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Folgendes Schreiben erhielt ich heute (ich fiel aus alles Wolken):
Sehr geehrte Frau......
Sie sind Beteiligte (& 12 SGB X) in einem Verwaltungsverfahren nach dem SGB II-
In diesem Verwaltungsverfahren ist beabsichtigt, einen Verwaltungsakt (Bescheid) zu erlassen, mit dem die Sozialleisung zurückzuzahlen ist.
Wesentliche Gründe sind:
Laut Datenabgleich war Ihre Tochter ..... vom 23.3.09 bis 31.03.09 bei der Fa. Restaurant.... beschäftigt. Der Arge wurde diese Veränderung nicht mitgeteilt. Legen Sie bitte bis spätestens 30.06.09 die Lohnabrechnung für diesen Zeitraum vor.
§ 24 SGB X schreibt vor, dass dem Beteiligten vor Erlaß eines solechen Bescheides Gelegenheit zu geben ist, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.
Hierfür wird Ihnen eine Frist von 14 Tagen eingeräumt. Für die Fristberechnung gilt das Datum der Zustellung dieser Mitteilung. Für den Fall, dass wir bis dahin keine Nachricht von Ihnen erhalten, werten wir dies als Verzicht auf die Abgabe einer Erklärung.
Mit freundlichen Grüßen - bla bla bla
---------------------------------------------------------------------------
Meine Antwort darauf, welches die Wahrheit ist - per Einschreiben abgeschickt.
Sehr geehrte Frau ........
hiermit versichere ich Ihnen, dass ich nicht wusste, dass meine Tochter in dem Restaurant arbeitete. Vor ihrem Auszug war unser Verhältnis nicht das Beste und sie sagte mir nicht mehr, wo sie abends hinging.
Sie versicherte mir heute, dass es eine Probezeit war, wo sie jeweils für den gesamten Abend (á 3 Stdn.) 15,-- Euro erhielt. Insgesamt also vom 23.03.09 bis 31.03.09 - 135,-- Euro.
Nachdem sich das alles zerschlagen hat, da das Restaurant geschlossen wurde, hielt sie es auch nicht für wichtig mir das nachträglich zu sagen.
Eine Lohnabrechnung gab es nie, ist nun auch nicht nachträglich vom ehemaligen Restaurantbesitzer einzufordern, da meine Tochter nicht weiss, wo dieser sich aufhält, seit das Lokal geschlossen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Meine Tochter hat noch handschriftlich hinzugefügt, dass dies die Wahrheit ist.
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Was könnte mich nun erwarten? Es lässt mir einfach keine Ruhe. Beim goggeln und auch hier finde ich nichts was passt.
Gibt das ne Sanktion? oder werde ich für immer gesperrt? Wollen die die Leistungen von 4 Jahren zurück?
Beruhigt mich doch bitte ein bischen
Sehr geehrte Frau......
Sie sind Beteiligte (& 12 SGB X) in einem Verwaltungsverfahren nach dem SGB II-
In diesem Verwaltungsverfahren ist beabsichtigt, einen Verwaltungsakt (Bescheid) zu erlassen, mit dem die Sozialleisung zurückzuzahlen ist.
Wesentliche Gründe sind:
Laut Datenabgleich war Ihre Tochter ..... vom 23.3.09 bis 31.03.09 bei der Fa. Restaurant.... beschäftigt. Der Arge wurde diese Veränderung nicht mitgeteilt. Legen Sie bitte bis spätestens 30.06.09 die Lohnabrechnung für diesen Zeitraum vor.
§ 24 SGB X schreibt vor, dass dem Beteiligten vor Erlaß eines solechen Bescheides Gelegenheit zu geben ist, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.
Hierfür wird Ihnen eine Frist von 14 Tagen eingeräumt. Für die Fristberechnung gilt das Datum der Zustellung dieser Mitteilung. Für den Fall, dass wir bis dahin keine Nachricht von Ihnen erhalten, werten wir dies als Verzicht auf die Abgabe einer Erklärung.
Mit freundlichen Grüßen - bla bla bla
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Meine Antwort darauf, welches die Wahrheit ist - per Einschreiben abgeschickt.
Sehr geehrte Frau ........
hiermit versichere ich Ihnen, dass ich nicht wusste, dass meine Tochter in dem Restaurant arbeitete. Vor ihrem Auszug war unser Verhältnis nicht das Beste und sie sagte mir nicht mehr, wo sie abends hinging.
Sie versicherte mir heute, dass es eine Probezeit war, wo sie jeweils für den gesamten Abend (á 3 Stdn.) 15,-- Euro erhielt. Insgesamt also vom 23.03.09 bis 31.03.09 - 135,-- Euro.
Nachdem sich das alles zerschlagen hat, da das Restaurant geschlossen wurde, hielt sie es auch nicht für wichtig mir das nachträglich zu sagen.
Eine Lohnabrechnung gab es nie, ist nun auch nicht nachträglich vom ehemaligen Restaurantbesitzer einzufordern, da meine Tochter nicht weiss, wo dieser sich aufhält, seit das Lokal geschlossen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Meine Tochter hat noch handschriftlich hinzugefügt, dass dies die Wahrheit ist.
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Was könnte mich nun erwarten? Es lässt mir einfach keine Ruhe. Beim goggeln und auch hier finde ich nichts was passt.
Gibt das ne Sanktion? oder werde ich für immer gesperrt? Wollen die die Leistungen von 4 Jahren zurück?
Beruhigt mich doch bitte ein bischen
