Hallo zusammen,
ich spiel mit dem Gedanken mal nach einem 450 Euro Job ausschau zu halten (beziehe ab dem 01.04.2016 ALG 1), mir stellt sich allerdings die Frage worauf muss ich achten das es mit dem ärztlichen Gutachten vertretbar ist ohne das ich in eine Falle tappe.
Mein Gutachten besagt folgendes:
2.5: Ergänzende Beschreibung des positiven Leistungsbilds
--- Es besteht ein vollschichtiges Leistungsvermögen für leiche bis mittelschwere Tätigkeiten
2.6: Ergänzende Beschreibung des negativen Leistungsbilds
--- Zu vermeiden: hohe Anforderungen an die psychische Belastbarkeit. Dauerbelastung der Arme, Heben und Tragen schwerer Lasten, Akkordarbeit, hohe Stressbelastung, ständige wechselnde Arbeitsorte und Ansprechpartner, Nacht und Wechselschicht
4: Beantwortung der Fragen im Auftrag an den Ärztlichen Dienst
--- Für eine Tätigkeit als Produktionshelfer besteht belastbarkeit unter Berücksichtigung der o.g. Einschränkungen. Psychische Belastbarkeit für eine Tätigkeit in einer Zeitarbeit ist derezeit nicht gegeben. Leistungsbild siehe oben.
Wenn ich z.B einen 450 Euro Job in einer Videothek bekommen würde dort allerdings in Wechselschicht würde ich mir dadurch selbst ein Ei legen (siehe 2.6) obwohl es nur 2-3 x die Woche 4 Std. sind?
Mein gefühl sagt mir ich sollte es lieber nicht machen da es dadurch nur zu Diskussionsbedarf seitens der AfA kommt und die womöglich noch das Gutachten anzweifeln.
Warscheinlich habe ich mir die Frage schon selber beantwortet.., würde mich aber freuen erfahrungen zu erhalten wie z.B was die AfA noch versuchen könnte um mich auszutricksen.
Ich soll ja laut EGV innerhalb von 2 Monaten 5 Bewerbungen schreiben, so optimistisch ich an die sache rangegangen bin so schnell kam auch die ernüchternde Erkenntniss das es garnicht so leicht ist Leidensgerechte Jobs zu finden, habe zwar 5 Firmen gefunden, da sind aber auch schon 2 Alibi Bewerbungen dabei..
Gruß Jakob
ich spiel mit dem Gedanken mal nach einem 450 Euro Job ausschau zu halten (beziehe ab dem 01.04.2016 ALG 1), mir stellt sich allerdings die Frage worauf muss ich achten das es mit dem ärztlichen Gutachten vertretbar ist ohne das ich in eine Falle tappe.
Mein Gutachten besagt folgendes:
2.5: Ergänzende Beschreibung des positiven Leistungsbilds
--- Es besteht ein vollschichtiges Leistungsvermögen für leiche bis mittelschwere Tätigkeiten
2.6: Ergänzende Beschreibung des negativen Leistungsbilds
--- Zu vermeiden: hohe Anforderungen an die psychische Belastbarkeit. Dauerbelastung der Arme, Heben und Tragen schwerer Lasten, Akkordarbeit, hohe Stressbelastung, ständige wechselnde Arbeitsorte und Ansprechpartner, Nacht und Wechselschicht
4: Beantwortung der Fragen im Auftrag an den Ärztlichen Dienst
--- Für eine Tätigkeit als Produktionshelfer besteht belastbarkeit unter Berücksichtigung der o.g. Einschränkungen. Psychische Belastbarkeit für eine Tätigkeit in einer Zeitarbeit ist derezeit nicht gegeben. Leistungsbild siehe oben.
Wenn ich z.B einen 450 Euro Job in einer Videothek bekommen würde dort allerdings in Wechselschicht würde ich mir dadurch selbst ein Ei legen (siehe 2.6) obwohl es nur 2-3 x die Woche 4 Std. sind?
Mein gefühl sagt mir ich sollte es lieber nicht machen da es dadurch nur zu Diskussionsbedarf seitens der AfA kommt und die womöglich noch das Gutachten anzweifeln.
Warscheinlich habe ich mir die Frage schon selber beantwortet.., würde mich aber freuen erfahrungen zu erhalten wie z.B was die AfA noch versuchen könnte um mich auszutricksen.
Ich soll ja laut EGV innerhalb von 2 Monaten 5 Bewerbungen schreiben, so optimistisch ich an die sache rangegangen bin so schnell kam auch die ernüchternde Erkenntniss das es garnicht so leicht ist Leidensgerechte Jobs zu finden, habe zwar 5 Firmen gefunden, da sind aber auch schon 2 Alibi Bewerbungen dabei..
Gruß Jakob