Ich wünsche allen hier im Forum vorab einen wundervollen Tag 
Ich habe die letzten Tage intensiv hier still mitgelesen und muss sagen das es wirklich ein sehr hilfreiches Forum ist.
Nun aber zu meinem Anliegen: Leider bin ich zum Ende des Monats August betriebsbedingt gekündigt worden, habe mich auch bereits telefonisch Arbeitssuchend gemeldet, die Arbeitslosenmeldung erfolgt in der nächsten Woche persönlich vor Ort.
Das eigentlich Problem ist aber folgendes, ich hatte im April 2015 bereits leider Erfahrungen mit dem Arbeitsamt machen müssen da mein befristeter Arbeitsvertrag auslief (Aber kein Leistungsbezug da sofort neue Anstellung erfolgte) damals bei meinem ersten Beratungsgespräch mit der damaligen SB wurde mir sofort eine EGV ausgehändigt in der ich direkt an einer Maßnahme namens "sprinT" teilnehmen sollte, und dies sollte auch direkt am 1. Tag der eigentlichen Arbeitslosigkeit sein, jetzt ist natürlich meine Sorge das mir dies wieder auferlegt wird, seitdem Tag wo ich von meiner Kündigung weiß bin ich mich fleißig am Bewerben um möglichst schnell einen nahtlosen Übergang zu schaffen.
Meine Fragen sind nun folgende.
1. Wie soll ich mich Verhalten wenn ich einen Termin bei der SB habe und Sie mir wieder eine EGV inkl. Maßnahme auf's Auge drücken möchte? Ich habe oft gelesen hier im Forum das ich das Dokument zur Überprüfung mitnehmen kann, ohne vorab zu Unterschreiben, ist das so korrekt?
2. Kann das Arbeitsamt mir sofort von Tag 1. der Arbeitslosigkeit eine Maßnahme geben ohne mir die Zeit zu geben weiterhin selbst aktiv zu werden?
3. Und wenn Ja, was kann ich tun um diese meiner Meinung nach total überflüssige Maßnahme zu unterbinden?
Ich bin jeden hier im Forum über Rat sehr dankbar.
Ich habe die letzten Tage intensiv hier still mitgelesen und muss sagen das es wirklich ein sehr hilfreiches Forum ist.
Nun aber zu meinem Anliegen: Leider bin ich zum Ende des Monats August betriebsbedingt gekündigt worden, habe mich auch bereits telefonisch Arbeitssuchend gemeldet, die Arbeitslosenmeldung erfolgt in der nächsten Woche persönlich vor Ort.
Das eigentlich Problem ist aber folgendes, ich hatte im April 2015 bereits leider Erfahrungen mit dem Arbeitsamt machen müssen da mein befristeter Arbeitsvertrag auslief (Aber kein Leistungsbezug da sofort neue Anstellung erfolgte) damals bei meinem ersten Beratungsgespräch mit der damaligen SB wurde mir sofort eine EGV ausgehändigt in der ich direkt an einer Maßnahme namens "sprinT" teilnehmen sollte, und dies sollte auch direkt am 1. Tag der eigentlichen Arbeitslosigkeit sein, jetzt ist natürlich meine Sorge das mir dies wieder auferlegt wird, seitdem Tag wo ich von meiner Kündigung weiß bin ich mich fleißig am Bewerben um möglichst schnell einen nahtlosen Übergang zu schaffen.
Meine Fragen sind nun folgende.
1. Wie soll ich mich Verhalten wenn ich einen Termin bei der SB habe und Sie mir wieder eine EGV inkl. Maßnahme auf's Auge drücken möchte? Ich habe oft gelesen hier im Forum das ich das Dokument zur Überprüfung mitnehmen kann, ohne vorab zu Unterschreiben, ist das so korrekt?
2. Kann das Arbeitsamt mir sofort von Tag 1. der Arbeitslosigkeit eine Maßnahme geben ohne mir die Zeit zu geben weiterhin selbst aktiv zu werden?
3. Und wenn Ja, was kann ich tun um diese meiner Meinung nach total überflüssige Maßnahme zu unterbinden?
Ich bin jeden hier im Forum über Rat sehr dankbar.
Zuletzt bearbeitet: