Apfelstrudel
Elo-User*in
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Hallo Ihr Lieben,
nach tagelangem Durchforsten der Berichte hier schwirrt es nur noch in meinem Kopf und ich bräuchte gerade mal einen Schubs von Euch in die richtige Richtung.
Ich habe im ALG1 eine inhaltslose Zuweisung zu einer sinnbefreiten Maßnahme beim Drittanbieter 14 Tage später erhalten, die ich nicht unterzeichnet habe. Meinen Widerspruch habe ich noch am gleichen Tag formuliert und per Einschreiben an meine Afa gesendet. Über die Feiertage ist nichts weiter passiert, als dass mir eine Einladung zum Start der Maßnahme (nun unter der Adresse des JC, nicht des MT) zusendet wurde.
Ich bin nach dem Lesen der verschiedenen Berichte hier völlig verwirrt. Wie verhalte ich mich nun korrekt?
a) ich gehe gemäß Zuweisung zu der Adresse des Drittanbieters (da stehen nur Anfangs- und Enddatum drauf, die Uhrzeit ist lediglich im Flyer erwähnt) und lasse mir dort ggf alle Vertäge geben, die ich einsacke aber nicht unterschreibe, weil mein Widerspruch ja schon raus ist? Ist das nicht auch schon konkludentes Verhalten, sprich Zustimmung zur Zuweisung, weil ich dort erscheine?
b) ich gehe gemäß Einladung zum Start der Maßnahme zum Einladungsort JC (hier mit Uhrzeit versehen), lasse mir dort ggf Drittverträge geben, die ich ebenfalls nicht unterzeichne und laufe auch hier Gefahr, dass mein Widerspruch belächelt wird, weil mein Erscheinen schon zustimmend gewertet wird?
c) gehe ich nirgendwo hin, mit der Begründung Widerspruch/ALG1/aW und warte auf den Sanktionsbescheid, um anschließend beim SG Klage einzureichen?
Mir ist bewusst, dass konkludentes Handeln bedeuten kann, dass ich Präsente annehme, dass ich zugewiesene Materialien (wie PC) benutze, dass ich meine Daten (wie Lebenslauf, Anschreiben) rausgeben, alles völlig logisch. Aber ist Anwesenheit nach eingereichtem Widerspruch nicht im Grunde auch schon als "Zustimmung zur Maßnahme" zu werten und wird dadurch der Widerspruch nicht "entkräftet"?
Bin echt überfragt...wie würdet Ihr handeln?
ratlose Grüße :/
nach tagelangem Durchforsten der Berichte hier schwirrt es nur noch in meinem Kopf und ich bräuchte gerade mal einen Schubs von Euch in die richtige Richtung.
Ich habe im ALG1 eine inhaltslose Zuweisung zu einer sinnbefreiten Maßnahme beim Drittanbieter 14 Tage später erhalten, die ich nicht unterzeichnet habe. Meinen Widerspruch habe ich noch am gleichen Tag formuliert und per Einschreiben an meine Afa gesendet. Über die Feiertage ist nichts weiter passiert, als dass mir eine Einladung zum Start der Maßnahme (nun unter der Adresse des JC, nicht des MT) zusendet wurde.
Ich bin nach dem Lesen der verschiedenen Berichte hier völlig verwirrt. Wie verhalte ich mich nun korrekt?
a) ich gehe gemäß Zuweisung zu der Adresse des Drittanbieters (da stehen nur Anfangs- und Enddatum drauf, die Uhrzeit ist lediglich im Flyer erwähnt) und lasse mir dort ggf alle Vertäge geben, die ich einsacke aber nicht unterschreibe, weil mein Widerspruch ja schon raus ist? Ist das nicht auch schon konkludentes Verhalten, sprich Zustimmung zur Zuweisung, weil ich dort erscheine?
b) ich gehe gemäß Einladung zum Start der Maßnahme zum Einladungsort JC (hier mit Uhrzeit versehen), lasse mir dort ggf Drittverträge geben, die ich ebenfalls nicht unterzeichne und laufe auch hier Gefahr, dass mein Widerspruch belächelt wird, weil mein Erscheinen schon zustimmend gewertet wird?
c) gehe ich nirgendwo hin, mit der Begründung Widerspruch/ALG1/aW und warte auf den Sanktionsbescheid, um anschließend beim SG Klage einzureichen?
Mir ist bewusst, dass konkludentes Handeln bedeuten kann, dass ich Präsente annehme, dass ich zugewiesene Materialien (wie PC) benutze, dass ich meine Daten (wie Lebenslauf, Anschreiben) rausgeben, alles völlig logisch. Aber ist Anwesenheit nach eingereichtem Widerspruch nicht im Grunde auch schon als "Zustimmung zur Maßnahme" zu werten und wird dadurch der Widerspruch nicht "entkräftet"?
Bin echt überfragt...wie würdet Ihr handeln?
ratlose Grüße :/