Hallo ich habe zwei Fragen wo ich keine richtige Antwort bei der Agentur für Arbeit finde :
Um meinen Anspruch auf ALG 1 zu prüfen würde ich gerne wissen was bei der Berechnung von 60 % auf 67 % mit Lebenspartner/in bei Angabe von Kindern gemeint ist.
Ich lebe mit meiner Freundin und ihrer Tochter in einem Haushalt....ist das dann mein Lebenspartner oder bedeutet das etwa Gleichgeschlechtliche Paare die als Eheähnlich eingetragen sind ?
Meine zweite Frage bezieht sich auf eine Abfindung. Ich habe eine ordentliche Betriebsbedingte Kündigung zum Quartalsende erhalten.
Ich bin vor Gericht gegangen um noch eine kleine Abfindung zu erstreiten. Habe keine Wiedereinstellung gefordert und mir sind 2 halbe Monatgehälter zugesprochen worden die ich auch schon ausgezahlt bekommen habe.
Muss ich die zum ALG 1 anrechnen lassen oder kann ich die unberücksichtigt lassen ?
Danke für die Hilfe
Otelloo
Um meinen Anspruch auf ALG 1 zu prüfen würde ich gerne wissen was bei der Berechnung von 60 % auf 67 % mit Lebenspartner/in bei Angabe von Kindern gemeint ist.
Ich lebe mit meiner Freundin und ihrer Tochter in einem Haushalt....ist das dann mein Lebenspartner oder bedeutet das etwa Gleichgeschlechtliche Paare die als Eheähnlich eingetragen sind ?
Meine zweite Frage bezieht sich auf eine Abfindung. Ich habe eine ordentliche Betriebsbedingte Kündigung zum Quartalsende erhalten.
Ich bin vor Gericht gegangen um noch eine kleine Abfindung zu erstreiten. Habe keine Wiedereinstellung gefordert und mir sind 2 halbe Monatgehälter zugesprochen worden die ich auch schon ausgezahlt bekommen habe.
Muss ich die zum ALG 1 anrechnen lassen oder kann ich die unberücksichtigt lassen ?
Danke für die Hilfe
Otelloo