Was mache ich mit der Krankenakte, wenn ich Erwerbsminderungsrente beantragen will

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FrauRossi

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Ich habe mir jetzt mal eine ordentliche Krankenakte angelegt mit allen Diagnosen und Befunden.

Die Frage ist: was mache ich jetzt damit? Schicke ich diese schon beim Antrag auf Erwerbsminderungsrente gleich mit?

Alles in allen ist die Akte recht dick. Ich würde sagen 250 Seiten.

Oder bewahre ich die Akte zu Hause auf und warte, bis ich was schicken muss?
 

Friedwohl

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Hallo...das ist ja eine sehr kurze Frage mit wenig Text...
Ok...Du bist Krank, was das wissen wir ja nicht....
Bist Du Morgens aufgestanden und hast Dir gesagt: Jetzt mache ich einen Antrag zur EM-Rente, oder wie kommst Du darauf?
Wurdest Du dazu aufgefordert?
 

FrauRossi

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Es ist ja auch nur eine kurze Frage:

„Muss/sollte ich die Arzberichte den Antrag beifügen oder nicht“

Da gibt es ja nicht viel zu erklären.

Und wenn ich schreibe, ich habe 250 Seiten Arztberichte, könnte das unter Umständen ein Hinweis sein, dass ich nicht erst seit heute morgen krank bin.

Und: ja ich würde dazu aufgefordert. Zum 4. mal. Da er bisher immer abgelehnt wurde, erhoffte ich mir nun Tipps es besser zu machen:idea:
 

Friedwohl

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Verstehe ich nicht obwohl ich es gerne möchte. Gibt es einen anderen Thread von Dir wo man Deine Geschichte nachlesen kann, oder ist Deine Frage hier auch Deine erste?
4 mal abgelehnt.....heißt 4 mal Reha gehabt, mit für Dich negativem Resultat....oder erst niemals eine Reha bewilligt bekommen? Gönnen tu ich Dir alles Liebe...verstehen tu ich das nicht, sei mir bitte nicht böse...
 

FrauRossi

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Ich bin dir nicht böse. Ich hätte nur lieber meine Frage beantwortet gehabt. 😀

Ok, das macht dann bestimmt jemand anderes noch später.:cheer2:

Zu deinen Fragen: Nein ich bin nicht neu hier, ja ich hatte 4 Rehas in letzter Zeit, alle hatten positiv Resultate und waren hilfreich.
 

Flodder

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@Friedwohl, wenn du zum Theme nichts hilfreiches zu schreiben hast, dann lasse es bitte.

@FrauRossi,

ich würde meine "gesammelten Werke" nirgendwo hinschicken, die siehst du unter Umständen nie wieder. Entbinde deine behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht, die DRV wird dann die Befunde einholen.
 

MissRuhrpott

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Hallo FrauRossi,

mitschicken muß man dem Antrag nichts.
Man erteilt der DRV Schweigepflichtsentbindungen für die behandelnden Ärzte.
Die Befunde muß die DRV dann bei denen von Amts wegen selbst ermitteln.

Befunde sollte man immer selbst zur Hand haben,schon um die auch bei anderen Ärzten vorlegen zu können.

Ich habe von meinen mittlerweile 3 dicken Ordnern mal einen zu Gutachtern mitgenommen,
das war der Verlauf aus den letzten fünf Jahren.
Kann ganz schön schwer werden so ein Teil,an mit- oder verschicken gar nicht zu denken....

Das nur zur Sicherheit,falls die DRV ihrem Ermittlungsgrundsatz (mal wieder) nicht ausreichend nachkommt.
Kann man so machen,muß man aber nicht.
 

Doppeloma

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Hallo Frau Rossi,

Ich habe mir jetzt mal eine ordentliche Krankenakte angelegt mit allen Diagnosen und Befunden.

Dann suche dir gezielt das raus (so für die letzten 1 - 2 Jahre) wo deine rentenrelevanten Einschränkungen / Diagnosen dazu draus hervor gehen werden.

Nicht jeder "Schnupfen" den du mal irgendwann hattest interessiert die DRV , um zur EM-Rente zu entscheiden, ausgeheilte Gesundheitsprobleme von "früher mal" auch nicht unbedingt, wenn sie dich heute nicht mehr hindern würden deinen Lebensunterhalt noch selbst zu verdienen. :icon_evil:

Die Frage ist: was mache ich jetzt damit? Schicke ich diese schon beim Antrag auf Erwerbsminderungsrente gleich mit?

Bestimmt NICHT 250 Seiten, das ist nicht erforderlich und würde wohl auch keiner lesen (wollen) bei der DRV . :icon_evil:
Es geht NUR um die Erkrankungen die dafür sorgen (aktuell), dass du nicht arbeiten gehen kannst und die sich (nach Einschätzung deiner Ärzte) auch nicht mehr deutlich bessern werden.

Belege die medizinischen Gründe, die dich zum EM-Renten-Antrag geführt haben und weitere Unterlagen sollten dann (bei Bedarf) nach der Antragstellung aus deinem "Fundus" nachgereicht werden können.

