Wenn die Öffis nicht fahren, ist der Arbeitnehmer aus meiner Sicht nicht verpflichtet, zur Arbeit zu kommen.
Die ausgefallene Arbeitszeit ist dabei einerseits vom Arbeitgeber nicht zu vergüten, andererseits darf aber auch keine Abmahnung wegen Verspätung ausgesprochen werden, erst recht keine Kündigung.
Was du da geschrieben hast kann man nur mit „kommt drauf an“ kommentieren.
Ganz grundsätzlich ist es mal einzig und alleine das Problem des AN, wie er pünktlich zur Arbeit kommt. Nennt sich Wegerisiko.
Dann muß man noch unterscheiden, ob es dem AN wegen eines unvorhergesehenen Ereignis (höhere Gewalt) nicht möglich war pünktlich bzw. überhaupt an der Arbeitsstelle zu erscheinen oder aber, ob das Geschehen wegen dem er nicht pünktlich bzw. gar nicht auf der Arbeit erschienen ist, vorhersehbar war.
Beispiel:
Am Vortag wird sowohl im Fernsehen, Radio sowie im Internet vor Schneefall und Glatteis gewarnt.
In dem Fall kann sich der AN nicht auf das schlechte Wetter berufen, wenn er zu spät kommt. Er hat seinen Arbeitsweg so rechtzeitig anzutretten, dass er pünktlich erscheinen kann. Sollte es jedoch tatsächlich so schlimm kommen, das er eingeschneit wird bzw. eine Nutzung der Straßen unmöglich ist, trifft ihn kein Verschulden.
Beispiel:
Ihn trifft auch kein Verschulden, wenn eine Zugstrecke wegen eines Unfalls gesperrt wird oder das gleiche auf der Autobahn passiert. Das ist dann höhere Gewalt.
Muss er oder sie allerdings jeden Tag eine Autobahn nutzen auf der an 4 Tagen in der Woche Stau ist, ist das in den Fällen keine höher Gewalt. Da muß sie oder er halt früher los fahren.
Auch ein Streik des ÖPNV ist erstmal grundsätzlich keine Entschuldigung für zu spät kommen. Der AN muß in dem Fall alles Zumutbare (und lt. Recht und Rechtsprechung ist vieles zumutbar) unternehmen um zu erscheinen und pünktlich zu erscheinen. Wenn er denn tatsächlich alles unternommen hat und es ihm trotzdem nicht möglich ist, kann ihm nichts passieren.
In ALLEN FÄLLEN, egal ob nun vorhersehbar oder höhere Gewalt, wenn durch die Wegeverhinderung Arbeitszeit ausfällt, dann gibt es keinen Anspruch, diese trotzdem bezahlt zu bekommen. Dann gibt‘s halt leider weniger Geld.
Aber letztlich und endlich dürften arbeitsvertragliche Probleme (Abmahnungen, Kündigung) in diesen Fällen eh nur bei entweder notorischen „Zuspätkommern“ oder aber bei AN bei denen der Arbeitgeber einfach nur einen passenden Grund sucht ihn oder sie los zu werden, ein Problem werden oder sein.
Der weit weit überwiegende Teil der Arbeitgeber ist dann doch froh, wenn seine Mitarbeiter im Winter bei Glatteis und Schnee unverletzt und dafür lieber zu spät auf der Arbeitsstelle erscheinen. Die wenigsten muten ihren Mitarbeitern bei einem Streik des ÖPNV eine zweistündige Anreise mit dem Fahrrad zu.