatsächliche günstigste Bruttokaltmiete hier: 430€ gegenüber 318€ des Jobcenters.
Meine Bruttokaltmiete: 430€

Antrag auf Mietschuldenübernahme stellen und weiteres Vorgehen

Wieso 45 bis 70qm? Du scheinst doch alleinstehend zu sein? Jedenfalls sehen deine Bescheide nach 1 Personen BG aus:

Ablehnung eines Überprüfungsantrags bei Senkungsaufforderung
 

Solanus

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Fakt ist, wenn Dir das Problem erst nach 16 Monaten auffällt, dann hast Du zulange gepennt!

Du hättest schon am Ende des befristeten Zeitraumes aktiv werden müssen.

Einzige Empfehlung: Dringend zum Anwalt und bei Gericht eine EA beantragen lassen. Mache es aber nicht allein, nimm Dir einen Anwalt.
 

Etrax

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Fakt ist, wenn Dir das Problem erst nach 16 Monaten auffällt, dann hast Du zulange gepennt!

Du hättest schon am Ende des befristeten Zeitraumes aktiv werden müssen.

Einzige Empfehlung: Dringend zum Anwalt und bei Gericht eine EA beantragen lassen. Mache es aber nicht allein, nimm Dir einen Anwalt.


Siehe erster Beitrag. Die Geschichte läuft jetzt seit fast zwei Jahren.

Ich hatte die Aufforderung zur Senkung damals verpasst, weil mir nicht klar war, dass diese einen Widerspruch erfordert hätte.
Ich habe zwar immer fleissig meine Wohnungssuche nachgewiesen und dann der "Kürzung" widersprochen, aber auch dieser Widerspruch und die Überprüfung des Antrags wurde abgelehnt. Deswegen liegt das ganze jetzt beim Sozialgericht.
Jegliche Versuche umzuziehen, auch wenn die Wohnungen günstiger und kleiner als meine aktuelle Wohnung waren, wurden vom Jobcenter unterbunden. "Die Wohnung entspricht nicht unseren (veralteten) Vorgaben - von 2014" und daher zahlen sie weder Umzug noch Kaution.
Das heißt ich kann aktuell nicht mal umziehen, selbst wenn ich wollte, solange es beim Sozialgericht nicht vorwärts geht. Wie soll ich 1000€ Kaution zahlen, während ich monatlich statt von 409€ von ~200€ leben muss.
Das Jobcenter verweigert aktuell sogar die Kostenübernahme für die Wohnungssuche.

Deswegen ging die Frage auch in die Richtung wie ich drohende Obdachlosigkeit vermeide, bzw. was ich tun soll, wenn mein Vermieter mit der Rückforderung kommt. Bisher ist die Rückforderung gering, weil ich lieber meine Miete zahle als zu essen, weil mir ein Dach über dem Kopf wichtiger ist als ein voller Magen.

Nur geht das eben nicht mehr viel länger gut und das Verfahren beim Sozialgericht ruht eben, weil dort mehr als nur meine Klage gegen das Jobcenter und deren Vorstellungen von Mietpreisen laufen.
 

Etrax

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Wieso 45 bis 70qm? Du scheinst doch alleinstehend zu sein? Jedenfalls sehen deine Bescheide nach 1 Personen BG aus:

Weil das die Wohnungen sind, die verfügbar sind. Das Jobcenter teilte mir mit, dass die Quadratmeterzahl +/-10qm betragen kann, sofern die Wohnung die restlichen Anforderungen erfüllt.
Das diese Anforderungen absolut utopisch sind muss ich nicht mehr betonen und deswegen hängt es zur Zeit am Sozialgericht.

Ich habe morgen noch mal einen Termin bei meiner Anwältin und dann schau'n mer mal.
 

Atze Knorke

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Hallo Etrax,

vorweg auf das verpasste Schreiben zur Kostensenkungsaufforderung ist kein Widerspruch möglich, nur auf den weiter gewährten SGB II-Bescheid mit den gekürzten KdU . Die KSA ist nur als Hinweis- und Warnfunktion zu sehen und damit geht schon mal viel kostbare Zeit der Handlungsunfähigkeit den Bach runter.

Nun hast du einen Ü-Antrag gestellt, um wieder in ein Klageverfahren zu gelangen. :icon_daumen:

Ich habe mal eine recht simple aber vermutlich komplizierte Frage. Mir wurde, wie hier nachzulesen ist, die Mietzahlung um quasi 40% gesenkt. Seitdem lebe ich von Verkäufen meines Eigentums und durch Einsparung beim Regelsatz - also beispielsweise nur noch an drei Tagen die Woche essen statt an allen Tagen und einfach hoffen, dass ich nichts weiter ausgeben muss.

Hungern für die Miete ... du musst einen langen Atem mitbringen ... hast du den Vermieter zu dieser Problematik kontaktiert bzw. hälst ihn auf dem Laufenden (Sozialer Dienst integriert bei den Vermietern z. B. Genossenschaften, städt. WBG)?

Zur Zeit läuft aufgrund dieser Kürzung ein Verfahren vor dem Sozialgericht, das jetzt erst mal "ruhend gestellt" wurde, da mehrere Verfahren zu den Vorgaben der Jobcenter aufgelaufen sind.

In dieser existenziellen Angelegenheit ist das "ruhend gestellte SG -Verfahren" nicht zielführend. :icon_evil: Das ist als sehr bedenklich zu betrachten. Um was für mehrere Verfahren handelt es sich denn noch? Letztendlich kann es auch um die konkreten Folgen der Rechtsversagung gehen.