Auf die "Ermittlungs-Pflicht" der DRV würde ich mich allerdings auch nicht voll verlassen wollen, wenn die das immer so gründlich machen würden wie es nötig wäre, dann gäbe es sicher nicht so viele Ablehnungen / Widersprüche und Klagen wegen EM-Rente.

Oder bewahre ich die Akte zu Hause auf und warte, bis ich was schicken muss?

In der Regel wird man dann weitere Unterlagen sicher nicht direkt bei dir anfordern, es ist ja Niemand verpflichtet seine Krankenakte zu Hause zu haben, dafür unterschreibst du ja mit dem Antrag zusammen eine umfangreiche Schweigepflicht-Entbindung.

Soweit ich mich erinnere warst du auch schon in Rehas (das hat die DRV sowieso selber) und wenn du schon mal einen Antrag auf EM-Rente gestellt hattest, dann brauchst du die Unterlagen (die davon bei der DRV schon vorhanden sind) auch nicht erneut mitschicken. :icon_evil:

Es geht (wie überall) nicht nach "Viel hilft Viel", sondern danach möglichst genau die richtigen medizinischen Unterlagen mit zu schicken.

Beim 2. Antrag von Männe haben wir die (vom gerichtlichen Gutachter) im 1. Verfahren ignorierten Klinik-Berichte UND einen ganz aktuellen neuen Bericht einer Spezial-Klinik mitgeschickt, in der er schon mehrfach gewesen war.

Das führte dann zu einer "Denkpause" von knapp 6 Monaten bei der DRV und dann meinte man, dass er noch zum Gutachter müsse, weil die eingeschickten Berichte ja schon "so alt" wären ... :doh:

Nach diesem Gutachten wurde dann die EM-Rente bewilligt, vorher hatte ich aber noch etwas "Theater" bei der DRV gemacht, denn es war ja nicht unsere Schuld, dass die das haben so lange rumliegen lassen, bis es (angeblich) zu alt war.

Letztlich kannst du also machen was du willst, mit deiner "Krankenakte" es kann immer falsch sein ... zu den Gutachtern nehmen manche auch viele Unterlagen mit, die müssen das aber gar nicht haben wollen ... :icon_evil:

MfG Doppeloma
 

MissRuhrpott

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Hallo Doppeloma,

... zu den Gutachtern nehmen manche auch viele Unterlagen mit, die müssen das aber gar nicht haben wollen ... :icon_evil:

Das ist wohl wahr.Und weil das auch so eine elende Schlepperei ist,
habe ich mich zunächst telefonisch erkundigt,ob das sinnvoll ist die mitzubringen.
Hierbei ging es mir zwar vorwiegend um die CD-Aufnahmen,aber nicht allein...
Bei der Durchsicht wurden dann tatsächlich Dinge wahrgenommen,die sonst unter den Tisch gefallen wären.
Dem Ergebnis hat es bis hierher zumindest nicht geschadet :smile:

Das ist aber natürlich ganz individuell und nicht auf andere zu übertragen ....
 
E

ExitUser

Gast
Na ja, es ist eher so das man sich selber um die Beibringung von relevanten Unterlagen bemühen soll. Da ist die DRV selber gar nicht so fleißig. Das fängt schon bei dem Befundbericht an. Der wird zum Antragsteller geschickt mit der Bitte selbigen zum FA zu bringen und ausfüllen zu lassen.

Könnte doch die DRV selber machen, man hat schließlich eine Schweigepflichtsentbindung bei Antragstellung unterzeichnet...:wink:

Mein FA hatte damals sämtliche relevante Unterlagen die ich bei ihm vor vielen Jahren bei Behandlungsbeginn abgegeben hatte beim Erstantrag mit seinem eigenen erstellten Befundbericht zur DRV geschickt.

Dieser war viel Umfangreicher und Aussagekräftiger als der Vordruck und kann anstatt des Vordruckes problemlos verwendet werden. Nur machen das aus zeitgründen eher wenige Ärzte.

Darunter ein Gutachten von 1979/80 an das ich gar nicht mehr gedacht hatte aber selbiges dann beim Gutachter mit vorhanden war und im Nachhinein von ihm ins Gutachten mit eingebunden wurde und eventuell letztendlich sogar mit Entscheidungsrelevant für die Gewährung der Rente war, wer weiß...


liesa
 

MissRuhrpott

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Hallo FrauRossi,
das ist natürlich nicht schön,daß Du jetzt verunsichert bist.
Gehe am besten,wie von Doppeloma angeraten,vor.
Damit kannst Du nichts falsch machen :wink:

Dann suche dir gezielt das raus (so für die letzten 1 - 2 Jahre) wo deine rentenrelevanten Einschränkungen / Diagnosen dazu draus hervor gehen werden.

Viel Erfolg!
 
E

ExitUser

Gast
Das ist aber natürlich ganz individuell und nicht auf andere zu übertragen ....

So ist es! Bei dem einen zählen nur die letzten Jahre bzw. werden in die Entscheidung mit einbezogen, beim anderen kann das schon ganz anders aussehen je nach Krankheitsgeschichte/Verlauf wann waren die ersten Anzeichen, Diagnosen...

Bei mir war eben das erste Schriftstück/Gutachten so lange her oder besser gesagt der erste Beweis wo eine schriftliche medizinische Feststellung gemacht wurde.

Eben individuell...


liesa
 
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