Hallo an alle,
ich habe kürzlich nach zwei Jahren Arbeitslosigkeit eine Stelle über die Bürgerarbeit angenommen. Und diese Stelle macht mir tatsächlich auch so etwas wie Spass. Sie passt auch von den Aufgaben her mit etwas "augenzudrücken" zu dem, was ich als eigentlichen Beruf anstrebe. Ich sehe darin also ein Sprungbrett. Ich habe einen Arbeitsvertrag und werde einen Bruttolohn von 900 Euro beziehen. Soviel zur Vorgeschichte.
Jetzt habe ich diesen Samstag Post vom Kreisjobcenter bekommen. Inhalt waren drei Bewerbungs"vorschläge" bei einer örtlichen Zeitarbeitsfirma. Diese waren bis Montag, also innerhalb von 2 Tagen, zu bearbeiten, sonst würden Sanktionen drohen. (Die übliche Kürzung von 30% pro "Unartigkeit", also hätte mir dieser Brief, wenn ich ihn zu spät gesehen hätte, eine komplette Sperre einbringen können.)
Ich frage mich nun, was eigentlich vom Kreisjobcenter sanktioniert werden kann. Nur die mögliche Aufstockung (die ja noch nicht klar ist, da ich meinen ersten Verdienst noch nicht habe), oder auch die 900 Euro brutto, für die ich ja gearbeitet habe.
Mein Vorgesetzter bei der Bürgerarbeit wusste hier leider keinen Rat, auch ein von mir über die Rechtsberatung meiner Rechtschutzversicherung konsultierter Anwalt erwies sich als ahnungslos. Und, ganz ehrlich, den Fallmanager möchte ich dazu vorerst nicht befragen. Solange ich keine Informationen zu dieser Thematik eingeholt habe, kann mir das Kreisjobcenter viel erzählen.
Vielen Danke für Eure Hilfe oder Meinung... oder Ratschlag.
Beste Grüße,
MaTo
ich habe kürzlich nach zwei Jahren Arbeitslosigkeit eine Stelle über die Bürgerarbeit angenommen. Und diese Stelle macht mir tatsächlich auch so etwas wie Spass. Sie passt auch von den Aufgaben her mit etwas "augenzudrücken" zu dem, was ich als eigentlichen Beruf anstrebe. Ich sehe darin also ein Sprungbrett. Ich habe einen Arbeitsvertrag und werde einen Bruttolohn von 900 Euro beziehen. Soviel zur Vorgeschichte.
Jetzt habe ich diesen Samstag Post vom Kreisjobcenter bekommen. Inhalt waren drei Bewerbungs"vorschläge" bei einer örtlichen Zeitarbeitsfirma. Diese waren bis Montag, also innerhalb von 2 Tagen, zu bearbeiten, sonst würden Sanktionen drohen. (Die übliche Kürzung von 30% pro "Unartigkeit", also hätte mir dieser Brief, wenn ich ihn zu spät gesehen hätte, eine komplette Sperre einbringen können.)
Ich frage mich nun, was eigentlich vom Kreisjobcenter sanktioniert werden kann. Nur die mögliche Aufstockung (die ja noch nicht klar ist, da ich meinen ersten Verdienst noch nicht habe), oder auch die 900 Euro brutto, für die ich ja gearbeitet habe.
Mein Vorgesetzter bei der Bürgerarbeit wusste hier leider keinen Rat, auch ein von mir über die Rechtsberatung meiner Rechtschutzversicherung konsultierter Anwalt erwies sich als ahnungslos. Und, ganz ehrlich, den Fallmanager möchte ich dazu vorerst nicht befragen. Solange ich keine Informationen zu dieser Thematik eingeholt habe, kann mir das Kreisjobcenter viel erzählen.
Vielen Danke für Eure Hilfe oder Meinung... oder Ratschlag.
Beste Grüße,
MaTo