Im Einstweilige Rechtschutz geht es um die *Einzelfallprüfung* und der Anspruch muss gesichert werden! Der *vorläufige Anspruch* ist zumindest bis das Hauptsacheverfahren eröffnet wird vom JC zu zahlen.

Es ist nicht zumutbar, dass du kurz vor dem Rauswurf durch den Vermieter stehen musst (auflaufende Mietschuldendifferenzen), um dass das JC vorläufig die KdU übernimmt. :icon_stop:

Hinweislich:

https://www.grundsicherungs-handbuch.de/Handbuch/Kosten-der-Unterkunft/kosten-der-unterkunft.html

Ich suche jetzt also seit über 16 Monaten (vielleicht schon länger) eine Wohnung und jeder Antrag auf Umzug wurde vom Amt abgelehnt, auch wenn die Wohnungen nur 10% über den Vorgaben des Jobcenters lagen - aber ohne Zustimmung kann ich leider nicht umziehen, da ich den Rest meines Hausrates nicht auf den Schultern tragen kann und die Vermieter mich auslachen, wenn ich die Kaution nicht bezahlen kann.

Die Wohnungssuch-Dokumentation ist monatlich schriftlich nachweisbar beim JC einzureichen, um den absehbaren "Nicht-Erfolg" zu dokumentieren. :icon_neutral: In welchem Bundesland bist du denn beheimatet?

Jetzt die eigentlich simple Frage:

Was passiert, wenn mein Vermieter mich vor die Tür setzt oder ich einfach weiterhin keine Wohnung finde?

Ganz simpel, Wohnungslosigkeit (d. h. du kannst noch bei Familienangehörigen/Bekannten unterkommen) oder Obdachlosigkeit (zugewiesenen Schlafplatz abends rin und frühmorgens wieder uff de Straße mit Drehtüreffekt oder Brückenpfeiler Nr. 2010).

Das ist zu individuell (auch wenn erst jetzt im Beitrag #4 gefunden und gelesen):
https://www.elo-forum.org/kdu-miete-untermiete/186938-antrag-mietschuldenuebernahme-stellen-weiteres-vorgehen.html):
-Wie ist der tatsächliche Verlauf?
-Wie setzt sich deine Miete zusammen:
(Grundmiete/Kaltmiete, Betriebskosten, Heizkosten)?
-Was wurde als "JC -Angmessenheit" präsentiert; zu welchen JC -KdU -Anforderungen?
-Hat der Vermieter schon negativ reagiert (Kündigung der Wohnung/Räumungsklage)?
-Wieviel Mietschulden sind denn bereits aufgelaufen?
Bei 2 Bruttowarmmieten ist es brenzlig.
-Laufen Mahngebühren auf?
-Wie alt bist du, krank, schwerbehindert, da spielen verschieden Sachen eine existenzielle Rolle.

Insgesamt müssten alle negativen Folgen finanzieller, sozialer, gesundheitlicher oder sonstiger Art, die drohen, berücksichtigt werden, die ein Verlust gerade der konkreten Wohnung für dich hat.

Stell' ein chronologisches Konzept zusammen und besprich' das kontinuierlich mit deiner Anwältin, denn das ist ein zu komplexes und spitzfindiges Roulettspiel - auch der Einstweilige Rechtschutz (SG -Eilverfahren). Es ist dann PKH (Prozesskostenhilfeantrag) mit allen notwendigen Unterlagen in Kopie erforderlich.

Falls sich einiges wiederholen, überschneiden sollte, dann bitte nicht aufregen, denn das Rumwuseln in den Rubriken erschwert die Lesearbeit.
 
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Etrax

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Mehr oder weniger.

Inzwischen laufen drei Verfahren gegen das Jobcenter. Zum einen die Klage gegen die Kürzung meiner KdU , eine Klage wegen einer obskuren Rückforderung des Jobcenters und eine Klage gegen die Verweigerung eines Umzugs in eine günstigere Wohnung.

Ich hätte theoretisch eine Wohnung bekommen können, die 80€ gesamt billiger gewesen wäre - aber immer noch über den Vorgaben des Jobcenters. Entsprechend wurde der Antrag auf Umzug und die der Kosten (Kaution, Umzug, Erstausstattung) abgelehnt. Der Widerspruch dagegen kam jetzt zurück und entsprechend wurde geklagt.

Die ursprüngliche Klage gegen die Kürzung der KdU ist deswegen ruhend, weil das Sozialgericht Mainz zur Zeit über 80 Klagen gegen das "schlüssige Konzept" und die damit verbundenen KdU -Kosten der Jobcenter in RLP laufen hat.
Meine Anwältin sagte mir dazu ganz klar, dass das SG ohne diese Klärung mutmaßlich gegen mich entscheiden würde, weil das im letzten Jahr bereits mehrfach passiert sei. Mit dem Ruhen der Klage wird das SG Mainz das aktuelle Konzept der Jobcenter mit hoher Wahrscheinlichkeit einkassieren, da schon die Mietspiegel seit mehreren Jahren veraltet sind.

Der Antrag zur vorläufigen Übernahme meiner Kosten (bis zur entgültigen Entscheidung aus Mainz) liegt aktuell beim Jobcenter und wurde bisher nicht beantwortet.
 
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