AW: Wohngeld beantragen. Was muss ich beachten? Hallo James83,
ich scheide zum Ende des Monats aus
Hartz 4 aus und wollte Wohngeld beantragen.
Wie ist das zu verstehen, dass du aus "
Hartz 4 " ausscheidest, brauchst du kein Geld und keine Krankenversicherung mehr ???
Ich bin über 25 Jahre und wohne noch zuhause und zahle 250 Euro Miete plus Nebenkosten von ca 75 Euro.
Hast du einen offiziellen Untermietvertrag (wahrscheinlich für das
JC ?) mit deinen Eltern abgeschlossen, ich denke nicht dass es für die Wohngeldstelle genau so laufen wird.
Da ist das Lebensalter auch
EGAL, es zählen einfach
ALLE polizeilich gemeldeten Bewohner einer Wohnung und natürlich auch deren Einkommen.
Als Unterhaltszahlung erhalte ich von meinen Eltern 700 Euro für 1 Jahr bis ich mich gesundheitlich stabilisiert habe.
Wieso zahlen dir deine Eltern (offenbar freiwillig, was ja durchaus anerkennenswert ist

) so viel Unterhalt und verlangen aber Miete von dir und die Nebenkosten, das macht doch gar keinen Sinn, da gibst du ihnen doch nur einen Teil ihres eigenen Geldes zurück.
Zudem musst du dich dann freiwillig bei der
KK versichern (der MIndestbeitrag sind ca. 170 € im Monat) wenn du keine Leistungen vom
JC mehr bekommst, dann entfällt ja auch die Kranken-Versicherung von dort und deine Meldungen (als arbeitsloser Leistungs-Empfänger) an die Rentenkasse auch.
Ich habe mal geschaut meine Mietstufe ist 2.
Muss ich irgendwas noch wissen bevor ich den Antrag abgebe bzw. auf was muss ich den achten?
Für die Wohnung deiner Eltern kannst du selbst überhaupt
KEIN Wohngeld bekommen, das müssten deine Eltern beantragen, bzw. der Hauptmieter, der im Mietvertrag steht.
Du selbst hast doch dann überhaupt
KEIN reguläres Einkommen mehr (nur den Unterhalt den deine Eltern dir selber zahlen) was zu einem Wohngeldanspruch (in der Wohnung deiner Eltern lebend) führen könnte.
Wohngeld soll nur ein Mietzuschuss sein, wenn das eigene Einkommen (in der Regel aus Erwerbstätigkeit oder Lohnersatzleistungen wie Krankengeld oder
ALGI ) nicht ganz ausreicht um die Miete (in der Regel für eine eigene Wohnung) zu bezahlen.
Auch Unterhaltsleistungen können dafür anerkannt werden, aber sicher nicht, um das Zimmer in der Wohnung der Eltern bezuschussen zu lassen, die diesen Unterhalt auch selber an dich zahlen.
MfG Doppeloma